Haftpflicht und Naturalrestitution

Hallo zusammen,

bei der Haftpflichtversicherung gilt doch normalerweise die Naturalrestitution. Aber wie kann man den Zustand vor dem Schaden wiederherstellen, wenn doch nur der Zeitwert des Schadens ersetzt wird?
Es müsste doch der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden, wenn der Zustand vor dem Schaden wiederhergestellt werden soll.

THX im voraus.

Hallo Alex,

bei der Haftpflichtversicherung gilt doch normalerweise die
Naturalrestitution. Aber wie kann man den Zustand vor dem
Schaden wiederherstellen, wenn doch nur der Zeitwert des
Schadens ersetzt wird?

Z.b. gibt es große Versicherer, die mit beispielsweise mit Waschmaschinenherstellern (wir nehmen mal Miele) einen Rahmenvertrag haben und deutlich weniger, als üblich für ein solches Gerät zahlen… dann holen sie dir eine Maschine, stellen sie dir hin und fertig. Naturalersatz.

Es müsste doch der Wiederbeschaffungswert gezahlt werden, wenn
der Zustand vor dem Schaden wiederhergestellt werden soll.

Wenn der Zustand vor dem Schaden wiederhergestellt werden soll, dann muss doch letztlich der Wert der Sache vor dem Schaden ersetzt werden. Ob dies nun durch reinen Naturalersatz oder durch Geldleistung erfolgt ist dabei unerheblich. Der Wert der Sache vor dem Schaden entspricht doch aber dem Zeitwert… denn für diesen hättest du die Sache ja vor dem Schaden verkaufen können.

Noch Fragen?

Gruß
Marco