Haftpflichtschaden beim Umzug

Hallo,

wir sind Ende letztes Jahr umgezogen. Und haben dabei im Parkett im Wohnzimmer tiefere Kratzer und Schleifspuren verursacht. Ich konnte die Schadensanzeige erst jetzt stellen, da wir den Schaden zunächst über die Kaution geregelt haben, und die Rechnung erst mit der Kautionsabrechnung kam.
Die Versicherung antwortete jetzt: „Das Schleifen von Möebelstücken oder Kartons ohne weitere Schutzverkleidung auf einem Parkettfußboden stellt eine übermäßige Beanspruchung dieses Bodenbelages dar.“ Übermäßige Beanspruchung sei vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ich habe aber in meiner Schadensanzeige nie angegeben Möbel über den Fußboden geschliffen zu haben, sondern lediglich geschrieben, dass wir Schleifspuren und Kratzer verursacht haben. Kann ich Widerspruch einlegen und den Fall dann vielleicht detailierter Schildern. Uns ist damals ein großes Raumteilerregal beim Tragen aus den Händen gerutscht. Der Vordermann lief aber noch ein Stück, in dem Moment als es fiel. Es gab also 2 tiefere Kratzer vom „Auftreffen“ und noch Schleifspuren, weil das Regal noch etwas rutschte.

Außerdem interessiert, ob die Versicherung in ihrem Bescheid auf Rechtsmittel, also Einspruch hinweisen muss. Denn eine Rechtsbehehlsbelehrung oder so etwas fehlt im Schreiben vollkommen.

Danke schonmal für Ihre/Eure Antworten

leider ein nicht versicherbarer Schaden…

und wenn die Vers. schon abgelehnt hat kann man im Nachgang nicht andere Meldungen abgeben…

Sorry

Hallo,
das können Sie aber doch noch klar stellen, das damit nicht Schleifspuern gemeint sind, da Sie etwas abgeschliffen haben, sondern lediglich Umzugsspuren.
Wichtig ist aber, dass Sie in Ihrer Privathaftpflicht auch die gemietete Wohnung mit eingeschlossen haben, was bei der „Standartversicherun“ nicht der fall ist.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

1.) Dann schreiben Sie es auch der Versicherung. Ich würde mir aber überlegen, ob die Meldung auch wirklich zu den Nachweisen (Fotos) passt. Niemand schleift einfach mal 3 Meter ein Sofa weiter, wenns der Partner fallen lässt.

2.) Das sind Zivilrechtliche private Ansprüche. Rechtsmittelbelehrungen gibt es von Seiten eines Gerichts. Die Versicherung braucht dich nicht belehren. Das macht keine Versicherung. Und das ist keine böse Absicht, sondern ergibt sich aus dem Verbot der Rechtsberatung.

In jedem Fall hilft die „Richtigstellung“ der Schadensmeldung. Bei der jetzigen Ablehnung geht die Versicherung von der Abnutzung während der Mietdauer aus - und nicht von einem Schadensereignis beim Auszug.
Viel Erfolg