Folgender hypothetischer Fall: Person A und Person B haben vor knapp 5 Wochen eine Lebensgemeinschaft gegründet (gemeinsame Wohnung). Die jeweiligen Single-Privathaftpflichtpolicen laufen noch bis Jahresende, daher sind sie zwar gekündigt, aber laufen noch. Person A kippt versehentlich ein halbes Glas Wasser über den Laptop von Person B (Betriebsvermögen von Person B). Reparatur kostet lt. Kostenvoranschlag mehrere Hundert Euro. Person A meldet den Schaden umgehend ihrem Privathaftpflichtversicherer. Dieser verweigert genauso umgehend die Leistung mit dem Hinweis auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft („eingeschränkte Schadenersatzpflicht“).
Personen A und B erwägen, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben, es sei denn, es ist grundsätzlich nicht möglich, seine PrivatHP zu bemühen, wenn es um einen Schaden geht, der dem Besitz des (nichtehelichen) Lebenspartners zugefügt wird.
Ist es überhaupt möglich, dass die PrivatHP in so einem Fall leistet?
Danke!