Haftpflichtschaden / Hausfriedensbruch

Habe ein Lager angemietet im Keller eines Bürohauses. Ware und Geräte von einem Restaurant und Küche eingelagert. Vermieter wusste die Art der Elektro-Geräte, Bilder Porzellan und Glas, Textilien, verpackt bei der Einlagerung. Das erste Jahr war ordnungsgemäß geheizt, was uns auch bei Abschluss zugesichert wurde ebenso das keine Feuchtigkeit in den Räumen wäre. Die vorhandene Heizung hatte zu diesem Zeitpunkt keinen ordnungsgemäßen Thermostatknopf zur Wärmeregelung, Fotos sind vorhanden, wurde aber auch bis dato nicht benötigt, da zentral geregelt wurde. Dieses Jahr im März 2011 bei einem Kontrollbesichtigung des Lagers, schlug uns Modergeruch schon im Flur entgegen und beim Betreten des Lagers stellten wir fest das 50 % der Geräte mit Schimmel überzogen waren. Wir meldeten per Post und Telefon den Schaden, ebenso mit Fotos. Der Vermieter antwortete…… Ei sie müssen heizen nur wie ?? wenn kein Thermoknopf vorhanden ist ( Foto dokumentiert, aber wie gesagt das Jahr vorher, geschah es automatisch und keine Feuchtigkeit, nur unter diesen Vorraussetzungen hatten wir das Lager angemietet. Ebenso betrat man den angemieteten Raum, ohne Erlaubnis mit einem 2ten Schlüssel. ( Hausfriedensbruch) Wie könnte ich diesen Brief aufsetzen ( Schadensmeldung und Forderung ) und wie agiere ich am Besten auch im Bezug des unerlaubten Eintritts. Vielen Dank j.henry

Der Vermieter antwortete…… Ei sie müssen heizen nur wie ??
wenn kein Thermoknopf vorhanden ist

Einfach nicht heizen, nur weil der Thermoknopf kaputt/ nicht vorhanden ist, geht nicht (Schadensminderungspflicht).

nur unter diesen Vorraussetzungen hatten wir das Lager angemietet.

Was steht im Mietvertrag hinsichtlich der Beheizbarkeit des Kellers?
Wollte man evtl. einfach nur Heizkosten sparen, und hat gehofft, daß der Keller trotz fehlender eigener Heizung schön warm bleibt?

Ebenso betrat man den angemieteten Raum,
ohne Erlaubnis mit einem 2ten Schlüssel. ( Hausfriedensbruch)

Das ist eine ganz andere Sache. Hier kommt es auch drauf an, welcher Schaden entstanden ist.

Außerdem könnte doch auch sein, daß ein Ereignis eingetreten ist, weshalb der Vermieter den Keller betreten mußte (Wasser- Rohrbruch?)

Wie könnte ich diesen Brief aufsetzen ( Schadensmeldung und Forderung )

Schreiben und fordern kannst Du viel. Ich würde alles, incl. Mietvertrag, anwaltlich prüfen lassen.

hm… irgendwie verstehe ich den Vorgang nicht ganz.

Man mietet ein Lager, stellt dort Waren und Elektrogeräte unter und schaut 1 Mal im Jahr nach ob alles in Ordnung ist ?

Wenn die Heizung nicht in Ordnung ist, könnte sich ja auch einmal der Mieter mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Auf jeden Fall sollte man nicht warten bis nach Monaten ein Schaden auftritt.

Ich kann hier auch nicht ableiten, welche Haftpflichtversicherung hier zahlen sollte.

Gruß Merger