Moin moin,
folgende Situation: Ein Gast in einer Wohnung lässt nach dem Essen beim gemeinsamen Spülen und Abtrocknen einen Topf auf das Ceranfeld fallen, was den Bruch des Ceranfeldes bedeutet. Den Herd reparieren zu lassen, um die Glasplatte auszutauscne, kostet lt. Kostenvoranschlag 550,- Euro.
Die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers sagt nun, der Zeitwert des Herdes betrage ca. 150,- Euro. Und nur dieser werde ersetzt.
Zweigeteilte Frage:
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Hat die Versicherung bei einer Reparatur die Wahlmöglichkeit zwischen Zeitwert und Reparaturkosten? Bei einem Ersatz sehe ich das ja noch ein, aber hier kommen ja auch noch die Ein- und Ausbaukosten hinzu.
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Muss der Verursacher bzw. seine Versicherung nicht den Geschädigten in die Lage versetzen, wie diese vor dem Schaden war?
Oder erwarte ich einfach zuviel von einer Haftpflichtversicherung?
Und wie macht man so etwas einer Versicherung klar, die sich auf den Standpunkt stellt, wenn der Geschädigte nicht mit 150,- Euro zufrieden ist, dann soll er halt klagen.
Gruß
ALex (der sich sowohl mit dem Geschädigten als auch mit dem Verursacher gut versteht)