Haftpflicht und Schadensfall, gibts Probleme?

Hallo,

letzte Woche auf einer Feier hat ein Bekannter sich meine Digicam geschnappt und sie hinfallen lassen. Danach sagte er, er melde das
seiner Haftpflichtversicherung.
Nun bekam ich ein Schreiben, mit der Bitte um Beschreibung des
Tathergangs, und einem Schreiben eines Fachbetriebes über die
Reparaturkosten oder dass diese den Zeitwert übersteigen.

Nun meine Frage: Gibt es irgendetwas zu beachten bei der ganzen Sache? Versicherungen sind ja dafür bekannt, nicht unbedingt großzügig zu sein. Jeder Fachbetrieb sagt, sowas machen wir nicht, ich solle die Kamera einschicken an den Hersteller. Der verlangt aber Gebühren für den Kostenvoranschlag, wer bezahlt diese?

Hoffe jemand kann ein wenig von seinen Erfahrungen berichten,
Danke und Gruss

Hallo Nick,

letzte Woche auf einer Feier hat ein Bekannter sich meine
Digicam geschnappt und sie hinfallen lassen. Danach sagte er,
er melde das seiner Haftpflichtversicherung.
Nun bekam ich ein Schreiben, mit der Bitte um Beschreibung des
Tathergangs, und einem Schreiben eines Fachbetriebes über die
Reparaturkosten oder dass diese den Zeitwert übersteigen.

Nun meine Frage: Gibt es irgendetwas zu beachten bei der
ganzen Sache? Versicherungen sind ja dafür bekannt, nicht
unbedingt großzügig zu sein. Jeder Fachbetrieb sagt, sowas
machen wir nicht, ich solle die Kamera einschicken an den
Hersteller. Der verlangt aber Gebühren für den
Kostenvoranschlag, wer bezahlt diese?

Bei der Schadensschilderung sollte darauf geachtet werden, dass deutlich wird, dass Dein Bekannter berechtigt war die Kamera zu benutzen. Denn so wie Du es schilderst (hat ein Bekannter sich meine Digicam geschnappt und sie hinfallen lassen) könnte es als Ausschluss wegen eines Schadens an einem Gegenstand, den der Versicherungsnehmer durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, gewertet werden.

Wenn klar ist, dass es sich um einen versicherten Schaden handelt, würde ich die Kamera einsenden und das Schreiben der Versicherung dazu. Alternativ kannst Du auch die Kamera direkt zu der Versicherung schicken, und die sollen dann das Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten dafür sind voll von der Versicherung zu erstatten. (Wenn es sich um einen versicherten Schaden handelt) Aber freue dich nicht zu früh, der Zeitwert bei elektronischen teilen fällt sehr schnell. Du wirst also nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.

Also, kläre ab, ob die Versicherung den Fall übernimmt (schriftliche Bestätigung)

Und dann laß das Gutachten erstellen.

Gruß, Micha

Hallo erstmal,
die Versicherung will den Tathergang genau kennen um Ihre Leistungspflicht zu prüfen. Schreib bitte alles genauso, wie es passiert ist, verfälschte oder gar unrichtige Aussagen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ich persönlich würde zu dem Händler gehen, der mir die Cam verkauft hat und der soll mal die Reparaturkosten prüfen. Sollte das nicht gehen, weil du die übers Netz, etc gekauft hast, klär mit der Versicherung ab, ob die die Kosten eines Gutachters übernehmen oder es ausreichen würde, das du das Gerät zur Versicherung schickst und die sollen einen Blick vom Hausgutachter draufwerfen lassen.

Als Geschädigter hast du natürlich auch Pflichten. Wie z. Bsp. die Schadenhöhe bekannt zu geben und alle Infos zum Hergang mit beizusteuern.

Da die Haftpflicht den Zeitwert der Sache entschädigt kannst du natürlich nicht eine neue Cam erwarten. Kannst nur hoffen, das eine Reparatur möglich ist.

Viele Grüße und bei Fragen einfach melden.

Gruß

Martin

Hallo,

letzte Woche auf einer Feier hat ein Bekannter sich meine
Digicam geschnappt und sie hinfallen lassen. Danach sagte er,
er melde das
seiner Haftpflichtversicherung.

Hallo Nick,

der Schaden ist also bereits gemeldet und eine andere Schadenschilderung, als die des Bekannten, könnte tödlich sein.

Nun bekam ich ein Schreiben, mit der Bitte um Beschreibung des
Tathergangs, und einem Schreiben eines Fachbetriebes über die
Reparaturkosten oder dass diese den Zeitwert übersteigen.

Was hast Du nun bekommen? Kostenvoranschlag mit Zeitwertangabe??

Nun meine Frage: Gibt es irgendetwas zu beachten bei der
ganzen Sache? Versicherungen sind ja dafür bekannt, nicht
unbedingt großzügig zu sein. Jeder Fachbetrieb sagt, sowas
machen wir nicht, ich solle die Kamera einschicken an den
Hersteller. Der verlangt aber Gebühren für den
Kostenvoranschlag, wer bezahlt diese?

Woher ist eigentlich das Schreiben des Fachbetriebes über die Reparaturkosten, oder sollst Du so etwas einreichen? Wahrscheinlich sollst Du einen Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten mit Angabe des Zeitwertes erstellen lassen.

Hoffe jemand kann ein wenig von seinen Erfahrungen berichten,
Danke und Gruss

Wenn der Versicherer schon nach Belegen fragt, scheint er die Ersatzpflicht, aufgrund der Schadenschilderung des Schädigers, anzuerkennen. Frag aber nochmal beim Bekannten nach.

Sollte der Versicherer, z.B. wegen verbotener Eigenmacht, die Entschädigung komplett ablehnen, kannst Du Dich bei Deinem Bekannten schadlos halten.

Auf dem Schreiben des Versicherers steht doch sicherlich die Telefonnummer des Sachbearbeiters. Rufe dort an und frag nach, bei welchem Händler Du das Gerät prüfen lassen kannst und verlange eine schriftliche Bestätigung, dass die Kosten dafür vom Versicherer übernommen werden.

Gruß
Ralf