ich habe bei einer Geburtstagsfeier mein iPhone an der Anlage des
Gastgebers angeschlossen. Beim umstecken vom iPhone auf den zuvor
angeschlossenen Notebook gab es dann einen seltsamen Ton und es
kamen nur noch tiefe Töne aus den Boxen. Der Verstärker wurde
von mir leider nicht ausgeschaltet während des umsteckens.
Meiner Versicherung habe ich den Schaden gemeldet und diese
schrieben mir zurück, dass mir kein verschulden (Fahrlässigkeit)
vorzuwerfen war und lehnte die Regulierung ab!
Das kann ich nicht verstehen. Hätte ICH die Finger weggelassen,
bzw. den Verstärker zuvor ausgeschaltet, wäre dass wohl nicht
geschehen. (Mal von der Partystimmung danach abgesehen )
Wie sollte ich nun weiter vorgehen, damit ich zur nächsten
Feier wieder eingeladen werde?
wo liegt hier Dein Verschulden? Nur weil die Anlage gerade in dem Moment einen technischen Defekt hat/bekommt/schon hatte.
Wenn ein Gerät bei sachgemäßer Handhabung kaputt geht müssen weder Du und demzufolge Deine Haftpflichtversicherung nicht haften.
Etwas anderes wäre es wenn man das Gerät vor einem Wechsel der Peripherie ausschalten muss. Wenn das nicht passiert ist und Du im laufenden Betrieb die Geräte umgestöpselt hast, sieht meiner Meinung nach die Sachlage wieder anders aus.
Wie ist es denn dem Versicherer in der Schadensmeldung mitgeteilt worden?
„wo liegt hier Dein Verschulden? Nur weil die Anlage gerade in dem Moment einen technischen Defekt hat/bekommt/schon hatte. Wenn ein Gerät bei sachgemäßer Handhabung kaputt geht müssen weder Du und demzufolge Deine Haftpflichtversicherung nicht haften.“
Ob es sich aber in diesem Fall um eine sachgemäße Handhabung handelt, dürfte zu mindest strittig sein. Beim Wechsel einer Signalverbindung usw. sollte der Verstärker grundsätzlich ausgeschaltet werden, um Schäden am Gerät bzw. den Lautsprechern zu vermeiden.
Ich habe dem Versicherer so wie in meinem Artikel geschrieben, den Schaden gemeldet.
Ich bin auch der Meinung, dass mein Fehler darin lag, dass ich den Verstärker zuvor nicht
ausgeschaltet habe!
Die Boxen sind schon älter (Bj 1990, Stück 1600,- DM).
Ich habe dem Versicherer so wie in meinem Artikel geschrieben,
den Schaden gemeldet.
Ich würde noch mal nachsetzten und darauf Bezug nehmen das der Schaden durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist. Vielleicht ist das nicht deutlich rübergekommen.
Ich bin auch der Meinung, dass mein Fehler darin lag, dass ich
den Verstärker zuvor nicht
ausgeschaltet habe!
Siehe oben.
Die Boxen sind schon älter (Bj 1990, Stück 1600,- DM).
Die Haftpflichtversicherung wird den Zeitwert ersetzen, der dürfte nach 22 Jahren bei einem recht geringen Betrag liegen.
Ich hoffe das der Geschädigte nicht mit einem Satz neuer Lautsprecher rechnet… dann wird er bitter enttäuscht.
ein Verschulden durch fehlerhafte Bedienung dürfte auch bei einer älteren Anlage nicht vorliegen.
Ich selbst habe auch noch eine ältere Anlage aus den Neunziger und kann jederzeit ohne Ausschalten des Verstärkers die Anschlüsse verändern.
Außerdem vermute ich, dass bei 2 Lautsprecherboxen die im Jahr 1990 angeschafft wurden, der Zeitwert zwischenzeitlich bei 0,00 € liegt.
Es sind vermutlich die Hochtöner der Boxen defekt.
Der aktuelle Prei pro Hochtöner liegt bei 110 € ohne Einbau.
Damit liegt der Reparaturpreis über dem Zeitwert der Boxen. D.h. die Versicherung würde wenn Du haften müßtest kaum etwas zahlen und wäre damit auch im Recht.
… sind der Sinn der Privathaftpflicht.
Technische Details und Schuldfrage hin oder her. Die Sache zeigt deutlich, warum eigentlich JEDE Privathaftpflicht eine Selbstbeteiligung haben müßte!
Nur jede Privathaftpflicht? Dieses Prinzip wäre doch bei fast allen Versicherungstypen sinnvoll. Aber letztlich zahlen das ja die Nichtselbstbeteiliger doch schon über ihre höheren Beiträge eine höhere Beteligung. Und das sogar auch ohne einen Schaden.
deine Versicherung bietet dir den gewünschten Versicherugsschutz!
Da die Versicherung kein Verschulden erkennen kann, lehnt sie den unberechtigten Anspruch des Anspruchstellers ab.
Es wäre jetzt die Aufgabe des Geschädigten, dir das Verschulden nachzuweisen. Die Abwehr dieser Ansprüche übernimmt dann deine Haftpflichtversicherung.