Hallo,
eine kurze Frage an die Profis, wie ihr folgenden Fall seht:
Person A besucht sein Kind B in dessen neuer (gemieteter) Wohnung. Er will dort eine Lampe aufhängen, bohrt in die Wand und beschädigt die Hauptstromleitung.
Anruf von B beim Vermieter, der sagt: „Lassen Sie das fachmännisch in Ordnung bringen!“
Meldung bei der Haftpflichtversicherung von A, die sagt „Schaden ist versichert. Reichen Sie uns die Rechnung der Handwerker über die Schadensbehebung ein.“
B als Mieter lässt den Schaden von Fachfirma beheben, erhält Rechnung darüber, gibt diese an A, der ruft seine Versicherung an.
Versicherung will nicht zahlen, denn der Schaden sei eigentlich nicht B entstanden, sondern dem Vermieter, und damit sei die Beauftragung der Behebung durch B eine „Naturalentschädigung“.
Diese sei gesetzlich nicht zulässig, nur eine Entschädigung in Geld. Versicherungsbearbeiter sagt: „Der Vermieter könnte jetzt nochmal von B neben der schon erfolgten Naturalentschädigung die Entschädigung in Geld fordern“.
Daher würde die Versicherung dies nicht übernehmen.
Ist dies ein korrektes Verhalten?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
von euch oder von der Versicherung?