Haftpflicht: Zeitwert v. Reparatur

Moin moin,

folgende Situation: Ein Gast in einer Wohnung lässt nach dem Essen beim gemeinsamen Spülen und Abtrocknen einen Topf auf das Ceranfeld fallen, was den Bruch des Ceranfeldes bedeutet. Den Herd reparieren zu lassen, um die Glasplatte auszutauscne, kostet lt. Kostenvoranschlag 550,- Euro.

Die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers sagt nun, der Zeitwert des Herdes betrage ca. 150,- Euro. Und nur dieser werde ersetzt.

Zweigeteilte Frage:

  1. Hat die Versicherung bei einer Reparatur die Wahlmöglichkeit zwischen Zeitwert und Reparaturkosten? Bei einem Ersatz sehe ich das ja noch ein, aber hier kommen ja auch noch die Ein- und Ausbaukosten hinzu.

  2. Muss der Verursacher bzw. seine Versicherung nicht den Geschädigten in die Lage versetzen, wie diese vor dem Schaden war?

Oder erwarte ich einfach zuviel von einer Haftpflichtversicherung?

Und wie macht man so etwas einer Versicherung klar, die sich auf den Standpunkt stellt, wenn der Geschädigte nicht mit 150,- Euro zufrieden ist, dann soll er halt klagen.

Gruß

ALex (der sich sowohl mit dem Geschädigten als auch mit dem Verursacher gut versteht)

Hallo Alex,

relativ einfach

Zweigeteilte Frage:

  1. Hat die Versicherung bei einer Reparatur die
    Wahlmöglichkeit zwischen Zeitwert und Reparaturkosten? Bei
    einem Ersatz sehe ich das ja noch ein, aber hier kommen ja
    auch noch die Ein- und Ausbaukosten hinzu.

Reparaturkosten bis maximal Zeitwert.

  1. Muss der Verursacher bzw. seine Versicherung nicht den
    Geschädigten in die Lage versetzen, wie diese vor dem Schaden
    war?

Nein, der Versicherer ist verpflichtet die maximale Schadenersatzhöhe bei Verschulden zu zahlen.

Und wie macht man so etwas einer Versicherung klar, die sich
auf den Standpunkt stellt, wenn der Geschädigte nicht mit
150,- Euro zufrieden ist, dann soll er halt klagen.

Das ist die Aufgabe der Haftpflichtversicherung - Berechtigung des Schadenersatzes nach Höhe und Art zu prüfen - berechtigte Ansprüche begleichen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

Die Haftpflichtversicherung begleicht dem Geschädigten den Schaden zu dem der Schädiger der Art und Höhe nach gesetzlich verpflichtet ist!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo Alex,

die Versicherung versetzt dich ja in diesen Zustand. Du bekommst einen gleichwertigen Ersatz für deinen Herd.

Die Frage ist allerdings, ob der Zeitwert evtl. nicht doch ein höherer wäre.

Gruß
Marco

Hallo Alex,

die Versicherung versetzt dich ja in diesen Zustand. Du
bekommst einen gleichwertigen Ersatz für deinen Herd.

Hi Marco,

mal abgesehen, dass es nicht um mich geht…wo bekomme ich denn einen Ersatz für diese Summe her? Und wer baut dieses ein, kostenlos. Immerhin ist das ja etwas mehr als nur Stecker in die Steckdose.

Die Frage ist allerdings, ob der Zeitwert evtl. nicht doch ein
höherer wäre.

Wie stelle ich denn den Zeitwert fest?

Gruß
Marco

Danke

ALex

Hallo Alex,

frag mal beim Elektrofachgeschäft deines Vertrauens nach.

Und für mein Dafürhalten müsste der Einbau mit geregelt werden.
Ruf doch einfach da an und sag denen: Sie sollen dir den Menschen schicken, der das Teil mitbringt und einbaut… abrechnen kann er ja dann direkt mit der Versicherung.
Und die Differenz zwischen Zeitwert Material heute und alt erstattest im Vorfeld dem Versicherer.

Gruß
Marco