Meine Katze ist wegen mangelnder Aufsicht bei der Obhut durch eine dritte Person aus dem Fenster gefallen und musste operiert werden.
Die Rechnung wurde der Hapfpflichtversicherung der betreuenden Person geschickt zugeschickt. Die Haftplichversicherung antwortete nach mehreren Monaten mit einem Schreiben, in dem Sie nach unserer Kontoverbindung fragte. Es sah nach Anerkennung des Haftpflichtfalls an.
Jetzt folgte ein weiteres Schreiben, in welchem das Alter der Katze und unser Eigentumsnachweis verlangt wird.
Es gibt aber keinen schriftlichen Kaufvertrag oder so was. Das Kätzchen wurde seinerzeit „gerettet“ und angenommen und hochgepäppelt. Wir haben lediglich einen Impf- und Kastrationsnachweis mit Namen der Katze und mit unserem Namen als Eiegntümer.
Was kann denn die Versicherung alles verlangen, wenn es um eine Katze geht?
Haftet die Versicherung nur bei reinrassigen teuren Katzen mit Kaufvertrag?
Wir sollen wir uns verhalten? Es geht um rund 1000 Euro.
Hallo,
vor dem genannten Hintergrund tatsächlich ein etwas komisches Verhalten! Wenn die Katze gestorben wäre, dann wären allerdings alle Fragen berechtigt und normal, denn Katzen sind dem Gesetz nach „Sachen“ und so werden sie auch erstattet.
Wenn es aber um Kosten für eine OP geht, dann braucht man die angeforderten Infos nicht zwingend.
Dennoch würde ich mich ganz ruhig mit der Versicherung auseinander setzen. Ist sicher logisch, dass man nicht für jedes Haustier eine Rechnung bzw. einen Kaufvertrag hat. Einfach alles an Nachweisen zu der Katze weitergeben, was vorhanden ist.
Toi toi und Gruß
Alexander Haid
Versicherungsmakler
Guetn Tag!
Interessanter „Fall“, wobei das hier ja auch noch wörtlich zu nehmen ist.
Ich hätte das Ganze definitiv auch als „schwierig“ einsortiert. Der Grund ist die Tatsache, daß die Beaufsichtigung einer Katze wegen der „Eigensinnigkeit“ der Katze relativ schwierig ist.
Beispielsweise haftet auch ein Katzenbesitzer nicht für Schäden, die eine Katze verursacht, aus eben jenem Grund. Nun, sei es drum. Das Verhalten des Versicherers ist jetzt natürlich auch ein wenig, verhalten gesagt, kurios.
Es handelt sich bei einer Operation ja nicht um etwas, was man ungefähr mit der Reparatur eines Autos vergleichen kann.
Das widerum könnte allerdings der Hintergrund der Frage sein.
Das Ganze geht dann möglicherweise in die Richtung, daß man den „Zeitwert“ der Katze bestimmen will.
Bsp.: Katze 10 Jahre alt, Lebensdauer Katze im Durchschnitt 10 Jahre, also gibt es maximal noch 10% des Neuwertes (Bitte nicht lachen!) Neupreis der Katze 500 Euro und Zeitwert demnach 50 Euro. Notwendige „Reparaturkosten“ überschreiten mit 1.000 Euro diesen Zeitwert, weshalb maximal der Zeitwert, also 50 Euro entschädigt würden!
Am Besten sieht das Ganze natürlich noch aus, wenn Sie den Beleg über die 500 Euro, die sie dem Bekannten letztes Jahr für die Katze hingeblättert haben, als sie sie mit 6 Wochen bekommen haben.
Dann wäre der Zeitwert noch bei 450 Euro und DAS wäre dann widerum die Obergrenze!
An den Kaufbeleg können Sie vermutlich ja noch dran kommen, falls es den Bekannten noch gibt, oder?
Abschliessend noch eine kurze Lektion zum Thema Ethik:
Die katholische Kirche führt inzwischen Tierprozessionen aus, weil sie erkannt hat, das auch Tiere eine Seele haben! Dieses Land ist ein katholisches Land. Tiere allerdings sind rechtlich gesehen ja immer noch (lebende) Sachen! Das sich das mit dem Glauben stößt, wen stört´s, außer vielleicht ein paar bekloppten Oekos wie mir?
Das Ganze wird immer abstruser, wenn man Gottes Gebot, Du sollst nicht töten auch auf die Tiere ausdehnen wollte. Dann nämlich hätte selbst Jesus gegen Gottes Gebot verstossen, denn er war ja Fischer und tötete demnach Fische! Ob das alles so richtig ist?
die Rasse und der Kaufpreis haben nichts mit einer Entschädigung zu tun - entweder wird eine Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt.
MfG
Dr.Schamberger
Hallo,
grundsätzlich muß im Schadenfall der Geschädigte nachweisen, dass
a) er Eigentümer der beschädigten Sache (hier der Katze) ist.
b) der Schadenverursacher auch haftet
c) die Schadenhöhe
Wenn es keine Kaufrechnung gibt, ist der Nachweis zu a) ein geeigneter Weise zu führen. Wie immer die aussieht…
Ich sehe grundsätzlich ein Problem bei der Haftung. Davon ausgehend, dass die Dritte Person tatsächlich eine Aufsichtspflicht verletzt hat und dadurch die Katze zu Schaden kam. Und weiter davon ausgehend, dass diese Dritte Person die Aufsicht der Katze unentgeltlich aus Freundschaft übernommen hat, so ist der Schädiger, nach Bürgerlichem Gesetzbuch, für Schäden nicht haftbar zu machen. D.h. einen Anspruch auf Ersattung der Kosten haben Sie grundsätzlich nicht.
Es ist durchaus möglich, dass ein solcher Einwand des Versicherers noch gebracht wird. Dies wäre dann grundsätzlich richtig.
Viele Grüße
Nancy
Achtung nicht aufregen!!! Bei einer Katze handelt es sich um ein „Kleintier“ dieses wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch als Sache angesehen! Eine Sache ist ohne hat keine Seele… Also: Bei einer Sache prüft der Jurist, ob die Sache reparabel ist und was das kostet. Dagegen wird die Beseitigung der Sache und die Neuanschaffung gesetzt. Wenn nur die Reparatur nennen wir die Katze mal einen Schrank nun 1000 Euro kostet und die Entsorgung des Schrankes kostet 100 Euro und die Neuanschaffung 300 Euro, dann muss noch der Zeitwert der Sache ermittelt werden. Ist der besagt Schrank 3 Jahre alt und kann 10 Jahre genutzt werden, dann ist der Zeitwert des Schrankes 300 Euor /10 * 7 = 210 Euro zzgl. Entsorgung 100 Euro, dann muss der Schädiger diese 310 Euro übernehmen und nicht die 1000 Euro. So jetzt den Schrank mit der Katze vertauschen, die Emotion raus lassen, dann können sie ermessen, was der Haftpflichtversicherer erstattet.
Hallo Axel,
letztendlich habe ich so einen Fall noch nicht gehabt!
Aber senden Sie doch als Eigentümerbeweis des Impf- und Kastrationsnachweis mit Namen der Katze und mit unserem Namen als Eigentümer.
Dies sollte dem Versicherer reichen, da Katzen selten gekauft werden.
Es geht nicht um den Wert der Katze - sie lebt ja noch! Es geht um Ihren Schaden. Ich würde da stur bleiben!
toi toi toi
pe sturm
Hallo,
es ist grundsätzl. egal, ob Rasse oder nicht Rassekatze.
Das der Haftpfl.-Vers. einen Nachweis etc. haben möchte, ist nachvollziehbar.
Vllt. lassen sich ja anhand des Rettungs-Hintergrunds ein paar Angaben machen.
Auch der Impfausweis ist ein gutes Indiz fürs Eigentum.
Was ihr machen sollt: gebt dem Versicherer diese Daten und Unterlagen und fordert ihn zur unverzüglichen
Zahlung auf.
Macht er dies nicht bleibt im Grunde nur noch der Rechtsweg.
VG Jens
Sorry, war länger nicht online.
Der Versicherer fragt deshalb, weil es ein Bereicherungsverbot gibt und er sich, im Namen seines Versicherungsnehmers, an die gesetzl. Haftungsregelungen halten muss. Bsp. stellt sich bei einer sehr alten katze die Verhältnismäßigkeit der OP-Kosten zu deren Lebenserwartung.
Nachweispflichtig ist immer der Anspruchsteller.
Wenn Ihr durch Impfnachweise das ungefähre Alter nachweisen könnt, scheint mir das ausreichend.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Jürgen Glaser
Hallo auch!
Nach dem Gesetz sind Tiere Sachen, daher will die Versicherung wissen, wie alt das Tier ist, um dann auf Grund der durchschnittlichen Lebenserwartung herauszufinden, ob sich die Arztkosten hier rechnen. Wenn das Tier dem Grunde nach nur noch ein Jahr der durchschnittlichen Lebenserwartung hätte, wird der Versicherer ggf. nur noch die Kosten übernehmen, die zur Einschläferung geführt hätten. In der Haftpflichtversicherung geht es nämlich neben dem Ersatz der berechtigten Schäden auch um die Abwehr der unberechtigten. Desweiteren muss natürlich klargestellt sein, dass ihr Halter des Tieres seid. Wenn ihr nicht der Halter seid, so ist euch auch kein Schaden entstanden.
Gruß
CKH
Danke für die Informationen!
Axel
Hallo Axel,
wir haben gerade genau das selbe Problem, kannst du mal erzählen wie die Geschichte bei euch ausgegangen ist?
Vielen Dank im vorraus
konstantino
Hallo Konstantino,
Die Haftpflichtversicherung der Person, in deren Obhut sich die Katze befand, hat die ganze OP-Rechnung beglichen! Der Eigentumsnachweis mit Dokument war nicht möglich aber offenbar auch nicht notwendig. Das Alter von 2 Jahren haben wir ihnen mitgeteilt. Versuchs mal, wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, und ließ dir die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vers. durch (Kleintiere).
Gruß
Axel