Haftpflichtschaden gibt es eine Zentrale?

Hallo ich hatte einen Unfall mit dem Fahrrad wobei mir ein 8 Jähriges Kind von hinten ins Rad gefahren ist und mich zu Fall brachte. Das Ergebnis war ein kaputtes Fahrrad und ein Kreuzbandriss bei mir nun wollen die Eltern mir zur Schadensregulierung ncht ihre Haftpflichtversicherung nennen. Gibt es soetwas bei der Privaten Haftpflicht wie es bei der KFZ-Haftpflicht gibt einen Zentralruf?

Hallo,
die eigentliche Frage ist denke ich Faq1129-konform. Nein, es gibt in der privaten Haftpflichtversicherung keinen Zentralruf.
Die Privathaftpflicht ist trotz „pflicht“ im Namen keine Pflichtversicherung im Sinne des Pflichtversicherungsgesetzes - es kann also durchaus sein, dass die Eltern nicht versichert sind.
Viele Grüße
Andreas

Kreuzbandriss bei mir nun wollen die Eltern mir zur
Schadensregulierung ncht ihre Haftpflichtversicherung nennen.

Das brauchen sie auch nicht. Falls sie oder das Kind Schadesersatzpflichtig sind, sind sie es, egal ob sie versichert sind oder nicht. Also umgehend Ansprüche anmelden, sinnvollerweise per Anwalt, dann werden sie sich schon äußern.

Gibt es soetwas bei der Privaten Haftpflicht wie es bei der
KFZ-Haftpflicht gibt einen Zentralruf?

Nein, weil die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung ist.

Kreuzbandriss bei mir nun wollen die Eltern mir zur
Schadensregulierung nicht ihre Haftpflichtversicherung nennen.

Das brauchen sie auch nicht. Falls sie oder das Kind
Schadesersatzpflichtig sind, sind sie es, egal ob sie
versichert sind oder nicht. Also umgehend Ansprüche anmelden,
sinnvollerweise per Anwalt, dann werden sie sich schon äußern.

Gibt es soetwas bei der Privaten Haftpflicht wie es bei der
KFZ-Haftpflicht gibt einen Zentralruf?

Nein, weil die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung
ist.

Die Eltern verweigern trotz aufforderung von meinen Anwalt die Nennung ihrer Versicherung. Und laut meinem Anwalt sieht es schlecht aus wenn wir probieren das Kind zuverklagen über die Versicherung wäre es einfacher.

Da muss ich deinem Anwalt widersprechen…

eigentlich macht es keinen Unterschied ob „das Kind“ (respektive die Eltern) oder die Versicherung verklagt wird.

Auch die Versicherung wird erst einmal prüfen ob eine Haftung vorliegt, was in dem beschriebenen Fall nicht unbedingt sein muss, da das Kind unter 10 Jahren im Straßenverkehr nicht haftet. Also könnten höchstens die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haftbar gemacht werden und das ist, wie einige Urteile zeigen, nicht unbedingt einfach nachzuweisen…

Grüße

Lars

Die Eltern verweigern trotz aufforderung von meinen Anwalt die
Nennung ihrer Versicherung.

Diese Information ist doch völlig irrelevant. Wenn jemand haftet, haftet er egal ob versichert oder nicht.

Und laut meinem Anwalt sieht es
schlecht aus wenn wir probieren das Kind zuverklagen über die
Versicherung wäre es einfacher.

Das halte ich für ein Gerücht. Vielleicht solltest Du zu einem anderen Anwalt gehen.

Hallo,

Auch die Versicherung wird erst einmal prüfen ob eine Haftung
vorliegt, was in dem beschriebenen Fall nicht unbedingt sein
muss, da das Kind unter 10 Jahren im Straßenverkehr nicht
haftet
.

diese Aussage ist so leider nicht ganz richtig. Im § 828 BGB heißt es:
"(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
Da im vorliegenden Fall aber keines der o.g. Fahrzeuge beteiligt war, gilt die „allgemeine“ Altersgrenze für die Schuldunfähigkeit von Minderjährigen, nämlich 7 Jahre.

Es wird also aller Voraussicht nach zu prüfen sein, ob im konkreten Fall die geistige Einsichtsfähgikeit für ein schuldhaftes Handeln gegeben war oder nicht.

@TO: Ansonsten gilt die bereits getroffene Aussage, dass es dem Grunde nach unerheblich ist, ob eine Versicherung besteht oder nicht. Sobald eine Haftungsgrundlage gegeben ist (sprich: wenn das Kind oder seine Eltern haftbar gemacht werden können), besteht ein Anspruch auf Schadenersatz.
Ob die Eltern diesen nun selber leisten wollen/müssen oder ihn durch ihre eventuell bestehende PHV ersetzen lassen, ist für den Geschädigten zweitrangig (dies sollte der Anwalt wissen (Grundwissen 1. Semester). Vielleicht ist hier etwas falsch verstanden worden).

Viele Grüße
Loroth

Mein Anwalt meinte nur da es sich um ein Kind unter 10 Jahren handelt wäre der Schritt gegen die Eltern zu klagen sehr Risikovoll und die Wahrscheinlicheit das ich am Ende auch noch auf diesen Kosten (die sich dann mal schnell auf mehere Tausend Euro belaufen können) sitzen bleibe ist sehr hoch. Die billigere Variante ist halt die über die Versicherung.
Die Aufsichtspflicht wurde so wie es aussieht nicht verletzt, war halt ein Blöder Unfall. Trotzdem sehe ich es halt nicht ein warum ich auf den kosten und Schmerzen sitzen bleiben soll aber das ist halt die Deutsche Rechtssprechung (verstehen muss man sie nicht)

Also wenn dein Anwalt schon weiss, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, dann braucht er weder eine Haftpflichtversicherung, noch gegen die Eltern direkt vorzugehen, da dann keine Haftungsgrundlage vorhanden ist.

Ich würd nochmal intensiv mit dem Anwalt sprechen, vielleicht sieht man auch die Dollarzeichen wenn man ihm tief in die Augen schaut :wink:

Grüße

Lars

Also wenn dein Anwalt schon weiss, dass keine
Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, dann braucht er weder
eine Haftpflichtversicherung, noch gegen die Eltern direkt
vorzugehen, da dann keine Haftungsgrundlage vorhanden ist.

Moment, das kann man nur sagen wenn man die Bedingungen der Versicherung kennt!

Wurde denn da mal reingeschaut?

Wurde denn da mal reingeschaut?

Hi,
die Versicherungsbedingungen spielen für die Deckungsprüfung („besteht Versicherungsschutz“?) eine Rolle, für die Haftungsfrage („müssen die Eltern zahlen“?) spielen die keine Rolle,

viele Grüße
Andreas

Hi Granini,

hast Du die Ursprungsfrage schon vergessen? Wie soll man Versicherungsbedingungen kennen, wenn man nicht mal das Unternehmen weiß?^^

Hi Granini,

hast Du die Ursprungsfrage schon vergessen? Wie soll man
Versicherungsbedingungen kennen, wenn man nicht mal das
Unternehmen weiß?^^

Hmm da hast du wohl Recht! :wink:

Hallo Andreas, ja ok das stimmt, aber der Einschluss für deliktunfähige Kinder ist doch gerade für so einen Fall oder nicht?
Die Eltern müssten dann vlt. nicht zahlen, werden aber (hoffentlich) den Anstand haben das über die Versicherung trotzdem laufen zu lassen.
Gruß
Granini

Hi,
die Versicherungsbedingungen spielen für die Deckungsprüfung
(„besteht Versicherungsschutz“?) eine Rolle, für die
Haftungsfrage („müssen die Eltern zahlen“?) spielen die keine
Rolle,

viele Grüße
Andreas