Hallo, habe einen Schaden an der Einbauküche meiner Mietwohnung verursacht, den die Haftpflicht (kein Schutz für gemietete Sachen)nicht übernimmt. Der Schaden entstand allerdings vor dem Einzugsdatum, aber nach der Schlüsselübergabe. Meine Frage: Kann ich mich auf das Einzugsdatum berufen+ die Küche war zum Zeitpunkt des Schadens noch nicht offiziell von mir gemietet, oder gilt bereits das Datum der Schlüsselübergabe?
Hallo,
wenn der Schaden vor dem Einzug passiert dann ist das ein klassischer Haftpflichtschaden!!
Für weitere Fragen und Versicherungsangebote stehe ich Gerne zur Verfügung!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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guten tag,
ob zum zeitpunkt des schadens ein „mietverhaeltnis“ bestand ist entscheidend.
die weitere frage ist, wie ist der schaden entstanden.
in den wenigsten haftpflichtversicherungen sind „bearbeitungsschaeden“ mitversichert.
beste gruesse
rene
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Hallo,
wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden nicht Durch Sie verursacht wurde, wären Sie auch nicht haftpflichtig.
Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Leider nicht. Die Anbauküche ist immer als bewegliche
Sache ausgenommen im Mietsachschaden. Selbst wenn
rechtlich dies nicht in die Mietdauer fallen würde (?!?
) könnte die Versicherung mit Hinweis auf den
allgemeinen Ausschluss „Miete, Leihe, Pacht, verbotene
Eigenmacht und besonderer Verwahrungsvertrag“ ablehnen.
Die Bedingungen schließen zuerst alle von Dritten zum
Gebrauch überlassene Sachen aus (o.g. Ausschluss, zu
finden in den AHB). Danach wird die gemietete Wohnung
wieder eingeschlossen (zu finden in den Besonderen
Bedingungen). Und danach wird in diesen Wohnungen die
bewegliche Sache (z.B. Anbauküche) ausgeschlossen
(ebenda zu finden).
Das bedeutet: Berufst du dich nun darauf, dass es noch
nicht offiziell gemietet wurde, wird die Versicherung
dann sagen: „Ok, schön! Keine Mietwohnung. Dann gibts
hier nicht mal den partiellen Einschluss der
Mietwohnung. Dann ist folglich ALLES in dieser Wohnung
ausgeschlossen.“
Du kannst es versuchen. Vielleicht hat der
Sachbearbeiter einen guten Tag. Aber ich kann keine
gute Prognose geben. Ich kenne auch keine Versicherung,
die das in nicht vorübergehend gemieteten Mietwohnungen
einschließt. Da ist die Branche, nach meiner Kenntnis,
gleich.
Gruß
Hallo, habe einen Schaden an der Einbauküche meiner
Mietwohnung verursacht, den die Haftpflicht (kein
Schutz für
gemietete Sachen)nicht übernimmt. Der Schaden entstand
allerdings vor dem Einzugsdatum, aber nach der
Schlüsselübergabe. Meine Frage: Kann ich mich auf das
Einzugsdatum berufen+ die Küche war zum Zeitpunkt des
Schadens
noch nicht offiziell von mir gemietet, oder gilt
bereits das
Datum der Schlüsselübergabe?
guten tag,
ob zum zeitpunkt des schadens ein „mietverhaeltnis“ bestand
ist entscheidend.
die weitere frage ist, wie ist der schaden entstanden.
in den wenigsten haftpflichtversicherungen sind
„bearbeitungsschaeden“ mitversichert.
beste gruesse
rene
Der Schaden entstand beim Reinigen der Küche mit zu scharfem Reinigungsmittel. Die Plasikbeschichtung der Türen hat sich teilweise gelöst.
Hallo, habe einen Schaden an der Einbauküche meiner
Mietwohnung verursacht, den die Haftpflicht (kein Schutz für
gemietete Sachen)nicht übernimmt. Der Schaden entstand
allerdings vor dem Einzugsdatum, aber nach der
Schlüsselübergabe. Meine Frage: Kann ich mich auf das
Einzugsdatum berufen+ die Küche war zum Zeitpunkt des Schadens
noch nicht offiziell von mir gemietet, oder gilt bereits das
Datum der Schlüsselübergabe?
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Der Schaden entstand, von mir verursacht, beim Reinigen der Küche. Zu scharfes Reinigungsmittel hat die Beschichtung der Türen teilweise gelöst.
Hallo ich glaub da bin ich ein wenig zu Späth.
war im Urlaub. die Haftpflicht Zahlt in dem Fall nicht, egal wie es Gestalltet wird 99% Zahlt nicht 1% Kulanz
Gruss
Daniel