Guten Tag,
jemand hat sich im Dachgeschoß einen Estrich verlegen lassen. Dieser war aber zu nass daher kamm es zu einen Wasserschaden im Untergeschoß. Die Haftpflichtversicherung des Unternehmers zahlte aber leider nur einen Teil der Sanierung ( Malerarbeiten) und hat pauschal 20% der Rechnung abgezogen. Jetzt sollte dieser an den ausführenden Betrieb die restlichen 20% der Rechnung bezahlen.
Die Versicherung teilte mit, dass auch die Malerarbeiten pro Jahr 10% weniger werden. Ist durch die Haftplichtversicherung nicht solange der Reparaturwert zu ersetzten als bis der Zeitwert erreicht ist? Wird der Zeitwert nicht vom gesamten Gebäude berücksichtigt? Es wird ja im KFZ Bereich auch Neuteile verwendet solange der Reparaturwert nicht den Zeitwert übersteigt und es wird als Grundlage ja auch nicht nur z.B. die beschädigte Tür herangezogen.
Danke für eine Antwort
Lg
Nachdenker