Haftpflichtschaden mit geliehenem Handy

Mein Sohn (13 Jahre) war im Ferienlager. Zu eine Spiel hat er sich von einem anderen Teilnehmer ein Handy ausgeliehen um Zeiten zu stoppen. Anstatt das Handy gleich zurückzugeben hat er es in die Tasche gesteckt. Dann gingen sie baden. Das Handy wurde nass und ist defekt.
Meine Haftpflichtversicherung lehnt den Schaden ab, da geliehene Gegenstände nicht ersetzt werden.
Ist das richtig? Wie kann ich dagegen vorgehen?

mfg
Gerhard B.

Hallo Gerhard B.,

richtig: grundsätzlich sind geliehene / gemietete / gepachtete Sachen nicht versichert.
Bessere Tarife haben aber eine solche Rubrik trotzdem eingeschlossen.
Genauso wie Schäden durch deliktunfähige Kinder etc.

Wenn mal eine anständige PHV (oder eine andere Versicherung) gewünscht wird, die nicht nur gut und preiswert ist, sondern auch ebenso kompetente wie unabhängige und im Interesse des VN durchgeführte Beratung & Betreuung beinhaltet, stehe ich gern in Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner website) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Ablehnung ist korrekt - bei neuen Bedingungen sind geliehene Gegenstände mitversichert. Also am besten den alten Vertrag umstellen.
MfG
Ws

Hallo auch!

Die Aussage ist korrekt. Geliehene, gepachtete oder geleaste Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Gruß
CKH

Hallo,

es ist richtig, dass Schäden an geliehenen Sachen nicht versichert sind.

Die Frage, wie man dagegen vorgeht, stellt sich daher nicht.

Tut mir leid keine anderslautende Info für Sie zu haben.

Viele Grüße
Nancy

Hallo Gerhard,

da kann man leider nicht viel tun, denn „bewegliche geliehene Sachen“ sind tatsächlich bei den meisten Versicherern in der Haftpflicht ausgeschlossen.

Ich empfehle meinen Kunden immer die VHV mit dem Tarif Klassik Garant inkl. Baustein Exklusiv. Hier hast du auch für geliehene Gegenstände immerhin Versicherungsschutz bis 10.000 €. Gibt auch noch ein paar andere Versicherungen, die sowas einschließen, allerdings nicht sehr viele.

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

die Ablehnung des Versicherers ist völlig korrekt, weil geliehene Sachen wie eigene zu betrachten/behandeln sind. Was würden Sie den tun, wenns das Handy Ihres Sohnes gewesen wäre? Zur weiteren Beurteilung wäre wichtig, wie es zum Nasswerden kam.
Viele Grüße

Hallo Gerhard,
Die Aussage ist erstmal korrekt. In Sachen Handies wird so viel betrogen, dass da kaum ne andere Chance bei der Schadensverursachung besteht.

pe sturm