Moin, Caren!
ich habe mich auf die Sonnenbrille einer Bekannten gesetzt und
nun ist sie futsch! (RayBan NP 280,00 DM)
Tja, sowas passiert 
Jetzt habe ich den Schaden meiner Haftpflichtvers. gemeldet,
sie weigern sich aber zu zahlen, weil der Kaufbeleg fehlt (sie
kann ihn nicht mehr finden)
Das verwundert mich etwas. Welcher Versicherer ist es denn diesmal? Ist die Begründung für die Zahlungsverweigerung wirklich ausschließlich der fehlende Beleg? Oder wurde mit fehlendem Verschulden argumentiert? Wenn beispielsweise der Geschädigte die Brille auf einem Stuhl abgelegt hatte und Du Dich dann darauf gesetzt hast, dann ist Dir ein Verschulden nicht zuzuweisen. Der Geschädigte hätte in diesem Fall zumindest grob fahrlässig gehandelt, weil er damit hätte rechnen müssen, das sich jemand auf einen Stuhl auch hinsetzt.
Wenn Dir aber ein Verschulden nicht zuzuweisen ist, dann brauchst Du für den Schaden auch nicht aufzukommen. Dann wäre es nur richtig, wenn Dein Haftpflichtversicherer für Dich die (dann unberechtigten) Ansprüche abwehrt.
Was tun? Ich kann ihr das Geld nicht geben, da ich selber
superknapp bei Kasse bin.
Du solltest auch nix selbst bezahlen. Damit könntest Du dem Versicherer dann nämlich tatsächlich eine Tür für die Zahlungsverweigerung öffnen. Wenn Du den Schaden selbst bezahlst, dann erkennst Du den Schaden ja damit auch an. Und laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht wäre das unter Umständen eine sogenannte Obliegenheitsverletzung.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich
einen Beleg zu „beschaffen“ Die kaputte Brille haben wir noch.
Fangt jetzt blos nicht an, irgendwelche Belege zu „beschaffen“. Das könnte ganz schnell in Richtung Versicherungsbetrug gehen. Normalerweise ist das Vorgehen relativ simpel, hier gibt es mehrere Möglichkeiten.
Geht zu einem Optiker, der eine solche Brille anbietet. Nehmt die alte, kaputte Brille mit und fragt dort, was eine gleiche Brille heute neu kostet. Laßt Euch ein entsprechendes schriftliches Angebot geben. Gleichzeitig sollte der Optiker bestätigen, das eine Reparatur nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen wäre.
Diese Unterlagen reicht ihr der Versicherung ein. Damit sollte eine Regulierung kein Thema mehr sein.
Ihr solltet Euch darauf einstellen, das der Versicherer die kaputte, alte Brille einziehen wird, das Recht dazu hätte er, sofern er den Schaden reguliert.
Danke Euch!
Gern geschehen. Übrigens ist es kein Wunder, das manche Versicherer bei sogenannten Brillenschäden inzwischen sehr mißtrauisch sind. Diese Art von Schäden sind wohl derzeit mit die beliebtesten, wenn es darum geht, einen Schaden zu konstruieren. Das nur am Rande 
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.