Von meinem Sonderkündigungsrecht nach Regulierung Gebrauch machend möchte ich den Versicherer wechseln.
Der potenzielle neue Versicherer macht mich gerade kirre und meint, ich müsse die Doppelkarte bei der Zulassungsstelle einreichen. Auf deren Homepage steht aber, dass es die nicht mehr gibt, sondern das wäre jetzt eine Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer.
Die neue Versicherung meint, die bekäme ich von meiner alten VS, die ich nun kündige.
Was ist nun jetzt richtig?
Ich frage nochmals an dieser Stelle, falls im Versicherungenbrett etwaige Antworten gegen bestehende Gesetze verstoßen. Vielen Dank schonmal für Antworten.
Von meinem Sonderkündigungsrecht nach Regulierung Gebrauch
machend möchte ich den Versicherer wechseln.
Ich gehe mal davon aus, dass Du bei der alten Versicherung nicht bereits bis zum Jahresende bezahlt hast. Das Geld bekommst Du nämlich nicht wieder. Aber das nur nebenbei.
Der potenzielle neue Versicherer macht mich gerade kirre und
meint, ich müsse die Doppelkarte bei der Zulassungsstelle
einreichen. Auf deren Homepage steht aber, dass es die nicht
mehr gibt, sondern das wäre jetzt eine Elektronische
Versicherungsbestätigungsnummer.
Richtig. Die DK wurde im letztem Jahr von der eVB abgelöst. Teilweise bekommt man die eVB noch in Papierform. Wichtig ist aber die 7-stellige Buchstaben-Zahlen-Kombination oben in der Mitte. Die wird in einer speziellen Datenbank gespeichert und vom Straßenverkehrsamt abgefragt.
Die neue Versicherung meint, die bekäme ich von meiner alten
VS, die ich nun kündige.
Dann erkläre denen mal, dass man die Bestätigung über den Versicherungsschutz zu Beginn und nicht zum Ende der Vertragszeit benötigt und suche Dir jemand, der zumindest die Grundlagen von seiner Arbeit versteht!
Das war auch schon mit der alten Doppelkarte so, dass man die am Anfang braucht.
Ich habe zwar die Hoffnung, dass die Leute bei den Versicherungen nach einem knappen Jahr langsam wissen, wie das mit der eVB klappt. Leider mache ich immer noch regelmäßig andere Erfahrungen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du bei der alten Versicherung
nicht bereits bis zum Jahresende bezahlt hast. Das Geld
bekommst Du nämlich nicht wieder. Aber das nur nebenbei.
Hi Guido,
es gilt das „neue“ VVG - Prämie wird somit nur bis zum Vertragsende berechnet, er bekommt ggf also auch Geld zurück.