Liebe WWWler,
ich habe mal eine Frage zu einem Haftpflichtfall:
Ein Universitätsinstitut bietet seinen Studierenden kostenlos an, sich für Examina einen Laptop mit spezieller Telefoninterviewhardware auszuleihen. Man muss einzig ein Pfand hinterlegen. Eine Studentin macht das, Ihr platzt beim Fahrradfahren der Rucksack und Ihr fällt der Laptop auf die Straße – Totalschaden. Ist das ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung? Ich meine eigentlich ja, aber mir sagte jetzt jemand, Versicherungen könnten eine Zahlung ablehnen, da die Universität einen Verleihservice anbiete und deshalb immer eine Versicherung der Geräte anbieten müsse. Ist da etwas dran?
Fragt ratlos,
Matt