Hallo Ihr Experten,
nehmen wir mal folgenden Fall an. Der Mieter einer Wohnung hat sich ein schönes Bild gekauft und stellt es auf einen Schrank um zu sehen, ob es sich dort gut macht. Pflichtbewußt kommt der Mieter seiner Pflicht zum regelmäßigen Lüften nach. Wegen des Durchzugs fällt das Bild um, knallt auf eine Weinflasche, die ebenfalls auf dem Schrank steht und diese Weinflasche fällt auf den Boden und läuft aus. Der Wein zieht in die Fugen des Parkettbodens ein mit der Folge, das der Parkettboden in diesem Bereich schüsselt. (Durch Feuchtigkeit dehnt sich das Holz aus und kommt im Bereich der Fugen hoch) Ist dies nun ein klassischer Haftpflichtschaden den die Haftpflichtversicherung zu ersetzen hat, sofern sich die Versicherung auf Mietverhältnisse erstreckt ?