Hallo Foris,
es war eine Lichterkette, die ein Loch in einen Türrahmen (Mitwohnung)geschmort hat. In der Schadensanzeige wurde mehrmals bestätigt, dass die Kette ordnungsgemäß verlegt war und gültige Sicherheitsbestimmungen erfüllt hat. Der Schaden fand während der Anwesenheit des Verursachers statt, wurde aber zu spät bemerkt.
Jetzt antwortet der Privathaftpflicht-Versicherer, dass der Verursacher laut § 823 BGB weder fahrlässig, noch vorsätzlich gehandelt habe und somit kein Versicherungsfall vorläge.
Die Versicherung zahlt solche Schäden also nicht, es sei denn, der Verursacher handelt fahrlässig?
Hat man nicht genau dafür eine Versicherung: Für den Fall, das man aus Versehen einen Schaden verursacht?
Muß man die Zurückweisung hinnehmen, oder ist das nur Strategie der Versicherung?