Uns ist in unserer (Miet-)Wohnung das Waschbecken kaputt gegangen. Der Schaden wird von der Haftpflicht getragen.
Allerdings nicht voll. Die Versicherung schreibt, dass sie ca. 80% trägt, da der Geschädigte nachher nicht besser als vorher dastehen darf. (Hm, das verstehe ich zum Teil: Wenn ich ein 5 Jahre altes Auto ersetzt bekomme, wäre es ungerecht, danach ein neues zu haben. Bei Waschbecken scheint mir das anderes zu sein… Wo soll mein Vermieter ein 5 Jahre altes Waschbecken hernehmen, um hinterher „nocht besser dazustehen“)
Ist das so korrekt?
Muss ich meinem Vermieter denn die volle Summe ersetzen? Oder kann ich dem jetzt auch sagen: „das neue Waschbecken ist jetzt viel schoener als das alte, daher zahle ich nur 80%“ ???
Oder muss ich die Differenz tragen. Was ich nicht so ganz einsehe - Wozu bin ich denn vesichert…? Und das ist mein erster Schaden, den ich melde (nach immerhin 5 Jahre)… Oder habe ich da eine „schlechte“ Versicherung erwischt und sollte wechseln…??
Uns ist in unserer (Miet-)Wohnung das Waschbecken kaputt
gegangen. Der Schaden wird von der Haftpflicht getragen.
Allerdings nicht voll. Die Versicherung schreibt, dass sie ca.
80% trägt, da der Geschädigte nachher nicht besser als vorher
dastehen darf. (Hm, das verstehe ich zum Teil: Wenn ich ein 5
Jahre altes Auto ersetzt bekomme, wäre es ungerecht, danach
ein neues zu haben. Bei Waschbecken scheint mir das anderes zu
sein… Wo soll mein Vermieter ein 5 Jahre altes Waschbecken
hernehmen, um hinterher „nocht besser dazustehen“)
Ist das so korrekt?
Deine Versicherung ist im Recht. Dein Vermieter muss sich an den Kosten - Rest beteiligen - jedoch ist hierbei entscheidend, dass er den Auftrag erteilt hat oder ihr in seinem Namen. Habt ihr den Vermieter über den Schaden nicht verständigt gilt der Grundsatz „wer bestellt bezahlt“
Muss ich meinem Vermieter denn die volle Summe ersetzen? Oder
kann ich dem jetzt auch sagen: „das neue Waschbecken ist jetzt
viel schoener als das alte, daher zahle ich nur 80%“ ???
Oder muss ich die Differenz tragen. Was ich nicht so ganz
einsehe -
Wenn Du ohne Rücksprache mit dem Vermieter den Auftrag erteilt hast, musst Du - leider - alles zahlen. Du bist nämlich vor einer Mängelbeseitigung - auch Schadenbeseitigung - grundsätzlich verpflichtet den Vermieter zu informieren. Dem vermieter muss - wenn er sich an den Kosten beteiligen soll - die Möglichkeit eingeräumt werden, dass er sich selbst um ein preisgünstiges Angebot kümmern kann.
Wozu bin ich denn vesichert…? Und das ist mein
erster Schaden, den ich melde (nach immerhin 5 Jahre)… Oder
habe ich da eine „schlechte“ Versicherung erwischt und sollte
wechseln…??
Die Versicherung ist nicht verpflichtet den Neuwert zu ersetzen, sondern nur den Teil „neu für alt“. es wird also nur der tatsächliche Wert berücksichtigt, nicht der Neuwert.