ich hab ja lange überlegt, ob dieses Brett das richtige ist. Sicher wäre es auch im Rechts- oder im Auto-Brett passend, aber ich probier’s mal hier
Und zwar folgende Situation: Ein Auto versucht links abzubiegen, fährt üblich langsam in die Kreuzung rein. Als er grad so geanu in der Mitte der Kreuzung ist, kommt ein Radler ihm von rechts (auffällig schnell, trotz roter Ampel und auf der Straße), der diese Straße überqueren will. Zum reagieren haben beide keine Zeit mehr, der Radler schlägt nen schönen Salto über die Motorhaube (mei, ich seh ihn immer noch fliegen…). Tja, und wie soll ich sagen? Der Radler hatte nen Helm auf und steht quietschfidel und quasi unverletzt wieder auf *zentnerlastvomHerzenfall*.
Nur, das Auto ist ziemlich kaputt (Motorhaube, Kotflügel und Frontscheibe) und das Radl natürlich auch. Nun gehe ich mal davon aus, daß der Radler da ziemlich Schuld ist - das soll aber auch gar nicht meine Frage sein. Also mal angenommen der Radler sei zu 100% schuld, wer zahlt denn den Schaden an dem Auto? Da kommen sicher einige Euros zusammen… Gibt’s sowas wie ne Radler-Haftpflicht? Oder greift da die Privat-Haftpflicht?
ich hab ja lange überlegt, ob dieses Brett das richtige ist.
Sicher wäre es auch im Rechts- oder im Auto-Brett passend,
aber ich probier’s mal hier
Nur, das Auto ist ziemlich kaputt (Motorhaube, Kotflügel und
Frontscheibe) und das Radl natürlich auch. Nun gehe ich mal
davon aus, daß der Radler da ziemlich Schuld ist - das soll
aber auch gar nicht meine Frage sein. Also mal angenommen der
Radler sei zu 100% schuld, wer zahlt denn den Schaden an dem
Auto? Da kommen sicher einige Euros zusammen… Gibt’s sowas
wie ne Radler-Haftpflicht? Oder greift da die
Privat-Haftpflicht?
Zeugen (für die Ampel-Situation) sind sehr wichtig in so einem Fall. Wobei ich nicht ganz verstanden habe, was die Bemerkung von „Auf der Straße“ sollte. Eine Straße ist für alle Verkehrsteilnehmer da, die nicht die Berechtigung haben, den Gehweg zu benutzen (so einer existiert) oder Berechtigung oder Verpflichtung haben, den Radweg zu benutzen (so einer existiert und als benutzungpflichtig ausgeschildert ist).
Ampeln gelten freilich für alle, aber auch das ist ein weites Thema, daher sind hier wirklich Zeugen wichtig.
Gruß, Karin
Das Auto des Geschädigten ist eine Sache der Privat-Haftpflicht des Radfahrers, wobei ich nur für jenen hoffen kann, dass eine solche auch besteht.
Grob fahrlässig?
Hi Petzi!
Für den „normalen“ Unfall, d.h. fahrlässig verursacht, kommt in der Tat die private Haftpflicht auf. Ich denke aber mal, es könnte hier seitens der Versicherung zu einer (berechtigten) Zahlungsverweigerung kommen, da das Überfahren einer roten Ampel als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird. Daß er auf der Straße unterwegs war, dürfte weniger eine Rolle spielen.
Zusätzliches Problem ist, daß eine Kfz(!)-Haftpflicht immer erstmal an das „Opfer“ zahlt, und dann erst mit Regressansprüchen an den „Täter“ treten kann. Im Privathaftpflichtbereich muß das „Opfer“ jedoch direkt an den Verursacher herantreten.
Wenn die Versicherung diesem dann die Zahlung verweigert, kann der Geschädigte oft lange seinem Geld hinterherlaufen.
Zeugen (für die Ampel-Situation) sind sehr wichtig in so einem
Fall.
Die Zeugen sind glaub ich immer wichtig Wobei in dem Fall zufällig 2 Polizisten Zeugen waren, so daß sie mich nicht gebraucht haben (ich hatte extra angehalten und gefragt)
Wobei ich nicht ganz verstanden habe, was die Bemerkung
von „Auf der Straße“ sollte. Eine Straße ist für alle
Verkehrsteilnehmer da,
Uuups - da hab ich mich vielleicht ein wenig unklar ausgedrückt! Ich wollte damit in keinster Weise werten, sondern wollte nur klarstellen, daß der Radler in dieser Situation nicht auf nem Radweg (oder Fußgängerüberweg oder sonstwas) gefahren ist. Und über die Schuldfrage in diesen Unfall hab ich zum Glück nicht zu urteilen
Das Auto des Geschädigten ist eine Sache der
Privat-Haftpflicht des Radfahrers, wobei ich nur für jenen
hoffen kann, dass eine solche auch besteht.
Sowas hatte ich mir gedacht. Weißt Du, ob diese Privathaftpflicht den Schaden „immer“ bezahlt? Also, angenommen dieser Radler wäre wirklich und nachweislich bei Rot über die Kreuzung gedüst, würden die dann auch zahlen?
Sonst rennt man erst mal hinter seinem Geld her.
Kannst Du mir da nochmal weiterhelfen? Ist mit „man“ der Autofahrer gemeint?
Für den „normalen“ Unfall, d.h. fahrlässig verursacht, kommt
in der Tat die private Haftpflicht auf.
Okay, das ist ja gut zu wissen. Gäbe es denn überhaupt ne spezielle „Radler-Haftpflicht“?
Im
Privathaftpflichtbereich muß das „Opfer“ jedoch direkt an den
Verursacher herantreten.
Das hieße, daß der Autofahrer von dem Radler die Kohle einfordern muß? Und der Radler würde dann seine Rechnung zu seiner Versicherung tragen und hoffen, daß er’s wieder kriegt?
Trotz allem bin ich heilfroh, daß dem Radler nix passiert ist.
Die Frage wäre, was eine zusätzliche Radler-Haftpflicht bringen würde, ich denke nicht, daß die das Überfahren einer roten Ampel anders bewertet hätten.
In der Tat gibt es aber (wenige) spezielle Versicherungen für Biker, die z.B. auch das sonst nicht versicherte Risiko in Rennsportveranstaltungen abdecken. Denn hier heißt es immer :“Jeder fährt auf eigene Rechnung und Gefahr“.
Zu Deiner letzten Frage: Jepp, man kann hier als Geschädigter nicht direkt wie im Kraftfahrtbereich direkt an die Versicherung herantreten, dies bildet dort eine Ausnahme (…und natürlich gibts da auch nen Fachbegriff für).
Zeugen (für die Ampel-Situation) sind sehr wichtig in so einem
Fall.
Die Zeugen sind glaub ich immer wichtig Wobei in dem Fall
zufällig 2 Polizisten Zeugen waren, so daß sie mich nicht
gebraucht haben (ich hatte extra angehalten und gefragt)
Es gibt Situationen, die so eindeutig sind, dass auch aus der „Unfallstellung“ schon das Wesentliche abgeleitet werden kann.
Wobei ich nicht ganz verstanden habe, was die Bemerkung
von „Auf der Straße“ sollte. Eine Straße ist für alle
Verkehrsteilnehmer da,
Uuups - da hab ich mich vielleicht ein wenig unklar
ausgedrückt!
OK, passt schon. Ich habe nur schon von so vielen Unfällen erfahren, die durch die Benutzung von Radwegen (aus den Augen, aus dem Sinn der Autofahrer) bedingt wurden, dass ich da ein wenig empfindlich reagiere.
Das Auto des Geschädigten ist eine Sache der
Privat-Haftpflicht des Radfahrers, wobei ich nur für jenen
hoffen kann, dass eine solche auch besteht.
Sowas hatte ich mir gedacht. Weißt Du, ob diese
Privathaftpflicht den Schaden „immer“ bezahlt? Also,
angenommen dieser Radler wäre wirklich und nachweislich bei
Rot über die Kreuzung gedüst, würden die dann auch zahlen?
Sonst rennt man erst mal hinter seinem Geld her.
Kannst Du mir da nochmal weiterhelfen? Ist mit „man“ der
Autofahrer gemeint?
In dem Fall ja. Ich hatte einen anderen Fall: Mich brachte (als Radlerin, auch auf einem Radweg) eine Fußgängerin (vor 8 Jahren) zu Fall. Da sie nicht haftpflichtversichert war und, damals 14, fürs erste kein Geld zu holen war, bin ich immer noch am hinterherrennen.