hallo gemeinde,
person a und b kommen aus dem urlaub zurück, a hilft person b seine sachen in die wohnung zu tragen und wirft dabei den rucksack von b mit einer lasche über die schulter. auf der treppe verliert person a das gleichgewicht und fällt ein paar stufen herunter. der laptop im rucksack von person b geht dabei kaputt. muss die haftplicht von a den schaden in diesem fall übernehmen oder hätte b seine sachen selber in die wohnung tragen müssen?
danke für eure hilfe
michael
muss die haftplicht von a den schaden in diesem
fall übernehmen oder hätte b seine sachen selber in die
wohnung tragen müssen?
„Es kommt darauf an“
Richtiges Brett - Versicherungen
Hallo michi,
hallo gemeinde,
person a und b kommen aus dem urlaub zurück, a hilft person b
seine sachen in die wohnung zu tragen und wirft dabei den
rucksack von b mit einer lasche über die schulter. auf der
treppe verliert person a das gleichgewicht und fällt ein paar
stufen herunter. der laptop im rucksack von person b geht
dabei kaputt.
Zuerst einmal einen Hinweis: Eine Schadensmeldung sollte man so schreiben,
dass der Versicherer den Schaden auch nachvollziehen kann.
Was hier nicht der Fall ist.
Muss die haftplicht von a den schaden in diesem
fall übernehmen oder hätte b seine sachen selber in die
wohnung tragen müssen?
Dies kommt auf die Privathaftpflicht-Versicherung von a an.
Voraussetzung wäre, dass Gefälligkeitsschäden mitversichert sind.
danke für eure hilfe
michael
Gruß Merger
Hallo,
dabei kaputt. muss die haftplicht von a den schaden in diesem fall übernehmen
wie Merger schon schreibt ist dies ein Gefälligkeitsschaden. Die Versicherung wird nur zahlen, wenn diese mitversichert sind. Bei älteren Verträgen ist dieses häufig nicht der Fall.
oder hätte b seine sachen selber in die wohnung tragen müssen?
In diesem Fall wäre auch keine Versicherung für den Schaden aufgekommen.
Gruß
Nordlicht