Haftpflicht: Wer hat Schuld?

Hallo,
mein Kollege ist gegen einen kleinen Tisch mit Wasserglas gelaufen, den ich neben den Kopierer hingestellt hatte (aus dem Weg wo ich ihn sonst hinstelle, damit mein Chef sich neben mich setzen kann, um über etwas zu sprechen). Mein Kollege ist dagegen gelaufen, Wasser ist in den Kopierer gelaufen und dieser ist nun defekt. Mein Chef ist nun der Meinung, dass meine Haftpflicht dafür aufkommen muss, weil ich den Tisch ja hingestellt habe. Sehen das andere auch so?
Mit besten Grüßen
Franziska

Hi,

Wenn du nun zu meiner persönlichen Meinung fragst: Ja, ich sehe das anders.

Die rechtliche Frage aber, die sich hier stellt: Wer ist hier der Verursacher? Denn dieser könnte zur Haftung herangezogen werden. Dann wäre auch noch die Frage, ob man das Hinstellen des Tisches als grobe Fahrlässigkeit werten könnte … (dabei hing es auch ne ganze Zeit lang davon ab, welche Position der Fahrlässige in dem Unternehmen innehatte)

Die moralische Frage, die sich hier stellt: Was ist das für ein Chef? Wenn ein „Chef“ auf mich in einer derartigen Situation zukommt, obwohl offensichtlich jemand anderes das Glas umgekippt hat, dann ist er mal mein Chef gewesen (Dazu muss man aber wissen, dass ich überhaupt keine Chefs habe, sondern nur Auftraggeber)

In jedem Fall kannst du es einer vorhandenen Haftpflicht melden. Die kümmern sich schon selbst darum, ob sie tatsächlich zahlen müssen.

Gruß
HH

Hallo zusammen.

Sämtliche Handlungen, die zu dem Schaden geführt haben, sind doch im Rahmen der Arbeit durchgeführt worden:

  • Der Tische wurde umgestellt, damit der Chef sich setzen kann,
  • Der Kollege ist bestimmt nicht während seiner Freizeit gegen den Tisch gestoßen.
    Ich glaube nicht, dass die private Hafpflicht das zahlt.

(Ich bein KEIN Jurist.)

Gruß
Dirk

Hi,

  1. laut §823 BGB zahlt immer der Verursacher eines Schadens. Der Verursacher ist hier der Kollege.
  2. eine private Haftpflicht deckt keine Schäden „aus den Gefahren des Berufes“ ab. Somit hat es keinen Sinn denen einen solchen Schaden zu melden. Hierfür sollte die Firma entsprechend versichert sein.

Wenn ich auf einer Party in die Anlage des DJ falle dann kann ich ja nicht argumentieren „Hättest du sie da nicht hingestellt, wäre ich nicht reingefallen“, sondern er würde argumentieren „du musst halt aufpassen wo du hinläufst“. Ähnlich hier: einen Vorsatz sehe ich nicht (das wäre wenn der Tisch so steht dass jeder der den Raum betritt sofort drüber stolpert), der Kollege hätte einfach besser aufpassen müssen.

Mein Fazit: Du bist raus. Sollen Chef und Kollege das unter sich ausfechten.

Gruss
K

Wenn jemand gegen irgendetwas stößt oder läuft, was offen sichtbar ist, dann ist er meiner Meinung nach auch selber schuld-

Ansonsten könnte man jeden Laternenpfahl verklagen.

Gruß, Nemo.