Haftpflichtschaden am Parkett ?

Hallo Ihr Experten,

nehmen wir mal folgenden Fall an. Der Mieter einer Wohnung hat sich ein schönes Bild gekauft und stellt es auf einen Schrank um zu sehen, ob es sich dort gut macht. Pflichtbewußt kommt der Mieter seiner Pflicht zum regelmäßigen Lüften nach. Wegen des Durchzugs fällt das Bild um, knallt auf eine Weinflasche, die ebenfalls auf dem Schrank steht und diese Weinflasche fällt auf den Boden und läuft aus. Der Wein zieht in die Fugen des Parkettbodens ein mit der Folge, das der Parkettboden in diesem Bereich schüsselt. (Durch Feuchtigkeit dehnt sich das Holz aus und kommt im Bereich der Fugen hoch) Ist dies nun ein klassischer Haftpflichtschaden den die Haftpflichtversicherung zu ersetzen hat, sofern sich die Versicherung auf Mietverhältnisse erstreckt ?

Der Wein zieht in die Fugen
des Parkettbodens ein mit der Folge, das der Parkettboden in
diesem Bereich schüsselt. (Durch Feuchtigkeit dehnt sich das
Holz aus und kommt im Bereich der Fugen hoch) Ist dies nun ein
klassischer Haftpflichtschaden den die Haftpflichtversicherung
zu ersetzen hat, sofern sich die Versicherung auf
Mietverhältnisse erstreckt ?

Bei einem Einschluss von Mietschäden tendeziell ja.

Evtl. auf Allmählichkeitsschaden prüfen, wobei ich davon ausgehe, dass die Flasche nicht 6 Minate lang ausgelaufen ist ,-)

Wenn der Mieter das alles in seiner eigenen Wohnung erlebt, kommt bestimmt keine Haftpflichtversicherung dafür auf. Haftpflicht = Einstehen für Schäden die Anderen zugefügt werden.

Hausratversicherung!

Wenn allerdings der Wein durch Ritzen im Parkett den Estrich angegriffen hat und der erneuert werden muss, hat der Wohnungseigentümer Anspruch auf Schadensersatz.
Dann muss die Haftpflicht bezahlen.

„Ein lustiges Spielchen“ :smile:
VG Gisélle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn der Mieter das alles in seiner eigenen Wohnung erlebt,
kommt bestimmt keine Haftpflichtversicherung dafür auf.
Haftpflicht = Einstehen für Schäden die Anderen zugefügt
werden.

Da hättest Du mal besser um die Uhrzeit geschlafen :smile:

Wenn wir von der Wohnung als Eigentumswohnung sprechen ist obige Aussage sicher richtig. Ist es aber ein Mietobjekt wurde einem Dritten ein Schaden zugefügt. Gut, Wein und Bild werden natürlich nicht durch die eigene Haftpflicht ersetzt.

Hausratversicherung!

Die kommt für den Schaden mal überhaupt nicht in Frage! Leitungswasserschäden werden hier ersetzt, was dem Wein vielleicht am nächsten kommt… aber lassen wir das!

Wenn allerdings der Wein durch Ritzen im Parkett den Estrich
angegriffen hat und der erneuert werden muss, hat der
Wohnungseigentümer Anspruch auf Schadensersatz.
Dann muss die Haftpflicht bezahlen.

passt ja nun zu dem oben gesagten von dir gar nicht? Wenn der Vermieter Eigentümer des Parketts ist, ist dieses nicht zu ersetzen?

„Ein lustiges Spielchen“ :smile:

ja, das glaub ich auch :smile:

VG Gisélle

verwirrte Grüße zurück
Jesch

Ist ja grausam diese Mutmaßungen:

Ist das Parkett vom Vermieter verlegt, muss die Haftpflicht zahlen,
da das Parkett Bestandteil der Wohnung, fremdes Eigentum und der Mieter schuld ist.

Ist das Parkett vom Mieter eingebracht gibt es keinen Ersatz, da es dann ja sein Eigentum ist.