Haftpflichtansprüche gegen hilflose Person

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

mal ein rein hypothetischer Fall:

Angenommen Person A betrinkt sich auf einem öffentlichen Festival dermassen, dass er neben sich steht.

A würde permanent den Notruf 110 wählen, behaupten, dass u.a. Geschädigte M ihn entführt hätte, ihm Drogen verabreicht hätte und weitere üble Verleumdungen.

Die Geschädigte M versucht den hilflosen A 6 Stunden lang zu beruhigen und einzufangen. Nachdem M nicht mehr laufen kann (nach ca 30km Fußmarsch) steigt sie ihn ihr Auto, um die hilflose Person zu suchen. Bei dieser Aktion fährt sie sich einen Platten (Glasflasche).

Kann sie Ansprüche an den quasi-Schadenverursacher stellen? Würde das seine Haftpflichtversicherung übernehmen?

Für Eure Meinungen und Antworten wäre ich mehr als dankbar!

VG
Melanie

Hallo,

Kann sie Ansprüche an den quasi-Schadenverursacher stellen?

Ja.

Würde das seine Haftpflichtversicherung übernehmen?

Vermutlich ja - indem sie ablehnt, da keine Haftung besteht.

Grüße, M

Hallo,

dazu fallen mir zwei Möglichkeiten ein, allerdings keine die über die Haftpflicht zu regulieren wären.

a. Es handelt sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, da das Verhalten des Helfers dem mutmaßlichen Willen und Interesse des Hilflosen entspricht. Dann hat der Helfer Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihm durch diesen Auftrag erwachsen.

b. Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Helfer ist als Person nach § 2 Nr. 13a SGB VII versichert, da sie einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit rettet. Hierfür steht ihr gegenüber der UV eine Sachkostenerstattung nach § 13 SGB VII zu.

Allerdings muss sich der Helfer entgegenhalten lassen, wieso er nicht rechtzeitig professionelle Hilfe angefordert hat.

Ob solche Anspüche durchsetzbar sind, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß Woko

Vielen Dank für diese Antwort! :smile:

Viele Grüße

Melanie