Haftpflicht will nicht zahlen

hallo

folgender fall :

bei einem umzug ist der fernseher von besitzer und person A bei dem transport durch das treppenhaus druch person B zerstört worden.
person B lies ihn auf halber strecke fallen.

nun will die haftpflichtversicherung nicht zahlen da sie einen absichtlichen unfall vermuten. auserdem trägt besitzer, person A, mitschuld da sie ihn mit transportiert hat.

was kann man tun um an sein fernseher, oder das geld dafür ( immerhin 2000 euro ) zu bekommen ? lohnt ein anwalt ?

gruss

würde ich auch nicht!
Hi Schmuffel!

Wenn jede Person, die bei einem Umzug freiwillig hilft,
schriftlich bestätigen muss, dass sie für Schäden haftet - wieviel Leute helfen dann noch?

Die Fernsehbesitzerin sollte es mit Fassung tragen. Immerhin hatte sie Hilfe und es ist nicht alles zerstört worden.

Vorschlag für Umzüge: Vorher klären wie mit Schäden umgegangen wird.
… oder Unternehmen beauftragen - dann wäre der Schaden auch versichert!

*ironiean* Wäre aber auch eine Idee (falls die Versicherungen sowas zahlen): Alles fallenlassen, was sowieso nicht in die neue Wohnung soll. *ironieaus*

Ulli

Hallo,

wenn B beim Umzug aus Gefälligkeit hilft, wird angenommen, dass für diese Gefälligkeit ein stillschweigender und einvernehmlicher Haftungsausschluss vereinbart wurde. Dann haftet weder B noch seine Haftpflichtversicherung. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung enthält die Klausel für Gefälligleitsschäden.

Natürlich kann man klagen. Offen ist jedoch wie das ausgeht. Da kein Direktanspruch gegen die HaftpflichtV besteht, kann nur B verklagt werden. Für A entstehen Kosten, wenn er verliert, für B in keinem Falle, da seine Haftpflicht für ihn den Przeß führt.

Hier gilt wie in vielen Lebenslagen: Gutes Geld soll man schlechtem Geld nicht hinterher werfen.

Gruß Woko

ja, aber die frage bleibt ja dann für was ist die haftpflicht da ?

wäre der fernseher zuhause vom wandschrank gefallen und person B hätte ihn geschupst, würde sie ja auch zahlen.

die person sieht nicht ein wieso man einfach mal so 2000 euro flöten lassen sollte ? immerhin sollte man bei nem umzug aufpassen und nicht wie die neandertaler mit den sachen anderer umgehen

Moin,

ja, aber die frage bleibt ja dann für was ist die haftpflicht
da ?

Damit man bei Fehlern im Alltag für die man haftbar ist, nicht ins Armenhaus kommt

wäre der fernseher zuhause vom wandschrank gefallen und person
B hätte ihn geschupst, würde sie ja auch zahlen.

Schubsen wäre wohl Absicht, da zahlt keine Versicherung.

die person sieht nicht ein wieso man einfach mal so 2000 euro
flöten lassen sollte ? immerhin sollte man bei nem umzug
aufpassen und nicht wie die neandertaler mit den sachen
anderer umgehen

Dann sollte man sich die Leute, die einem helfen, besser aussuchen.

CU

Axel

P.S.: Die PC-Tastatur ist wohl auch runtergefallen, denn die Umschalttaste scheint defekt zu sein.

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Kleiner Irrtum …
Auch Moin, Axel

P.S.: Die PC-Tastatur ist wohl auch runtergefallen, denn die
Umschalttaste scheint defekt zu sein.

… hier. Einige Frager zeigen so ihr Niveau, nicht nur durch den Inhalt ihrer Fragen.
LG
R

ja, aber die frage bleibt ja dann für was ist die haftpflicht
da ?

zum Geld verdienen, deshalb gibts ja die Versicherungsbedingungen incl. der Ausschlüsse :wink:

Einige Frager zeigen so ihr Niveau, nicht nur durch
den Inhalt ihrer Fragen.

Andererseits zeigen einige Poster im Gegenzug ihr eigenes Niveau, wenn sie nicht in der Lage sind, über die ihnen nicht genehme Groß-/Kleinschreibung und das spartanische Grußverhalten anderer großzügig hinwegzusehen.

Es gibt klar Postings, die durch Mangel an Orthographie, Interpunktion und derlei Dinge ziemlich unleserlich werden. Mit meiner Kritik-Kritik meine ich explizit diejenigen, die aus Prinzip, nicht aus Sachgründen, mosern.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

nachdem die Diskussion hier droht, sowohl ins OT abzudriften als auch einen etwas unschönen Zungenschlag zu bekommen, möchte ich die bislang zielführendste Antwort, nämlich die von woko, aufgreifen und versuchen , diese zum weiteren Verständnis noch etwas weiter auszuführen.

Also: Grundsätzlich haftet man für Schäden, die man anderen zufügt nach BGB § 823 vollständig und der Höhe nach unbegrenzt. Hiermit schützt der Gesetzgeber den Geschädigten davor, auf seinen Schäden sitzen zu bleiben.
Diese unbegrenzte Haftung erfährt jedoch in manchen Fällen Einschränkungen: So gibt es z.B. den sog. „stillschweigenden Haftungsausschluss“. Dieser muss - wie der Begriff schon sagt - nicht ausdrücklich vereinbart werden, sondern man nimmt aufgrund der Umstände an, dass eine Haftung zwischen den Parteien ausgeschlossen worden WÄRE, wenn sie vorher darüber verhandelt HÄTTEN.

Im genannten Beispiel geht man also davon aus, dass der Helfer aufgrund der Tatsache, dass er ja dem Umziehenden (unentgeltlich) hilft, (ihm somit eine Gefälligkeit erweist, die der andere ansonsten teuer bezahlen müsste (Umzugsfirma),) davon ausgehen kann, dass er nicht auch noch für Schäden aufzukommen hat, die er fahrlässig (!!, nicht VORSÄTZLICH oder BEDINGT VORSÄTZLICH) verursacht.
Daher leistet in diesen Fällen auch die PHV nicht - und nicht etwa, weil sich die böse Versicherung einmal mehr vor ihren Pflichten drücken will.

Vielleicht wird es leichter verständlich, wenn man sich einen ansonsten notwendigen Dialog vor dem Umzug einmal vor Augen führt:
A: „Hilfst Du mir am Samstag beim Umzug?“
B: „Na gut, ich könnte zwar auch zum Fussball gehen, aber wenn ich Dir damit einen Gefallen tue…“
A: „Prima, danke schön. … Ach ja, eins noch: wenn Du aber etwas fallen lässt, kannst Du Dich schon einmal drauf einstellen, dass Du mir das dann ersetzten musst.“
B: *blödes Gesicht* …
Wenig wahrscheinlich, dass dann noch jemand einem anderen hilft, oder?

Soweit zum stillschweigenden Haftungsausschluß (der Vollständigkeit halber sei aber gesagt, dass es durchaus mögliche Szenarien gibt, in denen B sehr wohl Schadenersatz leisten müsste).

Die Versicherung hat aber noch etwas anderes angeführt:

nun will die haftpflichtversicherung nicht zahlen da sie einen
absichtlichen unfall vermuten. auserdem trägt besitzer, person
A, mitschuld da sie ihn mit transportiert hat.

Hierzu zwei Anmerkungen:
Mit „absichtlich“ kann hier entweder Vorsatz (dies ist in der PHV grundsätzlich nicht mitversichert) oder gar eine Betrugsabsicht gemeint sein. Sollte also versucht worden sein, eine absichtliche Beschädigung („Ey, schlag mal den Fernseher ein. Ich brauche einen neuen. Das regeln wir dann über deine PH.“) als fahrlässigen Schaden abzuwickeln, droht noch richtiger Ungemach seitens des Versicherers.

Dies einmal in unserer Betrachtung ausgeblendet, bleibt noch der Hinweis auf die Mitschuld von A.
Wenn ich es richtig verstehe, haben also A und B den Fernseher gemeinsam getragen? Dann kann durchaus eine Mitschuld (dann: (Tel-)Eigenschaden) unterstellt werden (z.B. wenn A zu stark gezogen/geschoben hat und B DESWEGEN den Fernseher fallengelassen hat).

was kann man tun um an sein fernseher, oder das geld dafür (
immerhin 2000 euro ) zu bekommen ? lohnt ein anwalt ?

Die 2000 € sind der Zeitwert? Denn nur der ist überhaupt Gegenstand eines möglichen Rechtsstreits

Viele Grüße
Frank Hackenbruch
der sich nach diesem Pamphlet erlaubt, darauf hinzuweisen, dass auch er der Meinung ist, dass Groß-/Kleinschreibung genauso zu unserem Sprachgebrauch gehören sollten wie vernünftige Grüsse selbstverständliche Formen der Höflichkeit sein sollten.

zum Geld verdienen, deshalb gibts ja die
Versicherungsbedingungen incl. der Ausschlüsse :wink:

In diesem Fall hat das aber mit den V-Bedingungen nichts zu tun, sondern mit der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung: es besteht nun mal keine Haftung, und somit keine Zahlungsverpflichtung des „Fallen-lassers“. Insofern ist Dein Beitrag ein wenig… unplausibel.

Grüße, M

ja, aber die frage bleibt ja dann für was ist die haftpflicht da ?

Nicht für den hier geschilderten Fall.

wäre der fernseher zuhause vom wandschrank gefallen und person
B hätte ihn geschupst, würde sie ja auch zahlen.

Auch nicht in jedem Fall.

die person sieht nicht ein wieso man einfach mal so 2000 euro
flöten lassen sollte ?

Dann hätte die Person ein Umzugsunternehmen beauftragen sollen. Dieses hätte den Schadne auf jeden falle rsetzen müssen (weil sie für ihre Arbeit honoriert werden).

aufpassen und nicht wie die neandertaler mit den sachen
anderer umgehen

In der ausgangsschilderung konnte man nicht erkennen, dass so gehandelt wurde.

… und hier inen Auszug aus dem Haftpflich-Bereich:

Welche Schäden werden im Versicherungsfall zusätzlich ersetzt?

• Sachschäden, die im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Hilfeleistung (Gefälligkeitsschäden) verursacht werden,
sind bis zu einer Schadenhöhe von € 2.500 auch dann mitversichert, wenn eine gesetzliche Haftung nicht besteht und
soweit der Antragsteller eine Entschädigung befürwortet

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

… und hier inen Auszug aus dem Haftpflich-Bereich:

Welche Schäden werden im Versicherungsfall zusätzlich ersetzt?

• Sachschäden, die im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen
Hilfeleistung (Gefälligkeitsschäden) verursacht werden,
sind bis zu einer Schadenhöhe von € 2.500 auch dann
mitversichert, wenn eine gesetzliche Haftung nicht besteht und
soweit der Antragsteller eine Entschädigung befürwortet

hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Einschluss, den man bei manchen Versicherern gesondert vereinbaren kann, der aber keinesfalls bereits in der „Grunddeckung“ enthalten ist. Bitte hier keine falschen Erwartungen beim Fragenden erwecken.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank,

hier muß ich Dir leider widersprechen. Selbst der recht konservative VR mit dem ich sehr eng zusammenarbeite bietet Gefälligkeitsschäden (außer Umzug! das sei dazu gesagt!) in seiner Grunddeckung bis € 10000,-

Viele Grüße
Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mike,

damit ich nicht missverstanden werde: Es gibt sicherlich durchaus PH-Versicherer, die die Gefälligkeitsschäden bereits in ihrer Grunddeckung eingeschlossen haben.

Da aber erstens heutzutage jeder Versicherer sein eigenes Bedingungssüppchen kochen kann und zweitens solche Einschlüsse in eben jenen BBR´s geregelt werden, ist es eben beileibe nicht so, dass die Gefälligkeitsschäden quasi automatisch in einer PHV mitversichert sind. Speziell die Vertrags-Varianten, die die Versicherer mit „Basis“ oder „Standard“ bezeichnen, haben diesen Einschluss meist eben nicht.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch
(Hinweis: Wenn mit dem konservativen Versicherer die Gesellschaft gemeint ist, die gemäß ihrer Werbung immer hilft, dann sind in der Basis/Standard/Grundausstattungsversion die Gefälligkeitsschäden übrigens nicht mitversichert :wink:)

Hallo Frank,

du hattest geschrieben:

„hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Einschluss, den man bei manchen Versicherern gesondert vereinbaren kann, der aber keinesfalls bereits in der „Grunddeckung“ enthalten ist. Bitte hier keine falschen Erwartungen beim Fragenden erwecken“

Dem ist eben nicht so. Und ja, den habe ich gemeint, aber in den neusten BBR ist dieser Einschluß enthalten, schicke ich dir per Mail.

Viele Grüße
Mike