Hallo,
also erstens stehen dem Geschädigten keine 400 EUR zu. Ein Haftpflichtschaden wird immer als Zeitwert reguliert. Das heisst, dass dem Geschädigten nur der „aktuelle Wert“ seiner Brille ersetzt werden würde, der u.U. nicht mehr sehr hoch ist (abhängig vom Alter der Brille).
Dem Geschädigten ist ein Schaden entstanden von 150 EUR. Die alte Brille wurde durch eine neue ersetzt, die eben nur soviel gekostet hat. Wenn die Versicherung mehr zahlen würde, hätte der Geschädigte ja einen Vorteil, da die neue Brille eben nicht mehr gekostet hat.
Im KFZ Bereich wird ganz anders reguliert als im Privathaftpflichtbereich, nämlich meist nach Gutachten. Dann erhält der Geschädigte den Betrag des Gutachtens (u.U. mit Abzügen Neu-Alt). Was der Geschädigte dann mit dem Geld macht ist seine Sache. Ein Gutachten lag hier wohl nicht vor.
Grüße
Lars