Haftpflicht zahlt nicht

Hi,
meine Freundin hat sich mein Auto ausgeliehen, die Scheibenwischer gewechselt und dabei ist ein Halter ohne Wischer auf die Windschutzscheibe geknallt. Habe dort nun einen schönen Riß in der Scheibe. Sie hat sich an Ihre Versicherung gewandt und die zahlen nicht, weil es sich um einen geliehenen Gegenstand handelt (so ungefähr). Da zahlt man jahrelang, hat nie etwas und dann so etwas. Wozu bin ich eigentlich versichert??

Ist das so, oder zahlen die nicht weil meine Freundin zum Ende des nächsten Monats die Versicherung gekündigt hat??

Kennt sich damit jemand aus?

Gruß,
Marco

Hallo,

ich fürchte, das fällt unter die Rubrik „dumm gelaufen“. Schäden an geliehenen Sachen sind, wie Du schon vermutet hast, nicht versichert (i.a. § 4 (6) der Versicherungsbedingungen).

Was Dir bleibt, sind natürlich die Ansprüchen an den Verursacher.

Ist das so, oder zahlen die nicht weil meine Freundin zum Ende
des nächsten Monats die Versicherung gekündigt hat??

Neee, solange die Versicherung besteht, sind Schäden versichert, solange sie nicht - wie in diesem Fall - generell nicht versichert sind.

Gruß
Christian

Mahlzeit!

meine Freundin hat sich mein Auto ausgeliehen, die
Scheibenwischer gewechselt und dabei ist ein Halter ohne
Wischer auf die Windschutzscheibe geknallt. Habe dort nun
einen schönen Riß in der Scheibe. Sie hat sich an Ihre
Versicherung gewandt und die zahlen nicht, weil es sich um
einen geliehenen Gegenstand handelt (so ungefähr). Da zahlt
man jahrelang, hat nie etwas und dann so etwas. Wozu bin ich
eigentlich versichert??

Wieso Du? Ich denke, es ist ihre Versicherung?

Ist das so, oder zahlen die nicht weil meine Freundin zum Ende
des nächsten Monats die Versicherung gekündigt hat??

Kennt sich damit jemand aus?

Ein wenig kenne ich mich schon damit aus, denke ich.

Vorab: Die Ablehnung der Zahlung hat nix mit der Kündigung zu tun. In den Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ist ganz klar geregelt, das Schäden an geliehenen Sachen ausgeschlossen sind. Steht in §4, Abs. 6a. Das ist nichts neues und das ist bei allen Versicherern so.
Den Schaden an Deiner Scheibe könntest Du lediglich über eine (eigene) Teilkaskoversicherung abwickeln, da wäre es eingeschlossen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Danke!
ist schonmal klar, wer das nächste halbe Jahr nicht abwäscht…

Danke für die Hilfe!

Gruß,
Marco

Hi,

nur als Ergänzung:
sofern Du eine hast, bezahlt das Deine Teilkasko, natürlich abzüglich der Selbstbeteiligung. Da es ein Teilkakoschaden ist, wird auch nicht hochgestuft.

Gruß,
Micha

hallo Marco,
…und damit das ganze abgerundet wird: auch für gemietete Gegestände zahlt die Haftpflicht nicht.
Lass´ sie mal schön abspühlen!
Grüße
Raimund