Hallo Inder,
hallo,
ich hatte vor ca. 15 jahren mal einen dozenten
(rechtswissenschaftler), der sagte immer eine
haftpflichtversicherung wäre der größte unsinn, den es gibt.
weil, man müsse nur für schäden haften, die man mit absicht
begeht, und dann würde ja auch die haftpflicht nicht zahlen.
und wenn man etwas aus versehen zerstört, dann müsste man auch
nicht dafür haften.
hm… also ein Rechtswissenschaftler der entweder keine Ahnung hat,
oder ein Schüler der etwas falsch verstanden hat.
ich zitiere hier einmal den $823 BGB
Schadensersatzpflicht.(
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
gerade bei kindern wäre das so. z.b. wenn man seine
aufsichtspflicht nicht verletzt und die kinder einen schaden
anrichten, dann müsse man nicht dafür haften und der
geschädigte guckt in die röhre…
auch dies ist nicht richtig!
Dies gilt nur für deliktsunfähige Minderjährige
vgl. § 828 BGB
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Allerdings sind auch solche Schäden bei vielen Privathaftpflicht-Versicherungstarifen abgedeckt.
so sinngemäß war seine argumentation - ist ja schon ein paar
tage her…
ich hab jetzt keine haftpflicht und noch nie eine gebraucht.
die diskussion war sone thekengeschichte. mich würden
meinungen dazu interessieren
Warum sollte man hier Meinungen niederschreiben.
Gesetzestexte sind doch viel sinnvoller.
vielen dank
gruß inder
Gruß Merger