Hi,
ich habe keine grosse Lust, lange meine Police zu wälzen. Frage: Zahlt u.U. eine Haftpflicht auch für den Fall, dass ich eine Rechtsverletzung begangen habe und nun Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen soll?
Oder ist das total ausgeschlossen?
Danke.
Brauchst du auch nicht.
Deine Haftpflicht ist dafür da, berechtigte Haftungsansprüche zu begleichen und unberechtigte abzuwehren. Also eine Art Rechtsschutz beim 2. Fall.
Die Haftpflicht orientiert sich dabei an Gesetzen, z.B. §823 BGB. Und an den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB in der jeweiligen Form). Wenn jetzt ein ungerechtfertigter Schadensersatzanspruch an dich herangetragen wird, so wehrt sie diesen ab.
Wird er als berechtigt festgestellt, wird noch geprüft, ob die Haftpflicht das abdeckt. Hierbei richtet es sich nach der Art des Risikos. Privathaftpflicht für das Privatleben, Gewässerschadenhaftpflicht für die Verseuchung oder Schädigung von Gewässer und Abwässer usw.
Schaltet jetzt die gegnerische Seite einen Rechtsanwalt ein, um ihre Ansprüche durchzusetzen, so ersetzt diese Kosten deine Haftpflichtversicherung, aber nur, wenn der Schadensanspruch dir gegenüber als gerechtfertigt angesehen wird *Gesetzsprechung und Gesetzestexte* UND er von ihr beglichen werden muss. Wenn er also zwar gerechtfertigt ist, aber dieses Risiko nicht durch diese Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, so muss sie den Anwalt des Gegners nicht zahlen.
Wie das jetzt bei dir aussieht, musst du entweder selbst prüfen oder du sagst, was du angerichtet hast und was passiert ist.
In diesem Sinne…
Schönen Sonntag noch.
Marco
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Hallo Andreas,
grundsätzlich gilt bei Rechtschutzsachen: erst die Versicherung fragen, dann handeln, denn sonst kann die Versicherung anschließend die Begleichung der Kosten ablehnen.
Ansonsten: Eine Rechtschutzversicherung bei www.bundderversicherten.de kostet knapp 100 DM im Jahr und lohnt sich meiner Meinung nach (zahlt allerdings nicht für Sachen, die vor dem Vertragsabschluß passiert sind).
Grüsse
Sven
Die Antwort meiner Vorposter sind im Prinzip richtig, aber offensichtlich übersehen sie eines:
Bei Dir handelt es sich nicht um das Abwehren gegnerischer Ansprüche, sondern Du bist schon verdonnert worden, die Kosten Deines Rechtsstreitpartners zu tragen. Das dürfte keine PHV zahlen :o(