Haftpflichtschaden/ Abwicklung

Guten Tag,
Vor einigen Wochen habe ich durch Unachtsamkeit die Digitalkamera eines Fotografen vom Tisch gestoßen. Die Versicherung bestand darauf, dass die Cam eingeschickt wird. Soweit ok…
Nun hat die Versicherung das Angebot gemacht den Restwert zu bezahlen, unter der Voraussetzung, die Cam einzubehalten !
Oder alternativ die Cam reparieren zu lassen, was mindestens 8 Wochen dauert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich so korrekt ist. Selbst wenn die Versicherung den Schaden (Restwert oder Reparatur) finanziell ausgleicht, bleibt die Cam doch Eigentum des Fotografen und muß an ihn zurück gegeben werden. Und zweitens kann er doch entscheiden ob, wann und wo er sie gegebenenfalls Reparieren lassen will.
Wer kann mir dazu Auskunft geben ? Danke im Voraus an alle die mir weiterhelfen.
LG Svenja