Hallo,
wir sind Ende letztes Jahr umgezogen. Und haben dabei im Parkett im Wohnzimmer tiefere Kratzer und Schleifspuren verursacht. Ich konnte die Schadensanzeige erst jetzt stellen, da wir den Schaden zunächst über die Kaution geregelt haben, und die Rechnung erst mit der Kautionsabrechnung kam.
Die Versicherung antwortete jetzt: „Das Schleifen von Möebelstücken oder Kartons ohne weitere Schutzverkleidung auf einem Parkettfußboden stellt eine übermäßige Beanspruchung dieses Bodenbelages dar.“ Übermäßige Beanspruchung sei vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ich habe aber in meiner Schadensanzeige nie angegeben Möbel über den Fußboden geschliffen zu haben, sondern lediglich geschrieben, dass wir Schleifspuren und Kratzer verursacht haben. Kann ich Widerspruch einlegen und den Fall dann vielleicht detailierter Schildern. Uns ist damals ein großes Raumteilerregal beim Tragen aus den Händen gerutscht. Der Vordermann lief aber noch ein Stück, in dem Moment als es fiel. Es gab also 2 tiefere Kratzer vom „Auftreffen“ und noch Schleifspuren, weil das Regal noch etwas rutschte.
Außerdem interessiert, ob die Versicherung in ihrem Bescheid auf Rechtsmittel, also Einspruch hinweisen muss. Denn eine Rechtsbehehlsbelehrung oder so etwas fehlt im Schreiben vollkommen.
Danke schonmal für Ihre/Eure Antworten