Haftpflicht zahlt von mir verurs. Schaden nicht !?

Hallo Foris,

es war eine Lichterkette, die ein Loch in einen Türrahmen (Mitwohnung)geschmort hat. In der Schadensanzeige wurde mehrmals bestätigt, dass die Kette ordnungsgemäß verlegt war und gültige Sicherheitsbestimmungen erfüllt hat. Der Schaden fand während der Anwesenheit des Verursachers statt, wurde aber zu spät bemerkt.
Jetzt antwortet der Privathaftpflicht-Versicherer, dass der Verursacher laut § 823 BGB weder fahrlässig, noch vorsätzlich gehandelt habe und somit kein Versicherungsfall vorläge.

Die Versicherung zahlt solche Schäden also nicht, es sei denn, der Verursacher handelt fahrlässig?

Hat man nicht genau dafür eine Versicherung: Für den Fall, das man aus Versehen einen Schaden verursacht?

Muß man die Zurückweisung hinnehmen, oder ist das nur Strategie der Versicherung?

Hallo Foris,

es war eine Lichterkette, die ein Loch in einen Türrahmen
(Mitwohnung)geschmort hat. In der Schadensanzeige wurde
mehrmals bestätigt, dass die Kette ordnungsgemäß verlegt war
und gültige Sicherheitsbestimmungen erfüllt hat. Der Schaden
fand während der Anwesenheit des Verursachers statt, wurde
aber zu spät bemerkt.

Jetzt antwortet der Privathaftpflicht-Versicherer, dass der
Verursacher laut § 823 BGB weder fahrlässig, noch vorsätzlich
gehandelt habe und somit kein Versicherungsfall vorläge.

Die Versicherung zahlt solche Schäden also nicht, es sei
denn, der Verursacher handelt fahrlässig?

Aufgabe der Haftpflichtversicherung besteht zuerst darin zu prüfen, ob der „Verursacher“ überhaupt schadensersatzpflichtig ist.
Wenn er nicht schadensersatzpflichtig ist, muß der Verursacher nicht bezahlen, folgedessen auch nicht seine Haftpflichtversicherung.

Hat man nicht genau dafür eine Versicherung: Für den Fall,
das man aus Versehen einen Schaden verursacht?

Ja, aber wie oben,…

Muß man die Zurückweisung hinnehmen, oder ist das nur
Strategie der Versicherung?

Nein, die Versicherung hat den Schaden „rechtlich“ geprüft und kommt zur Ansicht, dass Sie als Verursacher nicht haften müssen, folgedessen auch nicht die Versicherung.

Schönen Tag noch

Hallo,

da

mehrmals bestätigt (wurde), dass die Kette ordnungsgemäß verlegt war
und gültige Sicherheitsbestimmungen erfüllt (waren)

gibt es für den „Verursacher“ keinen Grund der Haftung.
Hier wäre dann der nächste Ansprechpartner, der Hersteller der Lichterkette.

Der Schaden
fand während der Anwesenheit des Verursachers statt, wurde
aber zu spät bemerkt.

Auch das zu spät bemerkte, könnte auf einen „Allmählchigkeitsschaden“ hindeuten. Ist meist auch nicht versichert!

Jetzt antwortet der Privathaftpflicht-Versicherer, dass der
Verursacher laut § 823 BGB weder fahrlässig, noch vorsätzlich
gehandelt habe und somit kein Versicherungsfall vorläge.

Siehe oben!

Die Versicherung zahlt solche Schäden also nicht, es sei
denn, der Verursacher handelt fahrlässig?

Es sei denn, der Verursacher ist auch gefunden!
Der, der die Lichterkette angebammelt hat, hat ja alles ordnungsgemäß verlegt und alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten.
Also ist wäre er nicht verantwortlich!

Hat man nicht genau dafür eine Versicherung. Für den Fall,
das man aus Versehen einen Schaden verursacht?

Richtig, nur hat der Versicherungsnehmer alles ordnungsgemäß verlegt und alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten.
Also hat er nicht „fahrlässig“ oder „vorsätzlich“ gehandelt!

Muß man die Zurückweisung hinnehmen, oder ist das nur
Strategie der Versicherung?

Dies ist der Rechtsweg und nicht Strategie. Siehe auch
Beitrag von man-nehme-an.

VG René

Iss ja ein dolles Ding
Halli,hallo,

wer trägt denn jetzt die Kosten für die Reparatur des Rahmens?

ein interessierter Peter

Hallo,

wenn in der Aufbammelanleitung der Lampen nicht z.B. steht „nicht an Türrahmen bammeln“ oder „nicht in direktem Kontakt zu anderen Gegenständen anbammeln“ hätte der Dranbammler doch fahrlässig gehandelt.

Da er aber ordnungsgemäß und den Sicherheitsbestimmungen konform gehandelt hat, wird dies ggf. nicht in der Bedienungsanleitung stehen (hege aber diesbezüglich Zweifel!).

Somit könnte man sich noch an den Lampenhersteller wenden, der dann ggf. dafür haftet.
Ist aber schwierig in einem Forum dies zu beurteilen!:wink:

VG René

Haftpflicht -Vollkasko; Negativ- Liste
Ich denke, man steht bei sowas oft dumm da - besonders wenn man den Geschädigten kennt und moralisch klar ist, dass man ihm einen Schaden beschert hat.
Ne wirkliche Haftpflicht -Vollkasko gibts meines Wissens (noch) nicht.

Resumee:
Man lasse sich bei Vertragsabschluss das, was der „Berater“ der Versicherung sagt schriftlich bestätigen.
Ich habs mal versucht und seine Versprechungen per Hand zum Antrag dazu notiert, er war sich sicher und einverstanden.
Seine Versicherung hat nicht mal müde gelächelt…
Ein Vertag kam nie zustande.

Üblich sind die „Positiv“ -Listen, was die Versicherung alles leistet.
Frage einfach nach ner „Negativ- Liste“ der Fälle, die NICHT abgedeckt sind. Dürfte ja nicht viel sein, wenn man dem Vertreter traut.
:smile:
Das gilt z.B. auch für käufliche „Garantieverlängerungen“ beim Auto, wo viel gelistet wird, was repariert wird. Anstatt einfach die angeblich so wenigen Dinge (Batterie etc.) auszuklammern, die nicht versichert sind. bei Cabrios fehlt in der Regel das komplette Verdeck in der „Positiv-Liste“.

Grüße!

Timsy

Hallo Timsy,

dein Beitrag ist totaler Unsinn!

Die Versicherung hat geleistet!

Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es auch, unbegründete Ansprüche abzuwehren!!!

Das Gesetz! sieht hier keine Haftung vor, da der UP alles richtig gemacht hat. Ein Anspruchsteller sollte schon einen Anspruch haben um an Geld zu kommen, sonst können wir uns ab sofort alle lustig gegenseitig verklagen.

Dieser Fall hat nichts mit den „bösen“ Versicherungen zu tun.

Gruß
tycoon

Hallo tycoon,
mir fällt es einfach schwer, den „nachdrücklichen“ Ton von manchem Posting zu finden, deshalb danke, da will einer nicht verstehen, wessen "Haupt"Aufgabe die eines Haftpflichtversicherers ist;–)

schönen Tag noch

Danke erst einmal für die vielen Anworten.

So wie es also aussieht, hat der Verursacher dummerweise alles richtig gemacht, bzw. der Versicherung alles korrekt gemeldet. Da dürfen sich die Versicherungen auch nicht wundern, dass so viel betrogen wird (Meinung des Verursachers). Hätte er doch lieber erwähnt, das ein Lämpchen bereits geflackert hatte, er aber trotzdem das Haus verlassen hat, als es zum Schaden kam. Aber dann wäre es wahrscheinlich wieder fahrlässig gewesen. Der Versicherer wird es sich schon passend drehen.

Die Welt ist schlecht.

Es Grüßt der Fragenfragende Frager

Hallo,

vieleicht beim nächsten Schaden es der Gesellschaft so mitteilen wie es in Wahrheit gewesen ist und nicht noch seinen „vermeintlich richtigen“ Schadensfallvorgang erläutern wollen!
Denn dass anbammeln ner Lichterkette und dann vergessen diese auszumachen wenn man das Haus verlässt, hätte die Sache schon anderns aussehen lassen!

VG René

Hallo,

also wenn du hier auf der Versicherung „rumhackst“ solltest du eher auf dem Gesetz, hier dem BGB, rumhacken.

Der Versicherer prüft, ob eine Haftungsgrundlage nach dem Gesetz vorliegt und leistet dann (Befriedigung der Ansprüche oder Abwehr derselben). Da gibt es wenig Spielraum nach rechts und links.

Grüße

Lars Grimm