Frage:
Mein viereinhalbjähriger Sohn fährt draußen auf der Straße mit dem Roller. Ich bin im Haus. Er kommt mit dem Roller an ein parkendes Auto (fällt dagegen, fährt zu nah dran vorbei, etc.). Tritt meine Haftpflicht für den Schaden ein?
Und wie sieht es aus, wenn ich auch draußen bin, ihn ermahne, nicht zu dicht an die Autos zu fahren, und es passiert trotzdem und ich kann es nicht verhindern?
Fall 1: die Haftpflicht übernimmt den Fall (versäumte Aufsichtspflicht). Heißt noch nicht, dass sie zahlt. Erst prüft sie, ob Dein Sohn überhaupt der Schuldige ist. Ist er es, zahlt sie. Ist er es nicht, zahlt sie nicht und Du natürlich auch nicht! Also eine kleine Rechtsschutzversicherung.
Fall 2: Unter Deiner intensiven Aufsicht beschädigt der Sohnemann ein Auto. Hier kann sie leisten, muss nicht = keine versäumte Aufsichtpflicht!)
Fall 3: Dein Sohn leiht sich ein Gerät oder eine CD(…) und beschädigt sie, muss also Ersatz leisten: hier leistet die HP keinen Pfennig.
Fall 4: jetzt ist er größer und mietet sich etwas (muss ja nicht gleich ein Auto sein): keine Leistung!
Zu Fall 3 + 4: für geliehene und gemietete Gegenstände wird nicht geleistet.
Fall 5: er nimmt Deinen Epilier-Rasierer (heißt das so?) und versucht Papas schönsten Kaktus zu „verschönern“. keine Leistung: innerhalb der engsten Familie gibt´s nichts!
Hab´ ich noch etwas vergessen? Bestimmt!
Grüße
Raimund
Das beruhigt mich
Dann ist es also besser, wenn ich meinen Sohn allein draußen Roller fahren lasse, oder?
Keine Sorge, es ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit fast keinem Verkehr!