Haftpflicht zahlt nach Schaden nur Neuanschaffung

Hallo,

angenommen man ist der Schädiger einer Brille und meldet dies seiner Haftpflicht.
Der Geschädigte kauft sich eine neue Brille die jedoch 3x weniger kostet als der Neupreis der geschädigten Brille.

Die Versicherung zahlt daraufhin nur den Preis der deutlich günstigeren neuen Brille aus.

Ist das so rechtens von der Versicherung oder macht es Sinn da Einspruch zu erheben ?

Hallo,

angenommen man ist der Schädiger einer Brille und meldet dies
seiner Haftpflicht.
Der Geschädigte kauft sich eine neue Brille die jedoch 3x
weniger kostet als der Neupreis der geschädigten Brille.

Die Versicherung zahlt daraufhin nur den Preis der deutlich
günstigeren neuen Brille aus.

Ist das so rechtens von der Versicherung oder macht es Sinn da
Einspruch zu erheben ?

Wozu soll Einsprich eingelegt werden? Der geschädigte hat eine neue Brille und die Versicherung hat diese bezahlt. Dann ist doch alles in Ordnung.

Grüße Alex

Guten Tag,

Aber die neue Brille kostet nur 150 Euro, die alte kostete aber 400 Euro, Schaden ist also 400 Euro.

anderes Beispiel: wenn mir einer den Lack am Auto verkratzt kann ich ja auch den smart-Repair wählen, bekomme aber den GEldwert der richtigen Lackierung von der Versicherung bezahlt, also in dem Brillenfall doch eigentlich auch - oder warum nicht ?

Hallo,

also erstens stehen dem Geschädigten keine 400 EUR zu. Ein Haftpflichtschaden wird immer als Zeitwert reguliert. Das heisst, dass dem Geschädigten nur der „aktuelle Wert“ seiner Brille ersetzt werden würde, der u.U. nicht mehr sehr hoch ist (abhängig vom Alter der Brille).

Dem Geschädigten ist ein Schaden entstanden von 150 EUR. Die alte Brille wurde durch eine neue ersetzt, die eben nur soviel gekostet hat. Wenn die Versicherung mehr zahlen würde, hätte der Geschädigte ja einen Vorteil, da die neue Brille eben nicht mehr gekostet hat.

Im KFZ Bereich wird ganz anders reguliert als im Privathaftpflichtbereich, nämlich meist nach Gutachten. Dann erhält der Geschädigte den Betrag des Gutachtens (u.U. mit Abzügen Neu-Alt). Was der Geschädigte dann mit dem Geld macht ist seine Sache. Ein Gutachten lag hier wohl nicht vor.

Grüße

Lars