ich bitte um eine kurze Auskunft zu folgendem Fall:
Person A hat letztes Wochenende bei Person B verbracht. A und B sind Geschwister. Am Sonntag ist das Deospray von Person A in das Waschbecken gefallen, das nun einen Sprung hat. Da Person B zur Miete wohnt wird er nicht herumkommen, das Waschbecken austauschen zu lassen.
Ist damit zu rechnen, dass es bei der Haftpflichtversicherung Probleme gibt, weil die betroffenen Personen Geschwister sind?
Hallo Booze, da gibts nix von der Haftpflicht weil Verwandt.
Genau so wäre es wenn ich mit meinem Pkw in/an den Pkw von meinem Sohn
Fahren würde, da gäbs auch nix.
Gruß Bernd
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Interessant. Kannst Du von Deinem PC aus die Versicherungsbedingungen so genau erkennen?
Bei mir steht da nichts von ‚verwandt‘, nur was von ‚im gleichen Haushalt lebend‘.
Genau so wäre es wenn ich mit meinem Pkw in/an den Pkw von
meinem Sohn Fahren würde, da gäbs auch nix.
Ich kann nur beisteuern, daß unsere Haftpflicht den Zeitwert der Videokamera meiner Schwiegermutter ersetzt hat, nachdem mein Mann sie geschrottet hat. Die beiden sind ganz eindeutig verwandt, von daher denke ich, daß es wenn überhaupt vom entsprechenden Vertrag abhängen könnte. Eine grundsätzliche Regel, daß Schäden an Krims von Verwandten nicht bezahlt wird, scheint es jedenfalls nicht zu geben.