wenn jemandem auf einer party ein glas rotwein auf den teppich fällt und dieses dann der haftpflicht meldet, sollte die doch zahlen. könnte man meinen.
was aber ist wenn demjenigen geschrieben wird das er das wohl vorsätzlich getan hat damit der beschädigte ein neuen teppich bekommt ? sprich die haftpflicht will nicht zahlen.
was kann derjenige tun ? klagen ? oder einfach ein neuen teppich kaufen und die rechnung der haftpflicht schicken ?
was aber ist wenn demjenigen geschrieben wird das er das wohl
vorsätzlich getan hat damit der beschädigte ein neuen teppich
bekommt ? sprich die haftpflicht will nicht zahlen.
welche versicherung will das schon.
gibt es hinweise darauf oder beweise dafür, daß der verursacher vorsätzlich gehandelt hat?
wie wurde der versicherung denn die entstehung des schadens beschrieben?
oder einfach ein neuen
teppich kaufen und die rechnung der haftpflicht schicken ?
was aber ist wenn demjenigen geschrieben wird das er das wohl
vorsätzlich getan hat damit der beschädigte ein neuen teppich
bekommt ? sprich die haftpflicht will nicht zahlen.
Dann war die Schadensschilderung wohl nicht plausibel. Die Versicherung würde auch höchstens die Reinigung des teppichs bezahlen, keinen neuen Teppich.
was kann derjenige tun ?
Den Versicherungsfall glaubhaft machen.
klagen ?
Man könnte sich juristisch beraten lassen, das schadet nie, kostet aber Geld.
oder einfach ein neuen teppich kaufen
Der Geschädigte hat auf keinen Fall Anspruch auf einen neuen Teppich, sondern nur auf die Reinigungskosten oder den Zeitwert des Teppichs.
und die rechnung der haftpflicht schicken ?
Was soll das bringen, nachdem die Gesellschaft schon geschrieben hat, dass sie den Schaden nicht übernehmen will.
wenn jemandem auf einer party ein glas rotwein auf den teppich
fällt und dieses dann der haftpflicht meldet, sollte die doch
zahlen. könnte man meinen.
was aber ist wenn demjenigen geschrieben wird das er das wohl
vorsätzlich getan hat damit der beschädigte ein neuen teppich
bekommt ?
Tip: Vielleicht ist der Antragsteller einfach nicht zurechnungsfähig. Möglicherweise zahlt die Haftpflicht deshalb nicht.
Denn alleine die Idee, wegen dem Rotweinfleck einen neuen Teppich zu kaufen und der Haftpflicht zu berechnen, ist so absurd, daß hier von eingeschränkter geistiger Leistung ausgegangen werden kann.
Jeder professionelle Teppichreiniger entfernt solche Flecken rückstandslos.
Das soll die Versicherung erst mal beweisen. Am besten ist, man gibt ein paar Zeugen an, die bestätigen, dass das Glas aus der Hand gerutscht ist. Die wollen sich nur rauswinden - ansonsten sind die verpflichtet zu zahlen.
Die Versicherung muß gar nichts beweisen. Der Versicherte muß seinen Schadensfall plausibel machen.
der Hand gerutscht ist. Die wollen sich nur rauswinden -
Kein Wunder, ist doch jede dritte Schadensmeldung in der Privathaftpflicht betrügerisch. Und wegen eines Rotweinfleckes einen neuen Teppich zu fordern, erzeugt Mißtrauen.