wenn jemand einen schaden hat und meldet, muss er den schaden beschreiben und art und höhe des schadens beziffern.
hier frage ich mich, wie berechnet man z.b schmerzensgeld - oder wer berechnet sowas und wie/wonach?
und in sachen verdienstausfall - einerseits - reicht es wenn der betribe schriftlich belegt was es für einen ausfall gegeben hat?
und zum 2 - wenn genau in der zeit des schadens noch zuverdienste möglich gewesen wären die nicht genau berechenbar sind (z.b weihnachtsgeschäft und sylvester im nachtleben gearbeitet hätte… wegen der verletzung gings ja nicht aus - man kann das nicht wirklich genau belegen - nur schätzen - wird sowas überhaupt halbwegs akzeptiert?)
fragen über fragen…
und weils mir eh so kompliziert erscheint - wäre es evtl besser wenn ich mit der sache meine rechtschutzversicherung betraue - als es selbst zu machen und evtl damit nachteile zu haben?
sprichst Du aus Sicht des Schädigers oder des Geschädigten? Bei letzterem: gehe zu einem Anwalt und zu Deiner Rechtsschutz, bei ersterem melde den Schaden Deiner Haftpflicht.
wenn jemand einen schaden hat und meldet, muss er den schaden
beschreiben und art und höhe des schadens beziffern.
Richtig.
hier frage ich mich, wie berechnet man z.b schmerzensgeld -
oder wer berechnet sowas und wie/wonach?
Das kann man mit dem schädiger bzw. seiner Versicherung frei aushandeln. Die Gegenseite wird sich sicherlich an gerichtlich festgesetzten Beträgen orientieren, sodaß im Endeffekt mehrere Richter die Schmerzensgeldhöhen festgelegt haben bzw. festlegen.
und in sachen verdienstausfall - einerseits - reicht es wenn
der betribe schriftlich belegt was es für einen ausfall
gegeben hat?
Als Arbeitnehmer hat man in der Regel keinen Verdienstausfall.
und zum 2 - wenn genau in der zeit des schadens noch
zuverdienste möglich gewesen wären die nicht genau berechenbar
sind (z.b weihnachtsgeschäft und sylvester im nachtleben
Dann hat man Pech gehabt. Schadensersatz muß man in Euro und Cent fordern, wenn das nicht geht wischt man sich die Nase.
man kann das nicht wirklich genau belegen - nur schätzen -
wird sowas überhaupt halbwegs akzeptiert?)
Möglich ist es, versuchen kann man alles und verhandeln vieles.
besser wenn ich mit der sache meine rechtschutzversicherung
betraue
Die bezahlt Dir einen Prozeß, aber die arbeitet nicht für Dich.