Haftpflichtleistung bei Lebensgemeinschaften

Folgender hypothetischer Fall: Person A und Person B haben vor knapp 5 Wochen eine Lebensgemeinschaft gegründet (gemeinsame Wohnung). Die jeweiligen Single-Privathaftpflichtpolicen laufen noch bis Jahresende, daher sind sie zwar gekündigt, aber laufen noch. Person A kippt versehentlich ein halbes Glas Wasser über den Laptop von Person B (Betriebsvermögen von Person B). Reparatur kostet lt. Kostenvoranschlag mehrere Hundert Euro. Person A meldet den Schaden umgehend ihrem Privathaftpflichtversicherer. Dieser verweigert genauso umgehend die Leistung mit dem Hinweis auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft („eingeschränkte Schadenersatzpflicht“).

Personen A und B erwägen, die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben, es sei denn, es ist grundsätzlich nicht möglich, seine PrivatHP zu bemühen, wenn es um einen Schaden geht, der dem Besitz des (nichtehelichen) Lebenspartners zugefügt wird.

Ist es überhaupt möglich, dass die PrivatHP in so einem Fall leistet?

Danke!

Folgender hypothetischer Fall: Person A und Person B haben vor
knapp 5 Wochen eine Lebensgemeinschaft gegründet (gemeinsame
Wohnung). Die jeweiligen Single-Privathaftpflichtpolicen
laufen noch bis Jahresende, daher sind sie zwar gekündigt,
aber laufen noch.

Warum laufen sie noch? warum wurde die jüngere Versicherung von beiden nicht sofort gekündigt und die ander umgestellt in eine Familienhaftpflicht? So sollte das eigentlich laufen.

Person A kippt versehentlich ein halbes Glas

Wasser über den Laptop von Person B (Betriebsvermögen von
Person B). Reparatur kostet lt. Kostenvoranschlag mehrere
Hundert Euro. Person A meldet den Schaden umgehend ihrem
Privathaftpflichtversicherer. Dieser verweigert genauso
umgehend die Leistung mit dem Hinweis auf die nichteheliche
Lebensgemeinschaft („eingeschränkte Schadenersatzpflicht“).

Das ist so.

Personen A und B erwägen, die Sache einem Rechtsanwalt zu
übergeben, es sei denn, es ist grundsätzlich nicht möglich,
seine PrivatHP zu bemühen, wenn es um einen Schaden geht, der
dem Besitz des (nichtehelichen) Lebenspartners zugefügt wird.

Die Bemühungen wären unnötig denke ich.

Ist es überhaupt möglich, dass die PrivatHP in so einem Fall
leistet?

Normalerweise nicht…vielleicht sichert es aber jemand ab, das weiß ich nicht.

Gruß
Gaby

Danke Gaby. Jetzt habe ich eine Weile recherchiert. Der Grund, warum Person A und Person B nicht auf eine gemeinsame Priv.HP umgestiegen sind, ist, dass sie einfach noch nicht dazu gekommen sind (und die Single-Policen, wie gesagt, beide noch bis Jahresende laufen). Die Versicherung beruft sich - bei näherem Hinsehen (verschwurbelte Sprache) - auf „eigenübliche Sorgfalt“. Die Schadenverursacherin (Person A) versteht dies lt. Recherche so, dass beispielsweise ein Schaden am Fernseher von Person B, der hypothetisch im Wohnzimmer steht, aufgrund des „besonderen Näheverhältnisses“ von Person A und Person B ausgeschlossen ist, denn man würde beim gemeinsam genutztem Eigentum des anderen genauso sorgfältig umgehen, wie mit dem eigenen.

Jetzt ist aber 1. der beschädigte Laptop von Person B Teil seines Betriebsvermögens. 2. ist der Vorfall im Büro von Person B passiert, dass extern zur Wohnung (eine Etage darüber) liegt. Dies hat Person A bei der Schadensmeldung nicht angegeben, im Glauben, dass dies völlig unerheblich ist.

Ändert dies die Sachlage?

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Danke Gaby. Jetzt habe ich eine Weile recherchiert. Der Grund,
warum Person A und Person B nicht auf eine gemeinsame Priv.HP
umgestiegen sind, ist, dass sie einfach noch nicht dazu
gekommen sind (und die Single-Policen, wie gesagt, beide noch
bis Jahresende laufen).

Es müssen nicht beide bis Jahresende laufen, man hat hier ein Sonderkündigungsrecht.Nur nochmal zur Erinnerung.Die ältere bleibt bestehen, die jüngere endet sofort bzw. zum nächsten 1.

Die Versicherung beruft sich - bei

näherem Hinsehen (verschwurbelte Sprache) - auf „eigenübliche
Sorgfalt“. Die Schadenverursacherin (Person A) versteht dies
lt. Recherche so, dass beispielsweise ein Schaden am Fernseher
von Person B, der hypothetisch im Wohnzimmer steht, aufgrund
des „besonderen Näheverhältnisses“ von Person A und Person B
ausgeschlossen ist, denn man würde beim gemeinsam genutztem
Eigentum des anderen genauso sorgfältig umgehen, wie mit dem
eigenen.

Jetzt ist aber 1. der beschädigte Laptop von Person B Teil
seines Betriebsvermögens. 2. ist der Vorfall im Büro von
Person B passiert, dass extern zur Wohnung (eine Etage
darüber) liegt. Dies hat Person A bei der Schadensmeldung
nicht angegeben, im Glauben, dass dies völlig unerheblich ist.

Ändert dies die Sachlage?

Das ist möglich…ich würde es dem Versicherer nochmal genauso mitteilen.

Gruß
Gaby

Ist es überhaupt möglich, dass die PrivatHP in so einem Fall leistet?

Da hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Es gibt Fälle, da ist das so und welche da ist das nicht so.

Hallo Nordlicht,
In den Versicherungsbedingungen steht von „eigenüblicher Sorgfalt“ nichts; auch nichts darüber, was bei beschädigten Betriebsvermögen passiert. Person A hat sich telefonisch von der Sachbearbeiterin aufklären lassen, was es mit der besagten Sorgfalt auf sich hat (die Vermutung hat sich bestätigt). Person A hat den genaueren Sachverhalt (Betriebsvermögen, Vorfall im getrennten Büro passiert etc.) schriftlich nachgereicht; das ist nun 3 Tage her. Die anfängliche Absage erhielt Person A innerhalb von 3 Stunden. Sobald Klarheit herrscht, werde ich berichten.
Gruss