Eine von mir verlegte Wasserleitung zur Gartenbewässerung ist undicht geworden. Ursache war eine Schlauchschelle, die möglicherweise nicht ganz fest war. Der Schlauch ist abgesprungen, das Wasser ist unter vollem Druck über mehrere Stunden ins Erdreich abgelaufen. Oberirdisch war nichts zu sehen. Ich war allerdings auch nicht zu Hause. Leider ist das Wasser beim Nachbarhaus durch die Kellerwand in den Wohnkeller eingedrungen und hat diesen mehrere Zentimeter hoch geflutet. Der Schaden ist ziemlich hoch. Meine Haftpflichtversicherung meint, ich müsste nicht haften (folglich muss sie auch nicht zahlen), da ich den Schaden nicht bemerken konnte.
Das finde ich nicht einsichtig, Ursache ist doch wohl meine nicht sachgerecht angebrachte Schlauchschelle. Ich fühle mich in jedem Fall voll verantwortlich, möchte allerdings auch nicht wegen grober Fahrlässigkeit auf meinen Kosten sitzen bleiben. Wo ist der Mittelweg zwischen Pflicht zur Haftung und grober Fahrlässigkeit?
Hallöchen wer auch immer,
meines Erachtens hast du die volle Verantwortung für den Schaden, d.h. deine Haftpflichtversicherung müsste zahlen oder sie versucht sich mit grober Fahrlässigkeit aus der Sache raus zu winden. Die Haftung liegt auf jeden Fall bei dir. Daraus folgt, dass dein Nachbar Schadenersatzansprüche gegen dich hat und diese auch gegen dich durchsetzen kann, ob grob fahrlässig oder nicht.
Der Fall würde sich anders darstellen, wenn der Schaden beim Nachbarn durch Fehler am Bauwerk entstanden wäre und sogar bei starkem Regen hätte eintreten können.
Wer bei deiner Haftpflichtversicherung meint du müsstest nicht haften? Ich wette der Vertreter! Aus welchem Grund sollst du nicht haftbar sein? Ruf in der Schadenabteilung deines Versicherers an und schildere dort den Schadenhergang.
Viele Grüße
Ralf
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Der Schaden ist ziemlich hoch. Meine Haftpflichtversicherung
meint, ich müsste nicht haften (folglich muss sie auch nicht
zahlen), da ich den Schaden nicht bemerken konnte.
Der Begründung kann ich nicht folgen. Du mußt haften, wenn Du einen Schaden schuldhaft verursacht hast. Ob Du ihn bemerkst oder nicht, spielt keine Rolle.
Aber Vorsicht: Haftung ist nicht gleich Deckung. Es gibt also durchaus Situationen bei denen jemand für einen Schaden haften muß, dieser aber von seiner Versichrung nicht gedeckt wird. Ob das bei Dir der Fall ist, läßt sich aus der Ferne nicht beantworten.
in jedem Fall voll verantwortlich, möchte allerdings auch
nicht wegen grober Fahrlässigkeit auf meinen Kosten sitzen
bleiben.
Das liegt jetzt nicht mehr in Deiner Hand. Für mich bist Du haftbar und wenn Deine Versicherung kneift, bleibt der Schaden an Dir hängen.
Wo ist der Mittelweg zwischen Pflicht zur Haftung und
Den gibt es nicht. Haftung ja oder nein, Deckung ja oder nein.
Hallo!
Meiner Meinung nach müsste für den Nachbarn seine eigene Wohngebäudeversicherung bezahlen. Diese Situation ist ja eigentlich vergleichbar damit, daß wenn ein Nachbarhaus brennt und durch Funken am eigenen Haus Schäden entstehen, ebenfalls die eigene Wohngebäudeversicherung bezahlen muss und nicht die Haftpflichtversicherung des Nachbarn.
Gruß
Sabine
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Hallo Sabine
Meiner Meinung nach müsste für den Nachbarn seine eigene
Wohngebäudeversicherung bezahlen. Diese Situation ist ja
Ja, das könnte sein. Trotzdem ist der Verursacher nicht aus der Haftung, denn die Wohngebäudeversicherung des Geschädigten kann den Schädiger in Regress nehmen. Und da wären wir wieder bei der Ausgangsfrage.
Gruß
Nordlicht
Hallo!
Meiner Meinung nach müsste für den Nachbarn seine eigene
Wohngebäudeversicherung bezahlen. Diese Situation ist ja
eigentlich vergleichbar damit, daß wenn ein Nachbarhaus brennt
und durch Funken am eigenen Haus Schäden entstehen, ebenfalls
die eigene Wohngebäudeversicherung bezahlen muss und nicht die
Haftpflichtversicherung des Nachbarn.
Gruß
Sabine
Hallo Sabine,
klingt zwar logisch was du sagst, ist aber falsch!
Begründung:
Bei einem Feuerschaden bezahlt immer die Gebäudeversicherung des betroffenen Gebäudes. Ausnahmen: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten des VN.
Die versicherten Risiken bei einer Gebäudeversicherung sind in der Regel F/LW/ST/H/Elementarschäden.
Ich bezweifle, dass der durch einen „Rohrbruch“ auf dem Nachbargrundstück entstandene Schaden zu einem der versicherten Schadenereignisse zählt.
Viele Grüße
Ralf
hallo,
mein bescheidene meinung:
- der schaden wurde schuldhaft verursacht. (soweit nicht nachgewiesen werden kann, dass kurz zuvor kontrolliert wurde).
- dafür steht die haftpflicht (völlig egal ob grob fahrlässig oder nicht - 61vvg gilt nur für die sachversicherung).
- deckung dürfte bestehen (mir ist kein ausschluss bekannt).
ergo - anspruchschreiben des geschädigten an den haftpflichtversicherer senden (spätestens dann mus er sich äußern über befriedigung oder abwehr der ansprüche)
Gruß
j.