Haftpflichtfall beim Partner eines Elternteils

Hallo,

ein Elternteil (2. ET) lebt mit einem (neuen) Partner in einer Wohnung zusammen. Die Kinder des 2. ET leben beim anderen ET (1. ET) und sind aller 2 Wochen zu Besuch. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.

Bei einem der Besuche macht ein Kind (13 Jahre) ein „Teelichthalter“ (so eine Keramik, rund, ca. 10 cm groß im Durchmesser) durch Unaufmerksamkeit kaputt (so im April/Mai diesen Jahres). Da diese Keramik nicht nur 5 € teuer ist, solche Unaufmerksamkeits-Defekte nicht zum ersten Mal geschehen (und er nie daran Schuld ist und von nix weiß) und ein Geschenk war (in einer schwierigen Zeit für diesen Partner) möchte der Partner nun dass das Kind den Schaden ersetzt (entweder ein Ersatzstück oder - geschätzte - Bezahlung). Das Kind sollte das mit dem 1. ET klären (im Alltag kann dieser 1. ET wiederum eher solche Dinge bewerkstelligen da Fotos vorhanden waren) aber dieser 1. ET wiederum meinte dass es nicht seine Aufgabe ist, dass könnte der 2. ET klären, wo der Schaden passiert ist.

Eine Zeitlang passierte gar nichts (nach Rücksprache und Idee vom 2. ET erklärte 1. ET dass er auch nicht die Haftpflichtversicherung ansprechen möchte; dazu fehle die Zeit um das zu klären und die Bögen auszufüllen etc.).

Der Partner sprach das Kind immer wieder darauf an, aber es wusste nichts (von dem 1. ET) noch hatte es eine Idee, wie das Problem geklärt werden könnte (von dem Teelicht"halter" den es angeblich kaputt gemacht haben soll). Daraufhin schrieb der Partner an den 1. ET einen Brief (der persönlich durch den 2. ET übergeben wurde). 1. ET meinte sofort dass er den Brief nicht lesen wird und es nicht sein Problem ist wenn das Kind das Problem nicht klärt.

Als der 2. ET wieder mal den 1. ET darauf ansprach was denn nun passiert meinte 1. ET: „ich dachte, das wäre bereits geklärt.“ Später kam dann noch vom 1. ET die Idee dass das Kind den Betrag doch in Raten abzahlen könne vom Taschengeld. Ok, kein Problem.
Es vergingen wieder Wochen und NIE hatte das Kind irgendwelches Geld mit welcher er dem Partner in die Hand drückte zum abzahlen.

Wieder redete der 2. ET und der Partner mit dem Kind über das noch offene Problem. Der Partner fragte ob es mit dem 1. ET persönlich darüber reden möchte oder ob der Partner dem Kind einen Brief mitgeben soll. Ja, das zweite wäre besser.
Der Partner redete auch (vorher) mit dem 2. ET und meinte dass es ihm langsam reicht mit dem hin und her und ständigen lügen, keiner wüsste etwas, alles wäre doch wohl geklärt etc. Der 2. ET machte den Vorschlag dass sie eine „Dose“ mit Nintendo-Spielen einbehalten werden als Pfand bis endlich Bewegung in die Angelegenheit kommt. Dem Kind sollte auch gesagt werden dass kein einziges Spiel verkauft oder gelöscht oder sonst was damit gemacht wird. Noch bevor der Partner oder 2. ET diese Entscheidung dem Kind mitteilte meine das Kind selbst: „ihr könnt ja auch gern den Nintendo oder so hier behalten; ich glaube nicht dass sich groß etwas ändern wird.“

Nun meine Fragen:

  1. hat der 2. ET (ohne Abstimmung mit dem 1. ET) das Recht diese Entscheidung (Einbehaltung der Spiele als „Pfand“) zu treffen?

  2. wenn der 1. ET mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er zur Polizei gehen und sagen „der 2. ET hat dem Kind die Spiele gestohlen?“? Also, klar, hingehen kann der 1. ET zu jeder Zeit, aber hat er Recht bzw. wie könnte das ausgehen?

LG Tobi@s

Und dieser Text und Ärger wegen einem Teelichthalter im Wert von 5 Euro.

Dafür solltet ihr euch schämen!

Ich bedauere dieses Kind, dass es mit solchen Eltern bestraft ist.

Und dieser Text und Ärger wegen einem Teelichthalter im Wert
von 5 Euro.

falsch. Der ist mind. 20 € wert. Es geht auch nicht nur um das Geld sondern um das Prinzip. Wenn 1. ET und Kind ständig die Arbeit abschiebt und überhaupt kein Einsehen hat ist das weder für das Kind gut noch für die Mitmenschen. Schließlich sollte das Kind lernen: wenn ich etwas kaputt mache muss ich es auch ersetzen. Und es ist NICHT das erste Mal dass etwas kaputt geht. Das dritte ist der imaterielle Wert des Gegenstandes für den Partner. Und den KANN man gar nicht mit Geld bezeichnen.

Dafür solltet ihr euch schämen!

wer redet denn in der Form, die gegen Faq 1129 verstößt. Wer redet davon dass dieser fiktive Fall mich überhaupt persönlich betrifft??? Also sowas …

Ich bedauere dieses Kind, dass es mit solchen Eltern bestraft
ist.

welche Strafe? Wer was kaputt macht muss es ersetzen. Fertig. Man kann es auf die einfache Tour (was 2. ET / Partner wollte) oder eben auf die etwas harte wenns nicht läuft.
Ich bedauere die Kinder für die du verantwortlich bist wenn sie bei dir (oder anderen) alles tun oder lassen können was sie wollen.

LG (so ne Antwort - dafür kann auch Zeit sein)
Tobi@s

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Hallo,

ich glaube kaum, dass hier die Kinder haften. Der Elternteil muss sich hier ja vielleicht auch mangelnde Aufsicht vorwerfen lassen. Außerdem: wenn ich weiß, dass Kinder zu mir kommen, „dekoriere ich um“ - heißt, dass ich die Sachen die mir teuer sind, eben während des Besuches dahin stelle, wo das Kind nicht versehentlich hinkommt.

Erzieherischer Wert haben solche schrägen Aktionen, dass das Kind den Schaden ersetzen soll, wenige, wenn man nicht absolut sicher ist, dass das Kind das absichtlich gemacht hat. Kindern passiert halt ab und zu etwas, sie sind aktiv und können auch nicht immer die Folgen ihrer Handlung oder Unterlassung überblicken.

Wie oben schon jemand geschrieben hat: mir tut das Kind leid, wenn wegen mickriger 20 Euros so ein Aufstand gemacht wird.

In Zukunft sollte der Elternteil lernen, dass er eben für den Kinderbesuch die Wohnung kindersicher macht.

Als mein Sohn vor mehr als 35 Jahren noch klein war, hatte ich weder Vasen, noch Kerzenständer oder anderes zerbrechliches Zeugs herumstehen. Er lebte bei mir und sollte nicht ständig durch den Tinnef in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt sein. Kinder leben und bewegen sich.

Wenn meine vier Enkelkinder komplett oder in geringerer Stückzahl da sind, wird auch einiges sicherheitshalber außer Reichweite gestellt. Sie würden sonst nicht mehr gerne zu mir kommen, wenn ich ständig meckern würde: fass das nicht an; renne nicht, die Bodenvase könnte umfallen; usw. usw.

Manchmal frage ich mich wirklich, wieso sich manche Erwachsene (und ganz besonders Eltern) mehr Probleme machen als nötig.

Gruß
Ingrid

Hallo,

ich glaube kaum, dass hier die Kinder haften.

mit 13 ist er nicht haftbar? Wie sähe es aus wenn er mit 13 einen Menschen umbringen würde oder Ladendiebstahl ausüben würde?

Der Elternteil muss sich hier ja vielleicht auch mangelnde Aufsicht :vorwerfen lassen.

Wie denn das? Die kleinen Kinder tollen auf dem (recht großen) Sofa herum (L-förmig; auf die Lehne vom langen L geklettert und ne Rolle vorwärts auf das Sofa). Der 13jährige macht es den kleinen Kindern nach (was man gar nicht so schnell mitbekommt) rutscht - aufgrund seiner Größe - um das L-Teil herum und stößt gegen ein Tischchen, auf welchem (seit Jahren ohne irgendwelche Probleme) der Teelicht-Halter steht, welcher daraufhin herunter fällt.
Ich glaube nicht dass man hier wirklich von „Aufsichtspflichtverletzung“ reden kann - vor allem bei einem (wie ihr sagt) banalen Betrag.

Außerdem: wenn ich weiß, dass Kinder zu mir kommen,
„dekorier ich um“ - heißt, dass ich die Sachen die mir teuer
sind, eben während des Besuches dahin stelle, wo das Kind
nicht versehentlich hinkommt.

Wie ich gerade schon schrieb: viele Dinge stehen seit einiger Zeit an Ort und Stelle und es gab nie Probleme oder hätte man Angst haben müssen dass es kaputt geht. Und so groß ist die Wohnung nicht um diese Dinge „irgendwo hin“ zu stellen; dann könnte man gleich Umzugskartons besorgen … :-/
Außerdem ist das Kid nicht 3 oder 4 sondern 13 Jahre alt.

Erzieherischer Wert haben solche schrägen Aktionen, dass das
Kind den Schaden ersetzen soll, wenige, wenn man nicht absolut
sicher ist, dass das Kind das absichtlich gemacht hat. Kindern
passiert halt ab und zu etwas, sie sind aktiv und können auch
nicht immer die Folgen ihrer Handlung oder Unterlassung
überblicken.

ich glaube schon dass ein Kind auch mit 13 Jahren solche Dinge einschätzen kann. Natürlich nur wenn man sich als Elternteil sich die Zeit nimmt ihm sein Handeln auch immer vorzuzeigen (damit meine ich nicht den erhobenen Zeigefinger) und auch vorleben tut und für seine Fehler ebenso einsteht.
Auch geht es nicht darum dass MAL etwas passiert, sondern dass Spielsachen etc. (von kleinerem Wert) bereits kaputt gegangen sind durch solchen „Blödsinn“ - aber keiner war es. Und uns ist es wichtig dass das Kind (egal welches) zugibt dass es den Fehler gemacht hat. Wie will es sonst Verantwortung lernen? Da finde ich diese Methode besser als vom anderen Elternteil der dann eher losschreit, evtl. Ohrfeigen versetzt und am Ende ist das Problem noch weniger gelöst.

Wie oben schon jemand geschrieben hat: mir tut das Kind leid,
wenn wegen mickriger 20 Euros so ein Aufstand gemacht wird.

Ich weiß ja nicht wie viel Geld du zum Leben übrig hast, aber wenn man knappe 1000 € monatlich Unterhalt zahlt, nen neuen Partner mit Kind (welches KEIN Unterhalt oder sonstigen Zuschuss außer Kindergeld bekommt) hat UND dass diese Teelicht-Dingens ein Geschenk war was der Partner in einer sehr schweren Situation bekommen hat (und somit einen hohen imateriellen Wert für den Partner hat) - dann sind es eben doch nicht „mickrige“ 20 €. Falls es für dich mickrig ist kann ich dir gern meine Kontonummer geben …

In Zukunft sollte der Elternteil lernen, dass er eben für den
Kinderbesuch die Wohnung kindersicher macht.

ich glaube dass kann das Elternteil bisschen besser beurteilen ob die Wohnung (Großkind)-kindersicher ist.

Als mein Sohn vor mehr als 35 Jahren noch klein war,

wie klein, wie alt? 13 Jahre?

hatte ich weder Vasen, noch Kerzenständer oder anderes zerbrechliches
Zeugs herumstehen. Er lebte bei mir und sollte nicht ständig
durch den Tinnef in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt
sein. Kinder leben und bewegen sich.

ich glaube nicht, dass, wenn auf Kommoden oder Beistelltischen, „Tinnef“ stehen ein Kind in seiner Bewegungs freiheit eingeschränkt ist. Es geht ja nicht um Bodenvasen oder Kabel oder was auch immer.

Wenn meine vier Enkelkinder

wie alt? 13 Jahre?

Manchmal frage ich mich wirklich, wieso sich manche Erwachsene
(und ganz besonders Eltern) mehr Probleme machen als nötig.

ja, das frage ich mich auch. Einerseits hätte der 1. ET problemlos die Haftpflicht in Anspruch nehmen können. Andererseits müsste man nur schauen dass man aus Situationen nicht immer Probleme machen muss. Dann - ja, dann ist auch kein Problem was man klären müsste.

LG

Hallo,

ich glaube kaum, dass hier die Kinder haften.

mit 13 ist er nicht haftbar? Wie sähe es aus wenn er mit 13
einen Menschen umbringen würde oder Ladendiebstahl ausüben
würde?

genau, mit 13 haftet er nicht dafür! Ab 14 (also ab beendeten 13. Lebensjahr) ist man (beschränkt) strafmündig. http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit und http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit

Der Elternteil muss sich hier ja vielleicht auch mangelnde Aufsicht :vorwerfen lassen.

Wie denn das? Die kleinen Kinder tollen auf dem (recht großen)
Sofa herum (L-förmig; auf die Lehne vom langen L geklettert
und ne Rolle vorwärts auf das Sofa). Der 13jährige macht es
den kleinen Kindern nach (was man gar nicht so schnell
mitbekommt) rutscht - aufgrund seiner Größe - um das L-Teil
herum und stößt gegen ein Tischchen, auf welchem (seit Jahren
ohne irgendwelche Probleme) der Teelicht-Halter steht, welcher
daraufhin herunter fällt.

wie ich oben schon geschrieben habe. Wenn ich weiß, dass ich Kinder im Haus habe, die etwas „wilder“ sind und gerne mal (wie es eben für Kinder üblich ist) herumtoben, dann räume ich Sachen weg, die herunterfallen oder sonstwie Schaden erleiden können.

Die Einsicht, was Schaden erleiden kann oder was nicht, hat ein Erwachsener und noch kein Kind mit Spieltrieb.

Ich glaube nicht dass man hier wirklich von
„Aufsichtspflichtverletzung“ reden kann - vor allem bei einem
(wie ihr sagt) banalen Betrag.

Dann muss ich eben den Mickerbetrag aus eigener Tasche berappen und es nicht dem Kind aufdrücken. Schon gar nicht den anderen Elternteil einbeziehen, der im Moment gar nicht das Kind betreut hat.

Außerdem: wenn ich weiß, dass Kinder zu mir kommen,
„dekorier ich um“ - heißt, dass ich die Sachen die mir teuer
sind, eben während des Besuches dahin stelle, wo das Kind
nicht versehentlich hinkommt.

Wie ich gerade schon schrieb: viele Dinge stehen seit einiger
Zeit an Ort und Stelle und es gab nie Probleme oder hätte man
Angst haben müssen dass es kaputt geht. Und so groß ist die
Wohnung nicht um diese Dinge „irgendwo hin“ zu stellen; dann
könnte man gleich Umzugskartons besorgen … :-/
Außerdem ist das Kid nicht 3 oder 4 sondern 13 Jahre alt.

Auch mit 13 macht man Unsinn. Ist nicht erst bei der „heutigen Generation“ so, war schon immer so. Ich erzähl besser nicht, was ich in dem Alter alles so angestellt habe.

Erzieherischer Wert haben solche schrägen Aktionen, dass das
Kind den Schaden ersetzen soll, wenige, wenn man nicht absolut
sicher ist, dass das Kind das absichtlich gemacht hat. Kindern
passiert halt ab und zu etwas, sie sind aktiv und können auch
nicht immer die Folgen ihrer Handlung oder Unterlassung
überblicken.

ich glaube schon dass ein Kind auch mit 13 Jahren solche Dinge
einschätzen kann. Natürlich nur wenn man sich als Elternteil
sich die Zeit nimmt ihm sein Handeln auch immer vorzuzeigen
(damit meine ich nicht den erhobenen Zeigefinger) und auch
vorleben tut und für seine Fehler ebenso einsteht.
Auch geht es nicht darum dass MAL etwas passiert, sondern dass
Spielsachen etc. (von kleinerem Wert) bereits kaputt gegangen
sind durch solchen „Blödsinn“ - aber keiner war es. Und uns
ist es wichtig dass das Kind (egal welches) zugibt dass es den
Fehler gemacht hat. Wie will es sonst Verantwortung lernen? Da
finde ich diese Methode besser als vom anderen Elternteil der
dann eher losschreit, evtl. Ohrfeigen versetzt und am Ende ist
das Problem noch weniger gelöst.

Wenn ein Kind Strafe befürchtet, wird es seinen Fehler erst recht abstreiten. Ohrfeigen oder „Ratenzahlung aus dem Taschengeld“ sind nun mal beides Strafen.

Verantwortung lernt es nicht, wenn beim Spielen und herumtoben mal etwas kaputt geht. Daraus ein Fass aufzumachen, halte ich für verfehlt.

Ich habe bei meinen „Umdekorationsaktionen“ den Kram auch nicht in den Keller geschafft. Es genügt das Zeugs oben auf oder in den Schrank zu stellen.

Wie oben schon jemand geschrieben hat: mir tut das Kind leid,
wenn wegen mickriger 20 Euros so ein Aufstand gemacht wird.

Ich weiß ja nicht wie viel Geld du zum Leben übrig hast, aber
wenn man knappe 1000 € monatlich Unterhalt zahlt, nen neuen
Partner mit Kind (welches KEIN Unterhalt oder sonstigen
Zuschuss außer Kindergeld bekommt) hat UND dass diese
Teelicht-Dingens ein Geschenk war was der Partner in einer
sehr schweren Situation bekommen hat (und somit einen hohen
imateriellen Wert für den Partner hat) - dann sind es eben
doch nicht „mickrige“ 20 €. Falls es für dich mickrig ist kann
ich dir gern meine Kontonummer geben …

In Zukunft sollte der Elternteil lernen, dass er eben für den
Kinderbesuch die Wohnung kindersicher macht.

ich glaube dass kann das Elternteil bisschen besser beurteilen
ob die Wohnung (Großkind)-kindersicher ist.

Als mein Sohn vor mehr als 35 Jahren noch klein war,

wie klein, wie alt? 13 Jahre?

Egal ob 3 oder 13 Jahre. Wenn ein Kind ein lebhaftes Wesen hat, sorge ich vor, bevor ich das Nachsehen habe. Ein erstes Mal kann ich überrascht werden, beim zweiten Mal weiß ich, dass ich vorsorgen muss.

Bei mir hat vor ein paar Jahren eine dreißigjähriger Stieftochter wegen momentaner psychischer Probleme eine alte Puppe kaputt gemacht, die ich vor mehr als 50 Jahren von meinen inzwischen verstorbenen Eltern bekommen habe. Da zahlt keine Versicherung, wobei der nicht unerhebliche Sammlerwert noch vom ERinnerungswert überrundet wird, also sowieso nicht ersetzbar ist.

Trotzdem mache ich kein Fass darüber auf, sondern buche das (mit einem weinenden Auge) auf „passiert mir nicht noch einmal“. Jetzt wird auch umdekoriert, wenn diese Stieftochter kommt. Mir wirklich wichtige Sachen, sind dann eben nicht auf ihren angestammten Platz, sondern in diesem Fall eben im Keller.

Gruß
Ingrid