Hallo,
ein Elternteil (2. ET) lebt mit einem (neuen) Partner in einer Wohnung zusammen. Die Kinder des 2. ET leben beim anderen ET (1. ET) und sind aller 2 Wochen zu Besuch. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
Bei einem der Besuche macht ein Kind (13 Jahre) ein „Teelichthalter“ (so eine Keramik, rund, ca. 10 cm groß im Durchmesser) durch Unaufmerksamkeit kaputt (so im April/Mai diesen Jahres). Da diese Keramik nicht nur 5 € teuer ist, solche Unaufmerksamkeits-Defekte nicht zum ersten Mal geschehen (und er nie daran Schuld ist und von nix weiß) und ein Geschenk war (in einer schwierigen Zeit für diesen Partner) möchte der Partner nun dass das Kind den Schaden ersetzt (entweder ein Ersatzstück oder - geschätzte - Bezahlung). Das Kind sollte das mit dem 1. ET klären (im Alltag kann dieser 1. ET wiederum eher solche Dinge bewerkstelligen da Fotos vorhanden waren) aber dieser 1. ET wiederum meinte dass es nicht seine Aufgabe ist, dass könnte der 2. ET klären, wo der Schaden passiert ist.
Eine Zeitlang passierte gar nichts (nach Rücksprache und Idee vom 2. ET erklärte 1. ET dass er auch nicht die Haftpflichtversicherung ansprechen möchte; dazu fehle die Zeit um das zu klären und die Bögen auszufüllen etc.).
Der Partner sprach das Kind immer wieder darauf an, aber es wusste nichts (von dem 1. ET) noch hatte es eine Idee, wie das Problem geklärt werden könnte (von dem Teelicht"halter" den es angeblich kaputt gemacht haben soll). Daraufhin schrieb der Partner an den 1. ET einen Brief (der persönlich durch den 2. ET übergeben wurde). 1. ET meinte sofort dass er den Brief nicht lesen wird und es nicht sein Problem ist wenn das Kind das Problem nicht klärt.
Als der 2. ET wieder mal den 1. ET darauf ansprach was denn nun passiert meinte 1. ET: „ich dachte, das wäre bereits geklärt.“ Später kam dann noch vom 1. ET die Idee dass das Kind den Betrag doch in Raten abzahlen könne vom Taschengeld. Ok, kein Problem.
Es vergingen wieder Wochen und NIE hatte das Kind irgendwelches Geld mit welcher er dem Partner in die Hand drückte zum abzahlen.
Wieder redete der 2. ET und der Partner mit dem Kind über das noch offene Problem. Der Partner fragte ob es mit dem 1. ET persönlich darüber reden möchte oder ob der Partner dem Kind einen Brief mitgeben soll. Ja, das zweite wäre besser.
Der Partner redete auch (vorher) mit dem 2. ET und meinte dass es ihm langsam reicht mit dem hin und her und ständigen lügen, keiner wüsste etwas, alles wäre doch wohl geklärt etc. Der 2. ET machte den Vorschlag dass sie eine „Dose“ mit Nintendo-Spielen einbehalten werden als Pfand bis endlich Bewegung in die Angelegenheit kommt. Dem Kind sollte auch gesagt werden dass kein einziges Spiel verkauft oder gelöscht oder sonst was damit gemacht wird. Noch bevor der Partner oder 2. ET diese Entscheidung dem Kind mitteilte meine das Kind selbst: „ihr könnt ja auch gern den Nintendo oder so hier behalten; ich glaube nicht dass sich groß etwas ändern wird.“
Nun meine Fragen:
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hat der 2. ET (ohne Abstimmung mit dem 1. ET) das Recht diese Entscheidung (Einbehaltung der Spiele als „Pfand“) zu treffen?
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wenn der 1. ET mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er zur Polizei gehen und sagen „der 2. ET hat dem Kind die Spiele gestohlen?“? Also, klar, hingehen kann der 1. ET zu jeder Zeit, aber hat er Recht bzw. wie könnte das ausgehen?
LG Tobi@s