Haftpflicht und handy

ich habe vor einigen tagen das handy meiner freundin (die nicht im selben haushalt wohnt!) durch umwerfen eines wasserglases beschädigt. trotz 30minütigem föhnen ging das ding nicht mehr. da in meinem bekanntenkreis schonmal so ein fall vorkam und ich weiß, daß man einen wasserschaden i.d.r. nicht reparieren kann, wollte ich nun wissen, ob das meine haftpflicht bezahlt (bezahlen muss). hat da jemand erfahrung (bin bei der allianz)? wie muß ich da jetzt vorgehen, was muß ich angeben und wie lange dauert sowas normalerweise?

vielen dank!

Wenn Du einen guten Allianzvertreter hast, dann regelt er für Dich den Schaden, denn die Prämien für die Haftpflicht sind so, das der Vertreter eine gute Betreungsprovision bekommt.

alf

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Hallo Andreas,

Natürlich muß sie zahlen (wenn Du es nicht mit Absicht gemacht hast), denn dafür hast Du sie ja.

Du mußt bei der Versicherung eine Schadensmeldung machen. Beim Schreiben der Meldung hilft Dir Dein zuständiger Sachbearbeiter oder Vertreter bestimmt. Die Versicherung wickelt den Schadenersatz dann direkt mit Deiner Freundin ab.

Ciao

Uwe

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Guten Abend!
Die Privathaftpflicht zahlt normalerweise
auch diesen Schaden - doch könnte sie hier
einwenden, das Liegenlassen des Handys
neben gefüllten Gläsern sei grob fahrlässig
und den Schaden deshalb ablehnen.
Da die Versicherungen mit Handyschäden dasselbe erleben wie in der Vergangenheit
mit Brillenschäden, müssen die Ehrlichen
hier wohl auch bald unter den getürkten
Schäden der anderen leiden.
Das muß aber hier NICHT der Fall sein!

Ist das Handy vielleicht direkt über den
Provider versichert? Diese Möglichkeit
besteht nämlich auch noch - und da sind
oft ganz einfache Schäden wie „bloßes hinunterfallen des Gerätes“ versichert.

Viele Grüße
Heinz

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Natürlich muß sie zahlen (wenn Du es
nicht mit Absicht gemacht hast), denn
dafür hast Du sie ja.

natürlich habe ich es nicht mit absicht gemacht, war ein nagelneues s25…

vielen dank für die antworten!

Guten Abend!
Die Privathaftpflicht zahlt normalerweise
auch diesen Schaden - doch könnte sie
hier
einwenden, das Liegenlassen des Handys
neben gefüllten Gläsern sei grob
fahrlässig

ich hatte das glas in der hand und bin gestolpert. das handy hat gar nicht soviel abbekommen, aber anscheinend genug, um kaputtzugehen…

und den Schaden deshalb ablehnen.

Da die Versicherungen mit Handyschäden
dasselbe erleben wie in der Vergangenheit
mit Brillenschäden, müssen die Ehrlichen
hier wohl auch bald unter den getürkten
Schäden der anderen leiden.
Das muß aber hier NICHT der Fall sein!

aber wie kann ich beweisen, daß es nicht so ist (oder sie, daß es so ist)? es war ein neues handy, wäre das evtl. ein anhaltspunkt?

Ist das Handy vielleicht direkt über den
Provider versichert? Diese Möglichkeit
besteht nämlich auch noch - und da sind
oft ganz einfache Schäden wie „bloßes
hinunterfallen des Gerätes“ versichert.

nein, ich denke nicht (d2).

vielen dank!

aber wie kann ich beweisen, daß es nicht
so ist (oder sie, daß es so ist)? es war
ein neues handy, wäre das evtl. ein
anhaltspunkt?

Hi,

du mußt der Versicherung nicht beweisen daß Du nicht lügst. Daß muss im Zweifelsfall die. Mach Dir erstmal keine Panik. Ruf deinen Vertreter an, mach mit ihm zusammen die Schadensmeldung. Dafür ist er da. Im Normalfall sollte alles glattgehen.

Max