Haftpflicht-Versicherung und 'Verleihung'

Ich habe einem Bekannten mein Navi geliehen. Nach dem er es mir zurückgebracht hatte, zog er das Stromverbindungskabel unten am Gerät heraus und damit die Verbindung zur Elektronik, weil er versehentlich die 2 kleinen Rastnasen vorher nicht entriegelt hatte. Nun ist es kaputt. Muß die Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, oder kann Sie auf den Ausschluß-Passus „verleihen“ hinweisen, obwohl der Schaden nach der Benutzung (Navigation) erfolgt ist?
-Ernst-

Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, oder kann Sie

Nein, muß sie nicht.

auf den Ausschluß-Passus „verleihen“ hinweisen, obwohl der

Das wird sie voraussichtlich tun, den es heißt „gemietete, geliehene und zum Gebrauch überlassene“ Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Schaden nach der Benutzung (Navigation) erfolgt ist?

Was hat das damit zu tun ?