Haftpflichtschaden mit PKW

Hallo zusammen,

habe beim Radfahren einen Aussenspiegel abgefahren und möchte meine Privathaftpflicht dafür in Anspruch nehmen.
Gibt es bei der Schadensmeldung auch wieder Schlupflöcher für die Versicherung, um den Schaden nicht zu bezahlen? Wie formuliere ich es am besten? Was darf da auf keinen Fall drinstehen?

Wer weiss es, wer weiss was?

Kannst Du ganz normal schreiben, sollte keine Probleme geben.

alf

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Hey Experten, gibt es da nicht eine Klausel mit Glas (*dunkelerinner*). Ansonsten dürfte das keine Problem geben, solange Dich nicht das Auto umgefahren hat und jetzt den Spiegel ersetzt haben will.

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Hallo!

Wichtig ist, daß das Ganze „versehentlich; durch eine
Unaufmerksamkeit“ passiert ist.

Bitte gleich prüfen, ob das Auto nicht auch noch Kratzer abbekommen hat - Fotos machen! Es könnte ja sein, der
Eigentümer behauptet später, „Genau dieser Kratzer“ ist von Ihnen!

Viele Grüße
Heinz

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