Haftpflichtschaden

Hallo!

ich hätte folgende Frage:

Person A setzte sich auf den Schreibtisch von Person B, dort lag die Brille und hat nun an der Schraubenfassung (Kunststoff) einen Riss, den man nicht mehr reparieren kann. Neu kostet die Brille bei Fielmann 158,80 Euro. Was kann Person A tun? Den Schaden der Haftpflicht melden? Übernehmen diese den Schaden?

Danke.

Grüße

Sonnenschein

Hallo _sonnenschein_,

Person A setzte sich auf den Schreibtisch von Person B, dort
lag die Brille und hat nun an der Schraubenfassung
(Kunststoff) einen Riss, den man nicht mehr reparieren kann.
Neu kostet die Brille bei Fielmann 158,80 Euro. Was kann
Person A tun? Den Schaden der Haftpflicht melden? Übernehmen
diese den Schaden?

Antwort auf die beiden letzten Fragen (und damit auch auf die erste): nach der vorliegenden Schilderung zweimal ja.
Aber Achtung: Haftpflichtversicherungen entschädigen grundsätzlich nur den Zeitwert. Und da sich Brillen relativ schnell abschreiben, sollten A und B keine große Erwartung an die Höhe der Entschädigung stellen (es sei denn die Brille ist funkelnagelneu).
Auch werden nur die beschädigten Teile ersetzt (hier wohl im besten Fall die Fassung). Sind hier also die Gläser noch i.O., wird dafür nicht geleistet.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hinweis: Möglicherweise fühlt sich A moralisch verpflichtet, B den Neuwert der Brille zu ersetzen. Das ist aus Sicht B´s zwar löblich; eine gesetzliche Verpflichtung hierfür existiert aber nicht.