Haftpflichtfrage

Liebe WWWler,

ich habe mal eine Frage zu einem Haftpflichtfall:

Ein Universitätsinstitut bietet seinen Studierenden kostenlos an, sich für Examina einen Laptop mit spezieller Telefoninterviewhardware auszuleihen. Man muss einzig ein Pfand hinterlegen. Eine Studentin macht das, Ihr platzt beim Fahrradfahren der Rucksack und Ihr fällt der Laptop auf die Straße – Totalschaden. Ist das ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung? Ich meine eigentlich ja, aber mir sagte jetzt jemand, Versicherungen könnten eine Zahlung ablehnen, da die Universität einen Verleihservice anbiete und deshalb immer eine Versicherung der Geräte anbieten müsse. Ist da etwas dran?

Fragt ratlos,

Matt

Straße – Totalschaden. Ist das ein klassischer Fall für die
Haftpflichtversicherung?

Gemietete, geliehene und zum Gebrauch überlassene Gegenstände sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert. Grund: Das Mißbrauchspotential wäre zu groß.

ablehnen, da die Universität einen Verleihservice anbiete und
deshalb immer eine Versicherung der Geräte anbieten müsse. Ist
da etwas dran?

Nein !

Hallo Matt,

üblicherweise hat die Stadt hierfür eine Elektronikversicherung. Da gehört so ein Schaden quasi mitversichert.

Gruß
Marco