Hallo Brigitte, Haftpflicht ist leider nicht mein Spezialgebiet. Das Haftpflichtrecht ist ziemlich komplex. Generell ist es aber korrekt, wenn die Versicherung nur den Zeitwert erstattet, d.h. den sog. „Neu-für-alt-Abzug“ vornimmt. Allerdings werden die Arbeitszeit für den Installateur auch von der Versicherung übernommen, nicht nur das Material. Ob in Deinem Fall die 750,- EUR zu wenig sind bzw. die von Deiner Rechtsschutzversicherung angegebenen 5/7 (1.570 EUR) korrekt sind, kann ich nicht beurteilen. Je älter das Waschbecken, desto größer natürlich der Abzug „Neu-für-alt“. Auch ist es - nach deutschem Recht - so, daß Du grundsätzlich für jeden Schaden, den Du jemand anderem (hier Deinem Vermieter) zufügst, selbst persönlich und in voller Höhe haftest (§ 823 BGB). Daher sind Mietsachschäden meistens in den Privathaftplichtversicherungen mit abgedeckt, die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert bleibt leider tatsächlich regelmäßig an Dir als Versicherungsnehmer und Schadenverursacher hängen. Diese Regelung dient den Versicherern zur Vorbeugung des Mißbrauchs (Versicherungsbetrug). Sonst würde jeder, der ein altes Waschbecken hat und ein neues will, z.B. einen Deo-Roller hineinfallen lassen. und sich ein neues Waschbecken von der Versicherung bezahlen lassen. Die Folge wären steigende Prämien aufgrund höherer Schadenzahlungen. Die Ehrlichen wie Du und ich sind dabei leider die Dummen, „danke“ an die Ausnutzer. Aus dem Bauch heraus erscheinen mir die 750 EUR auch etwas wenig, die Auskunft Deiner Rechtsschutz könnte schon realistischer sein aber wie gesagt hängt das vom Alter und der Art, Zustand und Qualität (Marke) des alten Waschbeckens im Vergleich zum neuen Waschbecken ab. Sorry, daß ich Dir nicht mehr helfen kann. Viel Erfolg trotzdem, Thomas
Liebe/-r Experte/-in,
vielen Dank im voraus. Ich habe einen etwas komplizieren Fall
und versuche ihn trotzdem kurz zu umschreiben.
ich lebe nun in der Schweiz und bin noch in Deutschland
Haftpflichtversichert. (Laut Versicherung geht das in Ordnung)
Nun bin ich umgezogen und mir ist kurz vor meinem Umzug, auf
einen Doppelwaschbecken, ein Deoroller aus Glas gefallen.
Dadurch entstand ein ca. zwei cm großes Loch.
Schaden wurde gemeldet, Fotos gemacht und der
Kostenvoranschlag eingereicht.
Die Versicherung übernimmt den Schaden auch, aber
von den 3200Franken (ca.2200 Euro) nur etwa 1000 Franken (750
Euro).
Problem
Nach Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung in der Schweiz,
müsste die Versicherung unter Berücksichtigung des Zeitwertes
ca. 5/7 tragen also 2360 Franken (1570 Euro).
D.h. Zeitwertverlust des Waschbeckens + Installation.
Waschbecken ca 1500 Franken + Insallation 1800 Fr.
Leider muss ich mich darum Kümmern, da sie Vermieterin noch
über 3000 Franken Kaution hat und sie sich deshalb nicht dafür
interessiert.
Frage
- Muss die deutsche Haftpflichtversicherung auch die
Reparaturkosten tragen + Zeitwert des Waschbeckens.
- Kann meine Deutsche Versicherung einfach selber den Betrag
festlegen?
- Muss ich den vollen Rest selber tragen?
- Bin für jeden Tipp dankbar!
- Kann ich Einspruch gegen das Urteil einlegen und wie gehe
ich am besten vor!
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
Besten Gruß
Brigitte