Haftpflicht zahlt nicht

Guten Tag,

kann mir jemand von Euch sagen, ob die Auskunft meines Versicherungsvertreters stimmt?:

Meine Haftpflichtversicherung würde die Möbel-Schäden, die durch einen von mir verursachten Wasserschaden beim Nachbarn entstanden sind, nicht bezahlen, wenn dieser keine Hausrathversicherung hat?!

Das wäre ja ein Zwang zur Hausrathvers.?!!

Trotzdem ein schönes Wochenende an alle und danke, für eine Auskunft.

Susanne

Hallo Susanne !
Für einen von dir verursachten Haftpflichtschaden ist es völlig unerheblich, ob der Geschädigte selbst eine Hausratversicherung hat oder nicht.
Ist es ein Leitungswasserschaden, den du direkt oder indirekt zu verantworten hast, bestehen zur Schadenregulierung jedoch zwei Möglichkeiten: A)Regulierung über deine Haftpflichtversicherung, entweder Reparaturkosten oder wenn Reparatur nicht möglich, wird dem Geschädigten in der Haftpflicht i.d.R. nur der Zeitwert ersetzt. Nimmt dieser jedoch seine Hausratversicherung in Anspruch, bekommt er den Wiederbeschaffungswert ersetzt, d.h. er kann sich z.B. gleichwertige Möbelstücke zum heutigen Neupreis kaufen. Das kann ein deutlicher Unterschied sein. Für anderweitige Schäden, wie Plansch- oder Reinigungswasser, übergelaufene Badewanne etc. stellt sich diese Frage nicht, das ist über die Haftpflicht versichert und ist in einer Hausratversicherung meist nicht enthalten.
Ist vielleicht eine einzelne Wissenslücke bei deinem Versicherungsvertreter, sollten jedoch auch auf anderen Gebieten solch fehlerhafte Auskünfte vorliegen, solltest du ggf. deine Versicherungen mal mit einem anderen Fachmann durchgehen, ob wirklich alles o.k. ist.

Uwe

Hallo Susanne,
hallo Uwe,

im Prinzip hat Uwe ja schon alles gesagt - schmeiss diesen Vertreter raus, weil er keine Ahnung hat, und such Dir einen Fachmann!

Du brauchst eine schriftliche Schadenersatzforderung der Mieterin unter Dir, die Du dann direkt an die Versicherung weiterleitest. Die prüft ob die Schadenersatzansprüche der Höhe und der Art nach angemessen sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, berechtigte befriedigt. Das bedeutet, dass Deine Haftpflicht auf jeden Fall Leistungen erbringt - entweder Schadenersatz oder Abwehr!!!

Aber mit dem Wasser aus der übergelaufenen Badewanne hast Du - Uwe - unrecht - es ist betimmungswidrig ausgetretenes Wasser.

Viele Grüße
Thorulf Müller

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Vielen Dank für Eure Antworten - ich hatte eh das Gefühl, daß das nicht stimmen kann!

Sag, Thorulf, was ist denn bestimmungswidriges Verhalten von Wasser :smile:) - respektive was sind die Folgen daraus?

Schönen Montag noch,
Susanne

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‚bestimmungswidrig‘
Hallo Susanne,

Wasser kann sich meines Erachtens nicht bestimmungswidrig „Verhalten“ - aber Austreten. Das ist fachchinesisch und meint, dass Wasser nicht austreten sollte aber ausgetreten ist!

z.B. Badewanne übergelaufen! Die nächste Frage wäre dann - Warum? - weil es ja einen Überlauf gibt!

Thorulf