Hallo,
letzte Woche auf einer Feier hat ein Bekannter sich meine
Digicam geschnappt und sie hinfallen lassen. Danach sagte er,
er melde das
seiner Haftpflichtversicherung.
Hallo Nick,
der Schaden ist also bereits gemeldet und eine andere Schadenschilderung, als die des Bekannten, könnte tödlich sein.
Nun bekam ich ein Schreiben, mit der Bitte um Beschreibung des
Tathergangs, und einem Schreiben eines Fachbetriebes über die
Reparaturkosten oder dass diese den Zeitwert übersteigen.
Was hast Du nun bekommen? Kostenvoranschlag mit Zeitwertangabe??
Nun meine Frage: Gibt es irgendetwas zu beachten bei der
ganzen Sache? Versicherungen sind ja dafür bekannt, nicht
unbedingt großzügig zu sein. Jeder Fachbetrieb sagt, sowas
machen wir nicht, ich solle die Kamera einschicken an den
Hersteller. Der verlangt aber Gebühren für den
Kostenvoranschlag, wer bezahlt diese?
Woher ist eigentlich das Schreiben des Fachbetriebes über die Reparaturkosten, oder sollst Du so etwas einreichen? Wahrscheinlich sollst Du einen Kostenvoranschlag über die Reparaturkosten mit Angabe des Zeitwertes erstellen lassen.
Hoffe jemand kann ein wenig von seinen Erfahrungen berichten,
Danke und Gruss
Wenn der Versicherer schon nach Belegen fragt, scheint er die Ersatzpflicht, aufgrund der Schadenschilderung des Schädigers, anzuerkennen. Frag aber nochmal beim Bekannten nach.
Sollte der Versicherer, z.B. wegen verbotener Eigenmacht, die Entschädigung komplett ablehnen, kannst Du Dich bei Deinem Bekannten schadlos halten.
Auf dem Schreiben des Versicherers steht doch sicherlich die Telefonnummer des Sachbearbeiters. Rufe dort an und frag nach, bei welchem Händler Du das Gerät prüfen lassen kannst und verlange eine schriftliche Bestätigung, dass die Kosten dafür vom Versicherer übernommen werden.
Gruß
Ralf