Haftpflicht

Liebe/-r Experte/-in,

ich wüsste gerne wie du folgendes Szenario beurteilst. Ist das aus deiner Sicht ein Haftpflichtschaden?
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Herr M. ist dienstlich von seiner Firma nach Berlin geordert worden. Seine Firma (Mieter) hat hierfür einen befristeten Mietvertrag (3 Monate) für ein möbliertes Appartement abgeschlossen, als dessen Nutzer Herr M. im Mietvertrag genannt wird.

Herr M. hat nun seine Frau zu sich eingeladen. Diese hat gekocht und hierbei beim Zerschneiden einer Pizza die Arbeitsfläche mit vielen tiefen Kratzern versehen.
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Grundsätzlich ist meine Einschätzung, dass die Versicherung das zahlen müsste, andererseits ist es gemietet (und da ist das doch ein wenig anders oder?). Mieter ist jedoch die Firma. Das heißt wenn diese gegenüber dem Vermieter verpflichtet ist den Schaden zu beheben, dann ist sie die geschädigte Partei. Kannst du mir zu diesem Szenario etwas sagen?

Danke schon mal.

Viele Grüße

Grundsätzlich dürfte das Unternehmen, also der Mieter, gegenüber dem Vermieter Schadenersatzpflichtig sein. Das Unternehmen kann m.E. den Schaden von seinem Arbeitnehmer zurückfordern. Wenn jetzt in der Haftpflichtpolice des Mitarbeiters der Mietsachschaden mitversichert ist, müsste die Versicherung leisten. Allerdings wird sie es vermutlich so auslegen, dass die Ehefrau gegenüber dem Ehemann schadenersatzpflchtig wäre, und das ist generell nicht versichert, da quasi die Frau ihren Mann geschädigt hat und nicht einen Dritten.
Ich kann diesen Fall allerdings nicht juristisch beurteilen. Also: Schadenmeldung einreichen und schauen ob und mit welcher Begründung die Versicherung die Regulierung ablehnt.

Hallo und danke für deine Antwort.
Der Hinweis, dass es gegenüber dem Ehepartner einen Anspruch geben kann, der nicht in die Bedingungen fällt ist gut.

Hallo,
wichtig ist, dass entwerde die Fa., oder Herr M. eine Haftpflicht abgeschlossen hat, die Mietsachen mit einschließt. Das ist bei der normalen Haftpflicht nicht der Fall.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

zum einen müssen Haftpflichtschäden eingeschlossen sein, zum anderen ist mir nicht klar, ob die Ehefrau mitversichert wäre, darum kann ich dazu nichts Definitives sagen. Sorry.

Hallo Angelika,

danke trotzdem für deine Antwort. In der Haftpflicht ist sie mit eingeschlossen. Ich bin mittlerweile auch auf dem Infostand, dass in der Versicherung Schäden an gemieteten Dingen inklusive sind. In diesem Fall hilft wahrscheinlich einfach nur melden und abwarten was von der Versicherung kommt.

Hier zahlt die priv. Haftpflicht!
allerdings nur den Zeitwert!!
und nur wenn man vernünftig versichert ist!!!

MfG Thomas Wolter
[email protected]

sehr geehrter Florian185, Herr M kann privathaftpfllichtversichert gelten, wenn sein Vertrag „Mietsachschäden“ eingeschlossen hat. der Eigentümer der gemieteten Möbel kann auch Ersatz vom Mieter (Firma) verlangen. mfG Versifa

Hallo
und vielen Dank für die Antwort. Die HUK als Versicherer in diesem Fall schließt gemietete Objekte mit ein. Zeitwert wird vermutlich hoch sein, da die Arbeitsplatte noch keine 12 Monate alt ist.

Viele Grüße

dann sollten die wohl alles bezahlen…

abwarten und dann mal zu einem Service-Versicherer wechseln…!! :wink:

MfG Thomas Wolter
[email protected]

Grundsätzlich muss immer der Schadensverursacher für den verursachten Schaden aufkommen.
Also in diesem Fall die Ehefrau von M.
Vermutlich hat die Familie M ja eine Privathaftpflichtversicherung, denen sie den Schaden mitteilen sollte.

Wenn der Mieter der Wohnung die Firma, den Schaden ihrer Versicherung melden würde, würde evt. diese den verursachten Schaden erstatten - aber den Schadensverursacher in Regress nehmen.

Also kann man doch gleich auf diesen Umweg verzichten.

Gruß Apolon