Haftpflicht Versicherung

Hallo,

Ich habe einen Schlüssel (insgesamt bekam ich 3) meiner Mietwohnung. Wahrscheinlich wird der Vermieter mir die Kosten rechnet, die für den Einbau neuer Schlossen+Schlüssel entstanden sind.

Kann ich die entstandenen Kosten an die Haftpflicht Versicherung weiter geben ? (ich bin seit fast 20 Jahren versichert,habe noch nie davon Gebrauch gemacht)

Danke

Xiu Mai

Haftpflicht Versicherung (korrigiert) !
Hallo,

Ich habe einen Schlüssel (insgesamt bekam ich 3) meiner Mietwohnung verloren. Wahrscheinlich wird der Vermieter mir die Kosten dafür rechnen, die für den Einbau neuer Schlossen+Schlüssel entstanden sind.

Kann ich die entstandenen Kosten an die Haftpflicht Versicherung weiter geben ? (ich bin seit fast 20 Jahren versichert,habe noch nie davon Gebrauch gemacht)

Danke

Xiu Mai

Unwahrscheinlich!!!
Hallo,

für gewöhnlich ist nur der Verlust fremdgenutzter Privater Schlüssel versichert (wenn überhaupt). Es wäre mir nicht bekannt das es eine Private Haftpflichtversicherung gibt, die eigene Schlüssel versichert.

Das einzige was mir einfällt wo eigene Schlüssel, die man verliert oder liegen lässt versichert sein KÖNNTEN wäre eine Reisegepäckversicherung.

Tut mir leid, dass ich Dir da nicht sonderlich weiterhelfen kann, aber vielleicht hat ja jemand anderes noch ne Idee.

Bis dann

Volker

Hallo,

meines Wissens gibt es Privathaftpflicht-Versicherungen, in denen der Schlüsselverlust versichert ist. Guck mal in die Police, das muss explizit drinstehen. Ansonsten gibt es meines Wissens ein Gerichtsurteil (hab ich mal irgendwo gelesen, bin kein Fachmann - also vielleciht noch mal bei den Experten im Rechtsbrett nachfragen), wo dem Mieter kein Austausch von Schlössern berechnet werden durfte, da der Schlüssel nachweislich so verloren wurde, dass er nach menschlichem Ermessen nicht mehr benutzt werden kann (in dem konkrteen Fall war er bei einer Bootsfahrt oder so in einen ziemlich großen, tiefen Fluss gefallen). Aber wie weißt man so was nach…?

Grüßle von Teddy

Kleine Klarstellung
Hallo

Beide Vorschreiber haben Recht.
Nur um die Situation zu verdeutlichen:

Es geht hier um zwei verschiedene Dinge:
Zum einen der Verlust des eigenen Schlüssels.
Dieser eine Schlüssel ist nicht versichert,
den muß der/die Betreffende selber bezahlen.
Muß aber (Notwendigkeit vorrausgesetzt) die Schließanlage
oder Teile davon ausgetauscht werden, ist das ein Schaden
den der Versicherungsnehmer einem Anderen(dem Vermieter)zugefügt hat.
Der sollte eigentlich von der Haftpflichtversicherung übernommen werden .
(Da gibt es aber noch Ausnahmen)

Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Uwe

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Hallo Volker,

es sind keine eigenen Schlüssel. Sie gehören dem Vermieter . . . und sind lediglich zur Nutzung überlassen.

MfG

Martin

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