Haftpflicht Unsinn?

hallo,

ich hatte vor ca. 15 jahren mal einen dozenten (rechtswissenschaftler), der sagte immer eine haftpflichtversicherung wäre der größte unsinn, den es gibt.

weil, man müsse nur für schäden haften, die man mit absicht begeht, und dann würde ja auch die haftpflicht nicht zahlen. und wenn man etwas aus versehen zerstört, dann müsste man auch nicht dafür haften.

gerade bei kindern wäre das so. z.b. wenn man seine aufsichtspflicht nicht verletzt und die kinder einen schaden anrichten, dann müsse man nicht dafür haften und der geschädigte guckt in die röhre…

so sinngemäß war seine argumentation - ist ja schon ein paar tage her…

ich hab jetzt keine haftpflicht und noch nie eine gebraucht. die diskussion war sone thekengeschichte. mich würden meinungen dazu interessieren

vielen dank

gruß inder

ich hatte vor ca. 15 jahren mal einen dozenten (rechtswissenschaftler), der sagte immer eine haftpflichtversicherung wäre der größte unsinn, den es gibt.

Mit dieser Auffassung steht er ziemlich alleine da.

weil, man müsse nur für schäden haften, die man mit absicht begeht,

Da hat der Rechtswissenschaftler wohl in der Vorlesung nicht aufgepaßt und das „oder fahrlässig“ überhört. § 823 BGB gibt Aufschluß. Außerdem gibt es noch die Gefährdungshaftung (KFZ !!).

und dann würde ja auch die haftpflicht nicht zahlen.

Bei Vorsatz, stimmt

und wenn man etwas aus versehen zerstört, dann müsste man auch nicht dafür haften.

Quark.

gerade bei kindern wäre das so. z.b. wenn man seine

Das ist wieder ein ganz anderes Thema § 827 828 829 BGB ? Bin nicht ganz sicher.

ich hab jetzt keine haftpflicht und noch nie eine gebraucht.

Ich habe diese Woche schon drei Haftpflichtschäden reguliert, also so ganz sinnlos kann diese Versicherung nicht sein.

die diskussion war sone thekengeschichte. mich würden meinungen dazu interessieren

Man haftet mit seinem gesamten momentanen und zukünftigen Vermögen. Da zahle ich lieber 100 € Prämie im Jahr (geht auch billiger, aber ich bevorzuge die de luxe-super plus Variante) und hab das Risiko aus dem Kreuz
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Hallo Inder,

hallo,

ich hatte vor ca. 15 jahren mal einen dozenten
(rechtswissenschaftler), der sagte immer eine
haftpflichtversicherung wäre der größte unsinn, den es gibt.

weil, man müsse nur für schäden haften, die man mit absicht
begeht, und dann würde ja auch die haftpflicht nicht zahlen.
und wenn man etwas aus versehen zerstört, dann müsste man auch
nicht dafür haften.

hm… also ein Rechtswissenschaftler der entweder keine Ahnung hat,
oder ein Schüler der etwas falsch verstanden hat.

ich zitiere hier einmal den $823 BGB

Schadensersatzpflicht.(

  1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

gerade bei kindern wäre das so. z.b. wenn man seine
aufsichtspflicht nicht verletzt und die kinder einen schaden
anrichten, dann müsse man nicht dafür haften und der
geschädigte guckt in die röhre…

auch dies ist nicht richtig!
Dies gilt nur für deliktsunfähige Minderjährige

vgl. § 828 BGB

Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

Allerdings sind auch solche Schäden bei vielen Privathaftpflicht-Versicherungstarifen abgedeckt.

so sinngemäß war seine argumentation - ist ja schon ein paar
tage her…

ich hab jetzt keine haftpflicht und noch nie eine gebraucht.
die diskussion war sone thekengeschichte. mich würden
meinungen dazu interessieren

Warum sollte man hier Meinungen niederschreiben.
Gesetzestexte sind doch viel sinnvoller.

vielen dank

gruß inder

Gruß Merger

Warum sollte man hier Meinungen niederschreiben.

Weil der UP eine Meinung hören will, ob dieser Versicherungsschutz sinnvoll ist.

Gesetzestexte sind doch viel sinnvoller.

Da steht aber nirgends etwas über die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung.

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gerade bei kindern wäre das so. z.b. wenn man seine
aufsichtspflicht nicht verletzt und die kinder einen schaden
anrichten, dann müsse man nicht dafür haften und der
geschädigte guckt in die röhre…

Als Ergänzung zu Nordlicht - Kinder sind bis 7 Jahren deliktunfähig (im Straßenverkehr bis 10 Jahre). D.h. das das KIND nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Somit geht die Haftungsfrage auf die Aufsichtsperson über. Diese kann nur dann zur Verantwortung gezogen werden wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Gute Versicherungsbedingungen sehen die Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Kinder mit vor, denn selbst wenn man rechtlich gesehen nicht haften müsste, so will man moralisch auch den Schaden ersetzen der durch ein delikunfähiges Kind angerichtet wird.

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de

und wenn man etwas aus versehen zerstört, dann müsste man auch nicht dafür haften.

Quark.

ich meine, seine argumentation ging in diese richtung:

Die Haftung für einen Schaden erfordert die Verantwortlichkeit des Handelnden.

Der Handelnde (Schuldner) ist verantwortlich für seine Handlung, wenn er schuldhaft gehandelt hat, sog. Verschuldensprinzip.

Als Schuldform kennt das BGB den Vorsatz und die Fahrlässigkeit (vgl § 276 BGB@).

Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, hat sein Handeln zu vertreten (siehe Details).

Das Verschuldensprinzip geht von der Eigenverantwortlichkeit einer Person aus.

Trotz Schuldvorwurf (z.B. vorsätzlichem Handeln) ist ein Haftungsausschluss möglich, wenn der Handelnde nicht verschuldensfähig ist (siehe Verschuldensfähigkeit).

denn selbst wenn
man rechtlich gesehen nicht haften müsste, so will man
moralisch auch den Schaden ersetzen der durch ein
delikunfähiges Kind angerichtet wird.

selbstredend…

danke

gruß inder

Hi Nordlicht

Da zahle ich lieber 100 € Prämie im Jahr (geht auch
billiger, aber ich bevorzuge die de luxe-super plus Variante)
und hab das Risiko aus dem Kreuz

…du bezahlst viel zu viel, soll ich Dich mal beraten und Dir ein tolles Angebot machen ???

Kollegiale Grüße aus der Maklerecke :smile:)))

Zahao

Hi

Trotz Schuldvorwurf (z.B. vorsätzlichem Handeln) ist ein
Haftungsausschluss möglich, wenn der Handelnde nicht
verschuldensfähig ist (siehe Verschuldensfähigkeit).

Und wem hilft diese Aussage weiter??

Mit Verschuldensfähigkeit wird die Fähigkeit einer Person bezeichnet, für ihre schuldhaften Pflichtverletzungen einstehen zu können.

Ich denke das hier von einer richtigen Ausnahme gesprochen wird, das kommt aber für den absolut überwiegenden Teil der Leute nicht in Frage.

Privathaftpflich ist und bleibt exestenziell wichtig, nicht das hier der Eindruck erweckt wird " man kommt schon irgendwie mit nem blauen auge davon"

greetz

Zahao

Privathaftpflich ist und bleibt exestenziell wichtig,

naja… ich hab ja auch ein paar versicherungen:

  • BU
  • Unfall
  • fürs Haus das übliche außer Hausrat
  • Risiko-LV
  • PKV
  • Rechtschutz

ne haftpflicht hab ich nicht und werde mir auch keine zulegen. es sei denn, du erklärst mir, was denn „existenzielles“ passieren könnte, damit ich mal ins grübeln komme… dann schließe ich bei dir ab :wink:

ein alter kumpel von mir, der mal als ich 20 oder so war, als versicherungsmakler unterwegs war und sich damals richig gut saniert hat so über 5-6 jahre (dann hat er bei BMW austos verkauft und noch besser verdient), den fragte ich mal, warum denn jeder versicherungsmensch immer als erstes nach der haftpflicht fragt und einem eine andrehen will, wo doch die prämie nur ein mückenschiss pro jahr ist.

er meinte damals, dass es gar nicht drum geht, mit dieser versicherung einen reibach zu machen, da die haftpflicht durch die ganzen bescheissereien im privatbereich ein drauflegegeschäft für die versicherer wäre, sondern man will junge leute mit dieser „einstiegsdroge“ in die gruppe holen, denn dann, je nach stand der lebenssituation, kommen dann die lukrativen versicherungen hinterher…

gruß inder

Hi zahao,

…du bezahlst viel zu viel, soll ich Dich mal beraten und Dir ein tolles Angebot machen ???

Die 100 € sind nicht meine Prämie. Aber ein gutes Angebot für eine pHV für Berufsstarter wäre willkommen.

Kollegiale Grüße aus der Maklerecke :smile:)))

Dito, wenngleich die Ecke eine andere ist.

Nordlicht

ich meine, seine argumentation ging in diese richtung:

Es gibt auch Leute, die heute noch behaupten, die Erde sei ne Scheibe.

Die Haftung für einen Schaden erfordert die Verantwortlichkeit des Handelnden.

Ich bin kein Jurist, aber für mich ist der 823 BGB eindeutig.

er meinte damals, dass es gar nicht drum geht, mit dieser
versicherung einen reibach zu machen, da die haftpflicht durch
die ganzen bescheissereien im privatbereich ein
drauflegegeschäft für die versicherer wäre, sondern man will
junge leute mit dieser „einstiegsdroge“ in die gruppe holen,
denn dann, je nach stand der lebenssituation, kommen dann die
lukrativen versicherungen hinterher…

Das Wort Einstiegsdroge lässt schon auf einiges schließen…

Der sogenannte „Türöffner“ ist eher die KFZ Versicherung, da diese eine Pflichtversicherung ist und die Leute deshalb auf den Versicherungsagenten zukommen müssen. Bei der Gelegenheit werden dann häufig auch andere Sparten angesprochen.

SO, jetzt kennst du die Berufsgeheimnisse der Branche :wink:

Privathaftpflich ist und bleibt exestenziell wichtig,

naja… ich hab ja auch ein paar versicherungen:

  • Unfall

… aber keine Haftpflicht ?

  • fürs Haus das übliche außer Hausrat

… würde Dein gesamtes bewegliches Vermögen versichern (zum Neuwert !!)

ne haftpflicht hab ich nicht und werde mir auch keine zulegen.

Jeder wie er mag.

es sei denn, du erklärst mir, was denn „existenzielles“
passieren könnte, damit ich mal ins grübeln komme… dann
schließe ich bei dir ab :wink:

ein alter kumpel von mir,

Nach dem, was er da von sich gegeben hat, ist es gut, dass er jetzt Autos verkauft.

denn jeder versicherungsmensch immer als erstes nach der haftpflicht fragt und einem eine andrehen will,

… weil die für jeden notwendig ist.

junge leute mit dieser „einstiegsdroge“ in die gruppe holen,

Schwachsinn. Einstiegsdrogen sind KFZ und Moped-Kennzeichen.

Ich bin weit davon entfernt, Dich bekehren zu wollen. Aber ich führe diese Diskussionen jede Woche. Spätestens beim ersten Schadensfall hört sich das dann alles ganz anders an.

ne haftpflicht hab ich nicht und werde mir auch keine zulegen.
es sei denn, du erklärst mir, was denn „existenzielles“
passieren könnte, damit ich mal ins grübeln komme… dann
schließe ich bei dir ab :wink:

Ich bin überhaupt kein Freund von großen Schauermärchen. Deshalb ein Beispiel ohne Giftmüll-LKWs die in irgendwelche Tankstellen neben Wasserschutzgebieten mit angrenzendem Atomkraftwerk ausweichen müssen wegen Deiner Unachtsamkeit :smile: :

Du fährst mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig. Es klingelt Dein Handy oder sonst irgendwas lenkt Dich ab. Du fährst einen Passanten an, der beim Hinfallen einen körperlichen Schaden (z.Bsp. einen Knöchelbruch) erleidet.

Auf Dich zukommen kann:

  1. Behandlungskosten des Krankenhauses
  2. Lohnfortzahlungsregress des Arbeitgebers des Geschädigten
  3. Schmerzensgeld

Wenn das kein ganz armer Schlucker war, dann kommt hier schon ein Sümmchen zusammen.

Ob das existenzbedrohend ist kommt auf Dein Einkommen an.

Wenn man die Geschichte noch „gruseliger“ erzählen möchte, dann fährt in dem Moment noch ein Auto auf der Straße auf die der Passant fällt … (aber wie gesagt, das ist nicht meine Art der Beratung).

Mal was für kühle Rechner: Wenn es doch schon heisst die Versicherer legen bei der PHV drauf, dann ist es doch ein Gewinngeschäft für den Versicherungsnehmer, oder?

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Hallo !

Das ist typisch !

Die wichtigste der wichtigen VS hat er nicht,nämlich die Haftpflicht,dann lieber Rechtsschutz,lächerlich !

Was passieren kann,sag mal wo lebst Du eigentlich ?

Einmal nicht aufgepasst beim Überqueren einer Straße als Fußgänger und Du kannst finanziell für den Rest des Lebens ruiniert sein.
Da sind doch Millionenforderungen im Raume,die nur die Haftpflicht abwehren und ggf. bezahlen kann.

Und so jemand versichert das Risiko eines Rechtsstreits !
Womöglich noch Glasbruch,die nächste lebenswichtige VS ?

Und wenn nicht gesetzliche Pflicht bestünde, hätte man mit dem Argument auch keine Kfz-Haftpflicht,denn man haftet ja nur bei Vorsatz… ? Und da man sowas nie,nie,nie machen würde,braucht man die Haftpflicht auch nicht ?

MfG
duck313

naja, er war einer und er muss wohl so gut gewesen sein, dass er vorlesungen halten durfte.

er hatte das auch immer eher überspitzt dargestellt und als beispiel die nummer mit den kindern unter 7 jahren gebracht. und da hat er ja offensichtlich recht…

man müsste mal im rechtsbrett fragen, aber die sind immer so genervt dort…

Hallo !

Das ist typisch !

Die wichtigste der wichtigen VS hat er nicht,nämlich die
Haftpflicht,

bin bisher immer gut ohne ausgekommen und hab noch nie beim kumpel mit dem besen den flat-tv zerstört…

dann lieber Rechtsschutz,lächerlich !

3 x arbeitsgericht bisher… prämie doppelt wieder „drin“

ansonsten entscheide ich immer noch selbst, welches risiko ich für mich absichere…

aber danke für deinen tipp. werde es mir dann dochmal überlegen und bis dahin besser nicht mehr fahrrad fahren oder eine straße überqueren… :smile:

gruß inder

Gesetzestexte sind doch viel sinnvoller.

Da steht aber nirgends etwas über die Notwendigkeit einer
Haftpflichtversicherung.

Natürlich nicht.
Allerdings könnte man vermuten, dass ein Lesender der den Hinweis Schadensersatzpflicht auch bei Fahrlässigkeit (§ 823 BGB)liest,
den Sinn einer PHV erkennen müsste.

Gruß Merger

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nun, die geschichte mit dem personenschaden im verkehr gibt mir zu denken. und tante google sagt, dass die privathaftpflicht wichtig ist.

ich werd dann mal eine abschließen.

danke für die meinungen hier

gruß inder