Ein Bekannter hat vor einigen Tagen meine Digitalkamera geschrottet.
Er ist an den Tisch gestossen und die Kamera ist auf Steinboden geknallt. Äußerlich sieht man der Cam nichts an, allerdings liefert sie nur noch weisse Bilder.
Die Cam ist 3 oder 4 Jahre alt, Anschaffungspreis etwas über 400 €. Ich weiß das genaue Anschaffungsdatum und auch den genauen Kaufpreis nicht mehr , einen Kassenbeleg habe ich auch nicht mehr, da die Garantiezeit ja schon abgelaufen ist.
Wie wird die Versicherung das abrechnen bzw. übernehmen die da überhaupt irgendwas?
Ich weiß nur, dass in der Regel der Zeitwert erstattet wird, aber wie wird dieser ermittelt, wenn das genaue Anschaffungsdatum und der Kaufpreis nicht eindeutig belegbar sind?
aber wie wird dieser ermittelt, wenn das genaue
Anschaffungsdatum und der Kaufpreis nicht eindeutig belegbar sind?
Die Versicherung hat Tabellen, nach denen sie vorgeht. Da das Gerät vorhanden ist, sollte es mit der Begründung des Anspruches nicht allzu schwierig sein. Ein freundliches Gespräch mit dem Schadenssachbearbeiter schadet aber nicht.
Ich weiß nur, dass in der Regel der Zeitwert erstattet wird
nein, es werden i. d. R. die Reparaturkosten ersetzt und ggf eine Wertminderung, falls diese anfällt.
Nur wenn die Rep-Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, werden die Kosten für eine Ersatzbeschaffung gezahlt (= WBW abzgl. Restwert, soweit vorhanden).
Der WBW ergibt soch entweder über einen existierenden Markt (siehe Gebrauchtfahrzeuge) oder aus aktuellen/damaligen Neuwerten und der eingetretenen Abnutzung. Auch die voraussichtliche Nutzungsdauer ist ein hilfreiches Kriterium.