Hallo!
Angenommen, der Mieter zieht aus seiner Wohnung aus. Beim Übergabeprotokoll werden zwei Abplatzer in der Wanne und dem Waschbecken vermerkt. Der Mieter ist sich sicher, dass die schon beim Einzug waren, doch im Übergabeprotokoll ist nichts vermerkt und er hat zugegebenermaßen auch nicht darauf geachtet bei Übergabe. Nun möchte er den Schaden bei der Haftpflicht melden.
Eigentlich ist ja eine unverzügliche Schadensmeldung notwendig. Er meldet deshalb die Schäden und gibt an, dass sie „vergangene Woche“ passiert sind. Damit hat er gelogen, denn die Schäden bestehen ja schon viel länger. Die Haftpflichtversicherung meinte, sie würde alles weitere direkt mit dem Vermieter klären.
Zentrale Frage: Wird die Haftpflichtversicherung den Vermieter zum Zeitpunkt des Schadens fragen oder holt sie nur Fakten ein, sprich: wie alt sind Wanne und Waschbecken, wie teuer waren sie, was kostet eine Reparatur/Neuinstallation etc.?
Wenn die Haftpflicht nach dem Zeitpunkt fragen würde und der Vermieter sagt, dass die Besichtigung bereits vor 4 Wochen war und da der Schaden festgestellt wurde, stünde der Mieter ja ziemlich dumm da, weil er „vergangene Woche“ gesagt hat, oder?
Gruß
Janna
Hallo Janna,
der Versicherer fragt den Geschädigten auch nach dem Hergang und den Schadendaten, wenn es Differenzen gibt, wird er dich um Stellungnahme bitten - in der Regel jedenfalls. Zur Not wird man evtl. einen Sachverständigen zur Klärung hinzuziehen.
Da kannst du also nur abwarten. Und für die Zukunft - alle Schäden im Übergabeprotokoll vermerken, der Vermieter kann nun natürlich versuchen, die Kosten von der Versicherung erstattet zu bekommen, auch wenn du gar nicht der Verursacher bist.
Mit der Wahrheit wärst du mit Sicherheit besser gefahren, denn der Anspruchsteller muss seinen Anspruch nachweisen, wenn er das nicht kann … Er kann dich dann auch nicht persönlich in Regress nehmen, sollte er das versuchen auf dem Klageweg zum Beispiel, würde dich der Haftpflichtversicherer entsprechend vertreten.
Nun bleibt dir nur, abzuwarten, denn falsche Angaben in der Schadenanzeige können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, Betrug kann auch strafrechtlich verfolgt werden.
Viel Erfolg.
Angelika
Die Antwort ist einfach:
hier ein mustertext fuer die schadensmeldung:
während der mietdauer wurde die wanne und das waschbecken beschädigt.
der vermieter besteht auf den kostenersatz, da der schaden über eine normale abnutzung hinausgeht.
mit der unverzueglichen meldung sollen evtl. spaetfolgen vermieden werden.
mit „vergangene woche“ kann der schriftliche oder mündliche „ersatzanspruch“ des vermieters erklärt werden.
beste gruesse
rene
Das ist eine Frage, die nur der Sachbearbeiter weiß. Hat dieser nun den Briefbaustein für den Schadentag ausgewählt oder nicht? Wer weiß das schon? Lügen haben kurze Beine. Je nach Sachbearbeiter und je nach Versicherung kommt es entweder zur Zahlung, Ablehnung, Dubiosprüfung oder Ermittlungen wegen Betrugs (jedoch unwahrscheinlich).
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
leider kann das nicht pauschal beantwortet werden. Das ist ganz sicher von Versicherung zu Versicherung ganz unterschiedlich wie das gehandhabt wird.
Wichtig ist in jedem Fall, dass auch Mietschäden in der Privatfatpflicht mit eingeschlossen wurden. Das ist in der normalen Privathaftpflicht nicht der Fall.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Sie sollten den Schadenzeitpunkt schon möglichst genau angeben. Fraglich ist, ob man den Schadenzeitpunkt im Nachhinein feststellen kann. Am besten sagen Sie dem Vermieter, was Sie der Versicherung gesagt haben, damit es nicht zu widersprüchlichen Aussagen kommt.
Wenn ein Mieter die Wohnung übernimmt, sollte er etwaige Mängel natürlich im Übergabeprotokoll festhalten.