Haftpflicht Unsinn?

Hallo,

naja, er war einer und er muss wohl so gut gewesen sein, dass er vorlesungen halten durfte.

So gut muss man da nicht sein. Man stelle sich vor, was ein guter Rechtsanwalt in der Zeit verdienen kann, die ein Prof. in der Vorlesung, Klausuren, Prüfungen etc. verbringt. Das muss also nicht eine Bestenauslese darstellen. Vorlesungen kann ja ohnehin so ziemlich jeder halten.

er hatte das auch immer eher überspitzt dargestellt

Aha. Er wollte damit vielleicht mal zum Überlegen anregen. Solche Profs kenne ich auch. Die wollen, dass die Studenten alles kritisch hinterfragen und sich trauen zu sagen, dass er Käse erzählt.

und als beispiel die nummer mit den kindern unter 7 jahren gebracht.

Na das ist ja üblicherweise auch das Publikum in Vorlesungen und der Kundenkreis von Versicherern.

und da hat er ja offensichtlich recht…

Womit? Mit der Deliktsfähigkeit bzw. hier -unfähigkeit hat er Recht. Kinder unter 7 Jahren haften nicht, brauchen also auch keine entsprechende Versicherung. Das verhindert allerdings nicht die Haftung, die dann eventuell auf die Eltern oder andere Aufsichtspersonen zukommen kann. Allerdings auch nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Nützt aber dem Erwachsenen für Schäden, die er selbst anrichtet, auch nichts.

man müsste mal im rechtsbrett fragen, aber die sind immer so genervt dort…

Nee, mach mal. Stell die Frage ganz konkret aber natürlich unpersönlich.

Grüße