Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt. Eine frau hat zum geburtstag eine CD-Radio für Auto bekommen. Ihr Schwager hat sich nun das auto der Auto unter einem vorwand ausgeliehnen, weil sein nicht zur verfügung stand. Jetzt kam er auf die „glorreiche“ Idee ohne ihr wissen, dass neue Radio einzubauen als Überraschung für seine schwägerin -Sie wollte es von einer Werkstatt machen lassen.Nach dem Einbau lief der wagen nicht mehr und die Werkstatt meine das Radio sei falsch verbaut worden und es müsse die gesamte Software des Wagen neu eingespielt werden. Jetzt denke ich, dass dieser Schaden gegen ihe wissen durch einen dritten Verursacht wurde und doch wohl von der privatHaftpflicht des Schwagers gedeckt werden müsste oder???
Hallo,
hier spielt zur Beantwortung noch eine Rolle, ob der Schwager beruflich was mit Radioeinbau oder Kfzreparatur oder ähnlichem zu tun hat.
Viele Grüße
Andreas
Der hatte mal eine auto-tuning firma oder sowas aber ich glaube die besteht nicht mehr. Aber abgesehen davon wollte ich ja gar nicht das er das Radio einbaut, wir haben nicht das beste Verhältnis zueinander aber er hats ohne mein wissen gemacht.
Guten Tag,
Hört sich für mich nach einem blöden Einfall ein, die Haftpflichtversicherung zu betrügen.
Wenn ich kein gutes Verhältnis zu jemandem habe, verleihe ich weder mein Auto noch meinen Mann
Und jemand der mich nicht mag baut mir mit Sicherheit kein Radio ein, nur weil es ihm gerade mal danach ist.
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Der hatte mal eine auto-tuning firma oder sowas aber ich
glaube die besteht nicht mehr. Aber abgesehen davon wollte ich
ja gar nicht das er das Radio einbaut, wir haben nicht das
beste Verhältnis zueinander aber er hats ohne mein wissen gemacht.
Schwierig zu beurteilen. Schaden melden und die Regulierung abwarten.
Hallo,
Ihr Schwager hat sich nun das Auto …ausgeliehen,
weil …
Meine Vers.AGB schließen eine Haftpflicht für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen aus. Ich gehe mal davon aus, dass dies eine übliche Klausel ist, die auch für die Vers.Bedingungen des Schwagers gilt.
Bleibt die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) Da der Schwager eindeutig gegen den Willen der Schwägerin handelte, ist er m. E. zum Schadensersatz verpflichtet. Den muss er selbst tragen. Seine Versicherung wird ihm da nicht helfen wollen.
Gruß
Zemionow
Hallo,
also neben dem besagten Ausschluß (Miete, Leihe, Pacht), gäbe es noch den der „Tätigkeitsschäden“. Ob die Ausschlüsse greifen ist zumindest fraglich.
Als Haftpflichtsachbearbeiter würde ich bei dem bisherigen Informationsstand immer noch nicht zahlen. Das ist mir bisher alles viel zu unplausibel. Geht schon los, dass durch unsachgemäßen Einbau eines Radios die ganze kfz-Software neu aufgespielt werden muss? Das Auto wurde verliehen unter einem Vorwand, obwohl man sich ja nicht besonders mag und genau deswegen wurde der Gefallen „Radioeinbau“ gemacht?
Hypothetisch würde ich vermuten, dass hier der alten Tätigkeit nachgegangen wurde, und ein Chiptuning oder sowas schiefgegangen ist.
Viele Grüße
Andreas
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