Haftpflichtleistungen

Hallo zusammen,
brauche mal eine Auskunft zu Versicherungsleistungen.
Meine Frau ist auf einer nassen Treppe im Treppenhaus ausgerutscht. Das Wasser wurde beim Blumentransport von einer Nachbarin verschüttet.
Meine Frau zog sich schwere Verletzungen zu (Kompletter Unterschenkelbruch, Oberes Sprunggelenk gebrochen, Fersenbein abgesplittert). Die Nachbarin hat es Ihrer privaten Haftpflichtversicherung gemeldet, die den Versicherungsfall auch anerkannt hat.
Für was kommt diese Versicherung nun auf? Verdienstausfall (mind. 6-8
Monate), Gibt es auch Schmerzensgeldansprüche? und gibt es Fristen die man einhalten muß?

Vielen Dank im voraus
Kuschel

Hallo,
wisst ihr wo die Person versichert ist?
Wenn ihr den Namen habt dann schaut euch die Seite und die Geschäftsbedingungen auf deren Seite an und dann wisst ihr wofür die Versicherung in eurem Fall aufkommt.
Gruß Sunny

Hallo kuschel,

die Private Haftpflichtversicherung (PHV) deckt die gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus den in den Vertragsbedingungen genannten Risiken. Der Versicherer leistet für Sachschäden, Personenschäden und i.d.R. auch für Vermögensschäden.

Im Fall eines Personenschadens ersetzt der Versicherer die erlittenen Schäden, z.B. Kosten medizinisch notwendiger Behandlung, Einkommensausfall, auch Schmerzensgeld und dauernde Renten. Zu beachten ist, dass wirtschaftlich Geschädigte oft auch Dritte, z.B. der Arbeitgeber eines Unfallopfers, der Krankenversicherer oder die Hinterbliebenen sind.

Für Geschädigte gibt es keine besonderen Fristen. Zu beachten ist die gesetzliche Verjährung, deren kürzeste Frist drei Jahre beträgt. Die Verjährungsfrist beginnt erst bei Kenntnis, was bei zunächst nicht entdeckten Spätfolgen eines Unfalls wichtig ist.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

Für was kommt diese Versicherung nun auf? Verdienstausfall (mind. 6-8 Monate),

Die Versicherung muß Euch den Schaden ersetzen, d.h. alles, was Ihr beziffern und belegen könnt, muß ausgeglichen werden.

Gibt es auch Schmerzensgeldansprüche?

Natürlich.

und gibt es Fristen die man einhalten muß?

Auch die gibt es, aber die dürften nicht das Problem sein (Ihr werdet wohl kaum mehrere Jahre untätig sein).

Dringender Rat: Nehmt Euch einen erfahrenen Anwalt. Vieles ist Verhandlungssache (Schmerzensgeld) und da erreicht ein Fachmann mehr, als ein Laie. Bei der Versicherung sitzen Euch auch Profis gegenüber.