Meine Frau hat bei Ihren Sohn im Zimmer Blumen gießen wollen, gestolpert Wasserschwab über Laptop-Laptop zeigt keine Reaktion mehr. Sohn 27 Jahre -
,eigenes Zimmer;BERUFSTÄTIG -lebt ansonsten mit im Haushalt(hat eigene Haftpflicht). Ist das für Allianz ein Haftpflichtschaden für meine Police.
MfG adlerkoko
Hallo,
auf Anhieb würde ich sagen NEIN. Bitte fragen Sie in diesem Fall ihre Versicherung, evtl. gilt er in diesem Alter schon als eigenständig, so dass er als eigener Haushalt geführt wird.
lg
Hallo,
nach der Schadenschilderung würde ich sagen das es schwierig ist einen Schaden zu sehen…
Blumen gießen für eine andere Person als Gefälligkeit!! ist nicht versichert!
Kinder im gleichen Haushalt lebend kann man nicht Haftpflichtig machen!! also nicht versichert!
Aber es kommt auf den Schadenregulierer an und auf die Bedingungen die im Vertrag stehen…
Und wenn der Laptop älter als 2 Jahre ist dann gibt es ja in der Haftpflicht eh nur den Zeitwert und der dürfte dann sehr niedrig sein…!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Nein. Er ist ein Angehöriger in häuslicher Gemeinschaft. Daher ausgeschlossen.
Tut mir leid. Aber diese Schäden sind nicht ohne Grund ausgeschlossen.
Sie können das natürlich bei der Versicherung anmelden. Ich mache Ihnen allerdings keine großen Hoffnungen, dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Das ist im Verwandten immer schwierig.
Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
also normalerweise sollte das die Haftpflicht Ihrer Frau übernehmen, dass deren Sohn ja nicht mehr mitversichert ist in ihrem Vertrag. Allerdings weiß ich nicht, was in den Bedingungen dazu steht, wenn eine weitere Person aus der Familie mit im gleichen Haushalt lebt. Da kann man nur abwarten.
Gruß Angelika
es kommt auf den inhalt ihrer privaten haftpflichtversicherung an.
vermutlich ist der schaden nicht gedeckt, da der sohn im haushalt lebt.
mfg
rh