Haftpflicht zahlt nicht wg. 'Naturalentschädigung'

Hallo,

eine kurze Frage an die Profis, wie ihr folgenden Fall seht:

Person A besucht sein Kind B in dessen neuer (gemieteter) Wohnung. Er will dort eine Lampe aufhängen, bohrt in die Wand und beschädigt die Hauptstromleitung.

Anruf von B beim Vermieter, der sagt: „Lassen Sie das fachmännisch in Ordnung bringen!“

Meldung bei der Haftpflichtversicherung von A, die sagt „Schaden ist versichert. Reichen Sie uns die Rechnung der Handwerker über die Schadensbehebung ein.“

B als Mieter lässt den Schaden von Fachfirma beheben, erhält Rechnung darüber, gibt diese an A, der ruft seine Versicherung an.

Versicherung will nicht zahlen, denn der Schaden sei eigentlich nicht B entstanden, sondern dem Vermieter, und damit sei die Beauftragung der Behebung durch B eine „Naturalentschädigung“.

Diese sei gesetzlich nicht zulässig, nur eine Entschädigung in Geld. Versicherungsbearbeiter sagt: „Der Vermieter könnte jetzt nochmal von B neben der schon erfolgten Naturalentschädigung die Entschädigung in Geld fordern“.

Daher würde die Versicherung dies nicht übernehmen.

Ist dies ein korrektes Verhalten?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hi,

hört sich für mich recht schwammig an.
Naturalentschädigung bei einem Bohrloch? Naja, hab ich noch nix von gehört.
Die Versicherung müsste hier einen Handwerker bezahlen, der diese Leitung repariert. Dafür ist eine Haftpflichtversicherung auch da.
Geschädigter ist in diesem Fall definitiv der VERMIETER!

Also, nochmal an die Versicherung wenden, und sagen, die sollen bezahlen.
Ansonsten Anwalt einschalten (hoffe, du bist RS-versichert).

Gruß
Jürgen

Hi,

wenn die Versicherung diese Aussage gemacht hat

Meldung bei der Haftpflichtversicherung von A, die sagt
„Schaden ist versichert. Reichen Sie uns die Rechnung der
Handwerker über die Schadensbehebung ein.“

dann verstehe ich das Problem nicht so ganz.

B als Mieter lässt den Schaden von Fachfirma beheben, erhält
Rechnung darüber, gibt diese an A, der ruft seine Versicherung
an.

Versicherung will nicht zahlen, denn der Schaden sei
eigentlich nicht B entstanden, sondern dem Vermieter, und
damit sei die Beauftragung der Behebung durch B eine
„Naturalentschädigung“.

der Schaden ist ja auch dem Vermieter entstanden, schliesslich sind dessen Stromleitungen im Ar***. Da hat der Versicherer durchaus recht,

Diese sei gesetzlich nicht zulässig, nur eine Entschädigung in
Geld. Versicherungsbearbeiter sagt: „Der Vermieter könnte
jetzt nochmal von B neben der schon erfolgten
Naturalentschädigung die Entschädigung in Geld fordern“.

dann soll er, der Vermieter das doch machen!

Daher würde die Versicherung dies nicht übernehmen.

Jetzt wieder doch nicht? Versteh ich nicht, die Versicherung soll doch nur die Rechnung begleichen, oder?? Auf der Rechnung (als Rechnungsempfänger) sollte der Vermieter stehen.

Ist dies ein korrektes Verhalten?

von wem?? :smile: von euch oder von der Versicherung?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Grundsätzlich:
A hat hier, meiner Meinung nach, einen Gefälligkeitsschaden begangen (hier würde ich nochmal nachprüfen, ob dieses überhaupt versichert ist, vielleicht lehnt der Versicherer auch deshalb den Schaden ab?!? Wenn mitversichert hat der Mieter mit der ganzen Sache gar nichts zu tun. A hat den Schaden verursacht. Der Vermieter ist hier in diesem Fall immer der Anspruchsteller (diesem ist schliesslich der Schaden entstanden).

Die Geschichte mit dieser Naturalbehebung ist bei mir irgendwie nicht ganz übergekommen - vielleicht klärst hier Du nochmal auf!

Diese sei gesetzlich nicht zulässig, nur eine Entschädigung in
Geld. Versicherungsbearbeiter sagt: „Der Vermieter könnte
jetzt nochmal von B neben der schon erfolgten
Naturalentschädigung die Entschädigung in Geld fordern“.

dann soll er, der Vermieter das doch machen!

Das habe ich doch jetzt falsch verstanden! muss das nochmal zurücknehmen! Was genau ist denn da jetzt passiert? Hat B den Schaden schon selbst repariert? Wenn er das gemacht hat, kann natürlich der Vermieter nicht nochmal eine Entschädigung in Geld verlangen, allerdings kann der Mieter oder der Verursacher auch nicht einfach eine Rechnung beim Versicherer einreichen und sagen die hätte er jetzt gerne ersetzt.

Einfaches Bsp.:
Wenn ich deinen nigelnagelneuen Pullover kaputt mache, dann bin laut Gesetz dazu verpflichtet dir den durch mich entstanden Schaden zum Zeitwert zu ersetzen bzw. den Schaden zu beheben. Wenn der Pullover nicht reparabel ist dann bekommste von mir das Geld für einen Neuen. Der beschädigte Pullover ist dann aber meiner! Lasse ich das ganze über einen Versicherer laufen, steht dem Versicherer der Pullover zu.

Vielleicht habe ich Dein Problem aber auch ganz falsch verstanden dann entschuldige mich bitte und kläre mich auf! :smile:

Hallo Jens,

danke für Deine Antwort.

Die Aussage, der Schaden ist versichert, stammte mündlich vom Bearbeiter des Schadenbüros, der die Schadensmeldung aufnahm.

Gefälligkeitsschaden ist es keiner, danach hatte A direkt gefragt.

Der Vermieter möchte die Rechnung nicht auf seinen Namen haben, da er sagt, er will damit nichts zu tun haben, der Mieter soll die Leitung austauschen lassen und fertig, der Mieter soll sich auch um die Abwicklung mit den Handwerkern kümmern. Hat der Mieter ja auch so getan.

Dementsprechend ist die Rechnung auf den Mieter ausgestellt und die einzige Frage ist, ob es korrekt von der Versicherung ist, dann die Zahlung zu verweigern mit dem Hinweis „Der Vermieter hätte eigentlich richtigerweise die Handwerker beauftragen müssen und deshalb müsste sein Name auf der Rechnung stehen und weil das jetzt nicht genau so ist, zahlen wir nicht“.

Das ist die einzige Frage. Auf Nachfrage des Versicherungsnehmers, wurde die in meinem ersten Posting genannte Aussage mit der sog. „Naturalentschädigung“ getroffen. Der Sachbearbeiter meinte, laut Gesetz habe der Vermieter nur Anspruch auf Schadenersatz in Geld, und mit dem Geld könne er dann das reparieren lassen. Wenn aber er als Schadenersatz den Mieter bittet, das selbst instandsetzen zu lassen, und der Mieter mache dies, wäre dies eine „Naturalentschädigung“, die sich nicht erlaubt (wobei er mir nicht sagen konnte, wer dies verbieten will??) und deshalb wäre die Versicherung hier nicht ersatzpflichtig.

Ich als Laie in diesen Fragen kann Dir das leider nicht erläutern, sonst hätte ich hier ja nicht nachfragen müssen :smile:

Viele Grüße
Frank

Ablauf des Falls
Hallo Jens,

so war es:

A bohrt bei B die Leitung an. Leitung muss komplett ausgetauscht werden.

A meldet den Schaden seiner Versicherung. Die sagen, ist versichert, Reparaturrechnung einreichen.

B informiert seinen Vermieter. Der möchte nix damit zu tun haben und bittet B, den Schaden durch einen Fachbetrieb beheben zu lassen. B soll den Betrieb beauftragen und bezahlen, der Vermieter möchte damit nichts zu tun haben.

B lässt reparieren, erhält Rechnung vom Handwerkerbetrieb. Gibt diese an A.

A reicht Rechnung bei Versicherung ein, die zahlen nicht, weil Rechnung auf B und nicht auf Vermieter ausgestellt ist und liefern dazu die o.g. seltsame Begründung…

Viele Grüße
Frank

Hallo Jürgen,

danke für Deine Antwort.

Die Naturalentschädigung finde ich auch seltsam, daher meine Frage. Vor allem, da dies angeblich gesetzlich nicht als Schadenersatz zulässig sei. Ich als Laie denke, wenn der Geschädigte als Ersatz eine Reparatur fordert, wäre deren korrekte Ausführung (zumal durch einen Fachbetrieb) und Abnahme durch den Geschädigten ein Schadenersatz.

Warum der dann nochmals zusätzlich Geld fordern können soll, erschließt sich mir nicht, daher meine Frage hier im Forum.

Viele Grüße
Frank

Hallo Jens,

danke für Deine Antwort.

Die Aussage, der Schaden ist versichert, stammte mündlich vom
Bearbeiter des Schadenbüros, der die Schadensmeldung aufnahm.

Gefälligkeitsschaden ist es keiner, danach hatte A direkt
gefragt.

Ok. Was durchaus richtig ist, da ja der Vermieter der Geschädigte ist und nicht der dem da geholfen wurde…

Der Vermieter möchte die Rechnung nicht auf seinen Namen
haben, da er sagt, er will damit nichts zu tun haben, der
Mieter soll die Leitung austauschen lassen und fertig, der
Mieter soll sich auch um die Abwicklung mit den Handwerkern
kümmern. Hat der Mieter ja auch so getan.

was durchaus schonmal vorkommt.

Dementsprechend ist die Rechnung auf den Mieter ausgestellt
und die einzige Frage ist, ob es korrekt von der Versicherung
ist, dann die Zahlung zu verweigern mit dem Hinweis „Der
Vermieter hätte eigentlich richtigerweise die Handwerker
beauftragen müssen und deshalb müsste sein Name auf der
Rechnung stehen und weil das jetzt nicht genau so ist, zahlen
wir nicht“.

Richtigerweise wäre das tatsächlich so gewesen. Allerdings habe ich es noch nicht erlebt dass ein Versicherer aufgrund dieser Tatsache einen Schaden ablehnt. Dem Versicherer sollte der Hintergrund erklärt werden, und ihm ggf. die Adresse und Telefonnummer des Vermieters geben, dann kann sich der Versicherer da schlau machen! Dann sollte es eigentlich kein Problem geben!

Das ist die einzige Frage. Auf Nachfrage des
Versicherungsnehmers, wurde die in meinem ersten Posting
genannte Aussage mit der sog. „Naturalentschädigung“
getroffen. Der Sachbearbeiter meinte, laut Gesetz habe der
Vermieter nur Anspruch auf Schadenersatz in Geld, und mit dem
Geld könne er dann das reparieren lassen. Wenn aber er als
Schadenersatz den Mieter bittet, das selbst instandsetzen zu
lassen, und der Mieter mache dies, wäre dies eine
„Naturalentschädigung“, die sich nicht erlaubt (wobei er mir
nicht sagen konnte, wer dies verbieten will??) und deshalb
wäre die Versicherung hier nicht ersatzpflichtig.

Der Schadenbearbeiter ist doch in diesem Fall nicht auf den Kopf gefallen. Der weiß sicher ganz genau wie sowas in der Praxis abläuft, man sollte wie schon geschrieben mit dem guten Mann reden und ihm die Adresse, etc vom Vermieter geben. Ansonsten den Handwerker bitten die Rechnung einfach auf den Vermieter umzuschreiben und direkt beim Versicherer einreichen!

Danach würde ich mal überlegen auf Grund dieser Bürokratie den Versicherer zu wechseln.

Ich als Laie in diesen Fragen kann Dir das leider nicht
erläutern, sonst hätte ich hier ja nicht nachfragen müssen :smile:

-)

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

also die Naturalrestitution (was der Sachbearbeiter wohl meint) besagt, dass der Zustand wiederhergestellt werden muss, der vor schuldhafter Verletzung der Rechte eines Anderen bestanden hat.
Ist dies nicht möglich, so kann ausnahmsweise auch eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden. Nachzulesen in § 249 BGB.

Wenn sich der Sachbearbeiter also auf Gesetze beruft, so sollte er wissen, was drin steht. :smile: Ob nun auf der Rechnung der Vermieter oder der Mieter der Wohnung draufsteht ist meiner Meinung nach irrelevant.

Ursprünglich wurde der Schaden zwar dem Vermieter gegenüber bewirkt, jedoch würde dieser seine Ansprüche an den Mieter stellen. Letztlich betrachtet besteht also die Schädigung gegenüber dem Mieter und dem Vermieter gegenüber gesamthaftungstechnisch.

Gruß
Marco

Haftpflicht zahlt weiter nicht - Abtretung
Hallo Marco,

vielen Dank (und Sternchen :smile: für Deine Antwort.

Das Spiel geht noch weiter: Mit vielem Hin und Her konnte der Schädiger es erreichen, dass die Rechnung doch auf den Geschädigten ausgestellt wurde.

Jetzt will die Versicherung aber weiter nicht zahlen.

Jetzige Begründung: Dadurch, dass die Rechnung ja nun auf den Vermieter ausgestellt sei, habe der Vermieter einen Ersatzanspruch über diese Summe gegen den Schädiger.

Die Versicherung wolle aber kein Geld an niemanden (also weder den Geschädigten, d.h. den Vermieter, der damitdie Rechnung begleichen würde; noch an die Firma, deren Rechnung offen und Gegenstand des Falls ist; noch an den Schädiger, der damit die Rechnung begleichen würde) zahlen, solange nicht der Vermieter eine Abtretung seiner Ansprüche gegen den Schädiger an den Handwerksbetrieb machen würde und dieser wiederum dann die Forderung gegen den Schädiger die Versicherung erhebt.

Langsam glaubt der Versicherte, die möchten ihn dort vera…en.

Ob das Geschäftspraxis ist? Oder nur durch die Sommerhitze sehr verwirrte Sachbearbeiter?

Viele Grüße
Frank

Langsam glaubt der Versicherte, die möchten ihn dort
vera…en.

Ob das Geschäftspraxis ist? Oder nur durch die Sommerhitze
sehr verwirrte Sachbearbeiter?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

da reitet ein Schadenbearbeiter, der sich nicht mit zurecht sauren Kunden beschäftigen muss - auf den Formalien rum. Grundsätzlich hat er aber recht und muss sich absichern, daß Gelder an die auch berechtigten Personen bezahlt wird. Abtretungserklärungen müssen sein. Soviel zum Thema Dienstleistungsgesellschaft. Ist halt „Formal“ einiges schief gegangen an dem Fall.

MfG Michael Rasche