Haftpflichtschaden auszahlen lassen

Hallöchen,

kurze Frage zu einem aktuellen Versicherungsfall.
Eine Zahnarzthelferin bekam vor 3 Jahren zur bestandenen Prüfung von ihrer Oma einen Halogen-Neon-Leuchtzahn geschenkt, wie er oft in Zahnarztpraxen zu finden ist.
Nun war während der WM ein Freund bei der Z. zu besuch, der sich dummerweise im Torjubel im Kabel des Zahns verhedderte und ihn von der Festerbank zu Boden riss. :o(

Er hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet, an die die Z. ein Bild des kaputten Zahnes gesendet hat, mitsamt Kostenvoranschlag über einen gleichwertigen Zahn (Größe, Aussehen).
Da sie nicht weiß, wo ihre Oma den Zahn damals gekauft hat und sie sich mittlerweile (85 J.) nicht mehr erinnern kann und auch keinen Anschaffungsbeleg mehr hat, hielt sie es für richtig, sich einen Kostenvoranschlag geben zu lassen für einen Zahn, der dem kaputten Zahn sehr ähnelt. Der Wert ist ca 500€ .

Nun bekam sie heute einen Brief von der Versicherungsgesellschaft des Freundes.

Zitat:
„…bitte teilen Sie uns mit ob der beschädigte und der im Kostenvoranschlag aufgeführte Zahn identisch sind (Größe, Qualität). In diesem Fall reichen Sie uns bitte die Rechnung über die Ersatzbeschaffung im Original ein und fügen Sie bitte ein Foto vom neu erworbenen Zahn bei.“

Allerdings HAT sie keinen neuen Zahn besorgt. Möchte sie auch nicht! Er war ein Geschenk, er war für sie sehr wertvoll, PERSÖNLICH. Kein anderer Zahn könnte diesen ersetzen!!!
Sie möchte keinen neuen Zahn, sondern den Wert erstattet bekommen.

Wie muß sie auf dieses Anschreiben reagieren?
Jemand da, der da helfen kann?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Kim

Hallo Kim,

die Versicherung muss sich eine Einschätzung über den wirtschaftlichen Schaden bilden können, das ist ein berechtigtes Interesse um Missbrauch zu verhindern.

Am beschädigten Zahn findet man vielleicht Informationen über Hersteller und Modell. Danach könnte man dann mit Suchmaschine …

Im Idealfall kann die Geschädigte der Versicherung einen Link zu einem Onlineshop und ein Foto des Typenschildes mailen. Falls es das Modell nicht mehr gibt, sucht man eines mit gleicher Größe und Qualität. Vom Kaufpreis wird der Versicherer noch die Mehrwertsteuer abziehen, weil dies eine Steuer ist und nicht der eigentliche Wert der Sache.

Viele Grüße
Oliver H.